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nrw-maerkischer-kreis - Re: [NRW-Maerkischer-Kreis] [Piraten Iserlohn] Ratsfraktion UWG - PIRATEN

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Betreff: Nrw-maerkischer-kreis mailing list

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Re: [NRW-Maerkischer-Kreis] [Piraten Iserlohn] Ratsfraktion UWG - PIRATEN


Chronologisch Thread 
  • From: Hans Immanuel Herbers <regional.pirat AT ergo-sumus.de>
  • To: iserlohn AT lists.piratenpartei.de, Maillingliste MK Piratenpartei <nrw-maerkischer-kreis AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [NRW-Maerkischer-Kreis] [Piraten Iserlohn] Ratsfraktion UWG - PIRATEN
  • Date: Wed, 04 Jun 2014 16:01:53 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-maerkischer-kreis>
  • List-id: <nrw-maerkischer-kreis.lists.piratenpartei.de>

Ahoi,


hier der Text des Fraktionsstatutes der Fraktion UWG-PIRATEN im Rat der Stadt Iserlohn:


Fraktionsstatut der Fraktion UWG - PIRATEN im Rat der Stadt Iserlohn


Die Ratsmitglieder der UWG Iserlohn e.V. und der Piratenpartei Deutschland im Rat der Stadt Iserlohn schließen sich zur Fraktion UWG - PIRATEN zusammen.

Sie drücken damit ihr gemeinsames Eintreten für mehr Bürgerbeteiligung, die Stärkung des bürgerschaftlichen Miteinanders, mehr Mitsprache für die Menschen in den Stadtbezirken, soziale Gerechtigkeit, eine spürbare Stärkung des öffentlichen Personenennahverkehrs, mehr Verkehrssicherheit, eine an den Interessen und Wünschen der Betroffenen orientierte Schulplanung, eine menschen- und umweltfreundliche Stadtentwicklung nicht nur orientiert an wirtschaftlichen Interessen und eine Kulturpolitik, die sich an einer breiten Vielfalt traditioneller und neuer Initiativen in Iserlohn orientiert und so die Stadt attraktiv macht. Die Fraktion wird für eine offene und transparente Ratsarbeit und Stadtverwaltung eintreten.

Unter Anerkennung der Unterschiede in politischer Herkunft und Programm halten beide Seiten die Gemeinsamkeiten für groß genug, um als Mitglieder der Fraktion UWG - PIRATEN in ihrer Ratsarbeit weitgehend gemeinsame Positionen in kommunalpolitischen Fragen zu vertreten. Wo das nicht möglich ist, werden die Mitglieder die jeweils andere Position respektieren, im Rahmen von Ratsarbeit und Fraktion auch der anderen Position Raum geben, dabei aber in aller Freiheit ihre jeweiligen Stellungnahmen abgeben.

Dazu trifft die Fraktion folgende Regeln als Fraktionsstatut:

1. Die Fraktion besteht aus den Ratsmitgliedern der UWG Iserlohn und der Piratenpartei. Weitere Ratsmitglieder können durch einstimmigen Beschluss der Fraktion aufgenommen werden.
Ein Ausschluss aus der Fraktion ist nur mit 2/3 Mehrheit möglich nachdem zuvor dem betroffenen Ratsmitglied in einer Fraktionssitzung Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt wurde.

2. An den Sitzungen der Fraktion nehmen in der Regel als ständige Gäste der Vorsitzende der UWG Iserlohn, ein entsprechender Vertreter der Piratenpartei und die Fraktionsgeschäftsführung teil. Ebenso können in der Regel die von der Fraktion entsandten sachkundigen Bürger und Vertreter der Fraktion in Beiräten und anderen Gremien teilnehmen (erweiterte Fraktionssitzung). Die Fraktion tagt in der Regel öffentlich.

3. Der Fraktionsvorsitzende wird mit der Mehrheit der in der Fraktion vertretenen Ratsmitglieder gewählt, ebenso ein stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Er vertritt die Fraktion nach innen und außen, beruft die Fraktionssitzungen ein und leitet die Sitzungen.

4. Angestellte der Fraktion werden einvernehmlich bestimmt, sie sind ungeachtet ihrer Herkunft aus den beteiligten politischen Gruppen in ihrer Arbeit der Gesamtfraktion verpflichtet.

5. Die Fraktion entscheidet einvernehmlich über die Verwendung der Mittel der Fraktion.

6. Fraktionssitzungen finden regelmäßig als erweiterte Fraktionssitzungen statt. Sie können auch sowohl als Sitzung der Kernfraktion als auch in Fraktionsarbeitskreisen der auf Vorschlag der UWG Iserlohn oder auf Vorschlag der Piratenpartei entsandten Mitglieder stattfinden. Im letzteren Fall hat das jeweilige Ratsmitglied den Vorsitz.

7. Die Fraktion bemüht sich in jedem Fall um gemeinsame Positionen.
Sollte dies nicht zu einer Konsensbildung führen, werden die jeweiligen Positionen formuliert und von den einzelnen Fraktionsmitgliedern auch nach außen als je eigene Meinung vertreten. Jedes Ratsmitglied kann, wenn keine Einigung erzielt werden kann, jederzeit gemäß seiner Überzeugung abstimmen. Dies soll nach Möglichkeit vorher in der Fraktion angezeigt werden.

8. Ausschussmitglieder werden von der Fraktion als gemeinsame Vertreter benannt. Beide Seiten einigen sich auf das Vorschlagsrecht für die Ausschüsse. Nach Möglichkeit soll das erste stellvertretende Ausschussmitglied dann aus der jeweils anderen Gruppe kommen.

Beide Seiten sind sich einig darin, dass nicht ausgefeilte Verfahrensregeln sondern das persönliche Vertrauen und ein gutes Miteinander bestimmend sein werden für den Erfolg der Fraktionsarbeit.

Iserlohn, den 3. Juni 2014

gez. Reinhard Jobs, Hans Immanuel Herbers - Ratsmitglieder



Viele Grüße


Hans Immanuel




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