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nrw-kv-wesel - [NRW-KV-Wesel] Fwd: [AK-Kommunalpolitik] TTIP Musterantrag für Kommunen

nrw-kv-wesel AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Wesel

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[NRW-KV-Wesel] Fwd: [AK-Kommunalpolitik] TTIP Musterantrag für Kommunen


Chronologisch Thread 
  • From: Jochen Lobnig <jochenlobnig AT aol.com>
  • To: Kreis Wesel Mailingliste <NRW-KV-Wesel AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [NRW-KV-Wesel] Fwd: [AK-Kommunalpolitik] TTIP Musterantrag für Kommunen
  • Date: Fri, 19 Dec 2014 17:16:00 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-kv-wesel>
  • List-id: Kreisverband Wesel <nrw-kv-wesel.lists.piratenpartei.de>


Dank an Teiler Dörden,

TTIP-Anträge für die Gemeinderatsarbeit.

Hartes Brot

Gruß
Jochen

-------- Original-Nachricht -------- Betreff: [AK-Kommunalpolitik] TTIP Musterantrag für Kommunen Datum: Thu, 18 Dec 2014 16:53:46 +0100 Von: Teiler Döhrden <teilerdoehrden AT googlemail.com> Antwort an: Mailingliste des AK Kommunalpolitik NRW <nrw-ak-kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de> An: nrw-ak-kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de


Hallo liebe Kommunalpiraten,

unter dem Thread "TTIP-Anträge im Gemeinderat" habt Ihr die Information bekommen, dass es keine rechtlich durchgreifenden Bedenken gibt, TTIP auch auf kommunaler Ebene zu thematisieren.

Egal, was Euch Euer Bürgermeister/Landrat sagt, solltet Ihr, falls Ihr es noch nicht gemacht habt, einen solchen Antrag stellen.

Um Euch das zu erleichtern, möchte ich Euch folgenden Text als Muster empfehlen. Er basiert  auf den Anträgen, die wir als Piratenfraktion NRW im Landtag gestellt haben. Ihr müsst den Text natürlich noch an den Platzhaltern an Eure lokale Gemeinde anpassen und in die bei Euch übliche Form gießen. Das wird ja von Gemeinde zu Gemeinde etwas anders gehandhabt, habe ich erfahren.

Ich hoffe, dass Ihr so eine gute Anleitung als Hilfestellung habt, um dieses etwas nicht ganz leichte Thema auf Kommunalebene anpacken zu können. 

Für Fragen stehe ich Euch gerne zur Verfügung. Aber bitte nicht auf dieser Mailingliste, da ich hier nur sporadisch reinschaue, sondern an meine Landtagsadresse.

Dann wünsche ich Euch schon mal schöne Festtage und einen guten Rutsch! Und vor allem, dass es für Euch (und uns alle) ein politisch erfolgreiches Jahr 2015 wird ;)

Hohoho

Nico aka Teiler Doehrden


Mustertext:
 

Verheerende Auswirkungen von TTIP auf Kommunen, Städte und Gemeinden in NRW zu befürchten!  
  I. Beschluss Der Rat xxx bringt seine ablehnende Haltung zum transatlantischen Freihandels- und Investitionsabkommen TTIP zum Ausdruck und unterstützt grundsätzlich das gemeinsame Positionspapier zu internationalen Handelsabkommen des Deutschen Städtetags, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Verbandes kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vom Oktober 2014. Der Rat xxx vertritt darüber hinaus die Ansicht, dass die Verhandlungen unter den jetzigen Bedingungen beendet werden müssen. TTIP birgt die Gefahr, die demokratisch legitimierten Gestaltungsmöglichkeiten von Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen massiv einzuschränken. Die kommunale Selbstverwaltung wird grundlegend angegriffen. Der Rat xxx ist der Ansicht, dass er unverzüglich und vollumfänglich über den aktuellen Stand der TTIP-Verhandlungen informiert werden sowie während des gesamten Verhandlungsverlaufs adäquaten Zugang zu allen relevanten Dokumenten erhalten muss.   II. Begründung Seitdem der EU-Ministerrat im Juni 2013 der Europäischen Kommission das Mandat für die Verhandlung über ein transatlantisches Freihandels- und Investitionsabkommen (TTIP) erteilt hat, sind bereits mehrere Verhandlungsrunden in Brüssel und Washington abgehalten worden. Das geplante Abkommen soll primär den gegenseitigen Marktzugang für Güter, Dienstleistungen, Investitionsvorhaben sowie die öffentliche Auftragsvergabe regeln. Über die zu erwartenden Effekte für die EU als Ganzes sowie Deutschland und Nordrhein-Westfalen im Speziellen herrscht in der Wissenschaft Uneinigkeit. Allgemein angenommen wird, dass das Abkommen weniger kleinen und mittelständischen Firmen, sondern vor allem global aufgestellten Konzernen nutzen würde. Von einschneidenden Folgen auf die regionale und kommunale Ebene in Deutschland ist auszugehen. Die Verhandlungen finden grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit und Presse statt. Privilegierten Einfluss auf die Verhandlungen haben vor allem Vertreter von (multinationalen) Konzernen und deren Branchen. Aufgrund des öffentlichen Drucks in Deutschland und anderswo ist die Europäische Kommission mittlerweile dazu übergegangen, einige Verhandlungsdokumente nachträglich zu veröffentlichen – so liegt mittlerweile auch das Verhandlungsmandat der Kommission in deutscher Sprache vor.  Durch den großen Umfang kommunal erbrachter Leistungen in der föderalistisch verfassten Bundesrepublik Deutschland, dazu zählen unter anderem Energieversorgung, Öffentlicher Nahverkehr, Krankenhäuser, Kultureinrichtungen sowie die Wasserver- und -entsorgung, ist die anzunehmende Regelungswirkung auf die Kommunen und Gemeinden in Deutschland und NRW beträchtlich. Einige kritische Punkte sollen im Einzelnen genannt werden:   1. Anfechtung kommunaler Entscheidungen durch internationale Schiedsgerichte Einer der strittigsten Punkte des TTIP sind die geplanten Regelungen zum sogenannten Investitionsschutz. Im Rahmen von Investor-Staat-Schiedsverfahren soll es Unternehmen möglich sein, gegen staatliche Regelungen zu klagen, wenn sie sich von diesen in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit benachteiligt sehen. Unternehmen sollen für den Einzelfall einberufene Schiedsgerichte anrufen können. Diese fallen dann für die Staaten bindende Entscheidungen. Dabei sollen die Unternehmen analog zu vergleichbaren internationalen Freihandels- und Investitionsabkommen auch Anspruch auf Kompensation „entgangener Gewinne“ geltend machen können, etwa wenn eine kommunale Entscheidung den Wert einer Investition mindert. Das bei der Weltbank angesiedelte „International Center for Settlement of Investment Disputes“ ist in diesem Zusammenhang die am häufigsten genutzte internationale Schiedsinstitution und muss als Referenz für TTIP herangezogen werden. In der Vergangenheit ist es bei den weltweit zunehmenden Schiedsgerichtsverfahren zu teilweise enorm hohen Entschädigungsforderungen an Staaten gekommen. Wenn ein internationales Schiedsgericht einer Klage gegen eine Maßnahme eines deutschen Bundeslandes oder einer Kommune rechtgeben würde, könnten aufgrund der bundesdeutschen Regelungen zur Haftungsverteilung bei der Verletzung völkerrechtlicher Verträge Entschädigungsforderungen in erheblicher Höhe auf Länder und Kommunen zukommen. Zudem könnten sich die beschlussfassenden Gremien der Städte und Gemeinden schon zuvor starken politischen Druck ausgesetzt sehen und zur Vermeidung etwaiger Klagen Beschlüsse eher im Sinne privatwirtschaftlicher Interessen fassen.        2. Schutz privatem Gewinnstrebens vor Allgemeinwohl Die bekannt gewordenen Informationen zu den Regelungen über Investitionen und Dienstleistungen sind ebenfalls aus Sicht der deutschen Kommunen besorgniserregend. Abkommensentwürfe beinhalten z.B. Bestimmungen zum Niederlassungsrecht, die einige quantitative Beschränkungen des Marktzugangs verbieten, nämlich bezüglich der Anzahl zugelassener Unternehmen, des Investitionswertes oder der Höhe ausländischer Kapitalbeteiligungen. Eine Vielzahl kommunaler Entscheidungen hat das Potenzial, gegen diese Verpflichtungen zum Marktzugang zu verstoßen, z.B. die Verweigerung von Betriebsgenehmigungen zum Schutz vor lokalem Verdrängungswettbewerb. Bei strenger Auslegung der Marktzugangsbestimmungen in TTIP scheint auch die Gefahr der Privatisierung der Sparkassen gegeben. Denn in einigen Bundesländern könnte die Deckelung der Übertragbarkeit und des Erwerbs des Stammkapitals von öffentlich-rechtlichen Finanzinstituten wie Sparkassen unter Druck geraten. Dann nämlich, wenn die TTIP-Regeln so ausgelegt werden, dass diese Deckelung als unerlaubte Beschränkung ausländischer Kapitalbeteiligungen sowie der Rechtsform von Investitionen gelten. TTIP könnte also dafür sorgen, den Verkauf des Stammkapitals an Privatbanken durchzudrücken. Höchst kritisch sind aber auch zwei weitere in modernen Freihandelsabkommen enthaltene Schutzstandards: die „billige und gerechte Behandlung“ und der „Schutz vor Enteignung“. Unter ersterem sollen analog zu zahlreichen internationalen Handelsabkommen die Tatbestände der „offensichtlichen Willkür“ sowie des „Bruchs der legitimen Erwartungen“ fallen. Insbesondere aufgrund des Interpretationsspielraums sind beide Tatbestände grundsätzlich dazu geeignet, als Rechtsgrundlage für Investorenklagen gegen kommunale Entscheidungen zu dienen. Vergleichbare Fälle in der Vergangenheit deuten darauf hin, dass beispielsweise die jüngst geplante Mietpreisbremse als „indirekte Enteignung“ gewertet werden könnte.   3. Kommunale Daseinsvorsorge unter Liberalisierungsdruck  Die TTIP-Verhandlungen verfolgen laut offiziell veröffentlichtem Kommissionsmandat das grundsätzliche Ziel, den Dienstleistungshandel „auf dem höchsten Liberalisierungsniveau“ durchzusetzen, „wobei im Wesentlichen alle Sektoren und Erbringungsarten erfasst werden, und dabei gleichzeitig neue Marktzugangsmöglichkeiten zu erzielen […].“ Zwar sind Dienstleistungen, „die in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbracht werden“ sowie die „audiovisuellen Dienste“ explizit ausgeschlossen, dennoch bleibt der Großteil der kommunalen Daseinsversorge Gegenstand der Verhandlungen. In vielen Bereichen der kommunalen Daseinsvorsoge konkurrieren private und öffentliche Anbieter – und dort wo Wettbewerb herrscht, sollen die Bestimmungen des Abkommens greifen. Zwar ist bekannt, dass eine Ausnahmenliste Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge definiert, die nicht betroffen sein sollen, dennoch ist diese keinesfalls vollständig. Zahlreiche Dienstleistungen werden nicht als ein von der Marktzugangsbestimmung befreiend wirkendes „Monopol“ angesehen – so z.B. Pflegeheime, Volkshochschulen oder Musikschulen. Zudem könnten sich Investoren bei Klagen gegen die öffentliche Leistungserbringung immer noch auf den Grundsatz der Inländerbehandlung berufen. Kurzum: Die Leistungserbringung durch öffentliche Unternehmen sowie das Festlegen von Auflagen durch die öffentliche Hand wird aufgrund der zu erwartenden Lücken im Regelwerk grundsätzlich angreifbar.   Offen ist zudem die Frage, ob eine Rekommunalisierung von Dienstleitungen einen Bruch des TTIP-Regelwerks darstellen würde. Die Kommission verneint dies zwar, erhebliche Zweifel sind aber angebracht. Über sogenannte Standstill-Klauseln soll das gegenwärtige Liberalisierungsniveau festgeschrieben werden, über die Ratchet-Klausel alle zukünftigen Liberalisierungsschritte von Dienstleistungen automatisch neues Verpflichtungsniveau werden. Mittels dieser Klauseln würde eine Rekommunalisierung im Grunde ausgeschlossen werden, womit die demokratische Hoheit über die Erbringung und Regulierung für öffentliche Dienste abgegeben wird.   4. Unerlaubte staatliche Beihilfen? Obwohl das TTIP-Kapitel zu den Subventionen noch nicht bekannt ist, bietet der bereits zugänglich gemachte CETA-Vertrag weiteren Aufschluss. Demnach kann eine Vertragspartei Konsultationen (wenn auch ohne Sanktionsmöglichkeit) mit der anderen Partei einfordern, falls „eine Subvention oder ein Teil einer staatliche Unterstützung für den Dienstleistungshandel“ ihren Interessen im Wege stehen. Der Konsultationsmechanismus kann von Investoren zum Druckaufbau gegenüber unliebsamen öffentlichen Zuwendungen verwendet werden. Darüber hinaus ist es denkbar, dass private Investoren die Subventionierung ihrer Konkurrenten, die  öffentliche Dienstleistungen wie beispielsweise die Wohlfahrtspflege erbringen, als „indirekte Enteignung“ geltend machen und klagen. Der Spielraum der Bundesländer zur Förderung von Kultur, Bildung und Medien würde durch das Druckszenario auf jeden Fall eingeschränkt.            

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  • [NRW-KV-Wesel] Fwd: [AK-Kommunalpolitik] TTIP Musterantrag für Kommunen, Jochen Lobnig, 19.12.2014

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