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nrw-kv-wesel - [NRW-KV-Wesel] Antwort der Stadtmarketing bzgl. freies W-LAN

nrw-kv-wesel AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Wesel

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[NRW-KV-Wesel] Antwort der Stadtmarketing bzgl. freies W-LAN


Chronologisch Thread 
  • From: André Landskron <andre.landskron AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: Kreisverband Wesel <nrw-kv-wesel AT lists.piratenpartei.de>
  • Cc: Rudolf Lörcks <rudolf.loercks AT piratenpartei-nrw.de>
  • Subject: [NRW-KV-Wesel] Antwort der Stadtmarketing bzgl. freies W-LAN
  • Date: Thu, 15 May 2014 22:16:16 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-kv-wesel>
  • List-id: Kreisverband Wesel <nrw-kv-wesel.lists.piratenpartei.de>

Ich würde gerne darauf Antworten
Rudi, ich denke du kannst da mehr erzählen.


Hallo Herr Landskron,

entschuldigen Sie, dass ich mich erst jetzt melde. Das Anliegen ist
grundsätzlich positiv anzusehen.

Mit der Thematik hat sich der AK Dorf Neukirchen ja auch schon intensiv
beschäftigt. Kostenlose Internet-Zugänge an öffentlichen Orten sind
zweifellos praktisch und bequem. Doch so ein Gratis-Ausflug ins Netz kann
teurer werden als die obligatorische Tasse Kaffee. Doch gerade an mehr oder
weniger öffentlichen Orten lauern Datendiebe auf unvorsichtige
Internet-Nutzer.
Im Wesentlichen gibt es zwei Gefahrenquellen, die es zu vermeiden gilt. Eine
davon sind Drahtloszugänge, die nicht nur ungeschützt sind, sondern extra zum
Bespitzeln nichts ahnender Benutzer angeboten werden. Die zweite Gefahr sind
Personen, die unverschlüsselte durch die Luft übertragene Daten abgreifen.
Mit beiden Angriffsmöglichkeiten auf Ihre privaten Daten müssen Sie vor allem
an öffentlichen Orten rechnen und umgehen.

Wer im Dorf Neukirchen ein offenes WLAN betreiben würde, ist grundsätzlich
dafür verantwortlich, was damit geschieht. Wie können wir sichern, damit wir
nicht für die Rechtsverletzungen anderer haften?

Viele Internet-Nutzer haben schon Abmahnbriefe aufgrund von
Urheberrechtsverletzungen bekommen. Aber nicht immer sind es die
Anschlussinhaber selbst, die urheberrechtlich geschützte Dateien ohne
Erlaubnis ins Netz hochgeladen haben. Es können auch andere Nutzer sein, die
sich über das Funknetzwerk mit dem Internet verbunden haben, wenn es zum
Beispiel nicht durch wirksame Passwörter gesichert ist.

Im Zentrum steht hier der Begriff der Störerhaftung. Ein Störer ist jemand,
der selbst nicht Täter ist, aber mit seinem Handeln dazu beiträgt, dass
Rechtsverletzungen geschehen. Bei Urheberrechts­verletzungen kann das zum
Beispiel ein Forumsbetreiber sein, in dessen Forum Nutzer Links zu
urheberrechtlich geschützten Dateien veröffentlichen. Auch wenn der Betreiber
die Dateien nicht selbst hochgeladen hat, so stellt er doch die Plattform zur
Verfügung, über die der Zugang gewährt wird. In diesem Sinne ist jemand, der
ein WLAN-Netzwerk betreibt, ebenfalls dafür verantwortlich, was darüber
geschieht.

Leider ist die Rechtslage sehr unsicher – es gibt keine eindeutigen
gesetzlichen Regelungen in dem Bereich, sondern die einzelnen Fälle werden
vor Gericht entschieden.

Daher haben wir uns entschieden, dass Thema vorerst nicht weiter zu verfolgen.





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