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nrw-kreis-viersen - [NRW-Kreis-Viersen] Neugründung AK Kommunales Kreis Viersen

nrw-kreis-viersen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Nrw-kreis-viersen mailing list

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[NRW-Kreis-Viersen] Neugründung AK Kommunales Kreis Viersen


Chronologisch Thread 
  • From: Pirat Bibo <pirat AT bierboms.de>
  • To: nrw-kreis-viersen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [NRW-Kreis-Viersen] Neugründung AK Kommunales Kreis Viersen
  • Date: Fri, 27 Jul 2012 13:01:45 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-kreis-viersen>
  • List-id: <nrw-kreis-viersen.lists.piratenpartei.de>

Ahoi Piraten des Kreises Viersen,
nachfolgend noch einige Infos.
Der Termin ist am

Donnerstag, 2 August, 2012 - 20:00
Stadt: 
Viersen
Straße: 
Rahser Straße 172
Wo ist das Treffen (Location): 
Rahserhof
Webseite der Location: 
Rahserhof


Bitte noch auf der Webseite http://www.piratenpartei-viersen.de/neu-gr%C3%BCndung-ak-kommunalpolitik-viersen eintragen wer kommt!

Pad ist unter

http://www.piratenpartei-viersen.de/public-pad-viersen  zu erreichen

Vorläufige Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Formalien
2.1 Feststellung der ordnungsmäßigen Ladung
2.2 Abstimmung über die Zulassung von Gästen
2.3 Abstimmung über die Zulassung von  Pressevertretern
2.4 Abstimmung über die Zulassung von Film- und Fotoaufnahmen
3. Wahl von Versammlungsämtern
3.1 Versammlungsleiter
3.2 Protokollant
4. Beschluss über über die Geschäftsordnung des AK Kommunales Kreis Viersen
5. Wahlen
5.1 Wahl des Koordinators
5.2 Wahl des Co-Koordinators
6.1 Erweiterung Politikgedächtnis/Kreis Viersen
6.2 Erweiterung Kummerkasten/Kreis Viersen
7. Mumbletreffen
8. Sonstiges

Geschäftsordnung des AK Kommunales Kreis Viersen 
       
Inhaltsverzeichnis
  
  • Präambel
  • § 1 Aufgaben, Rechte und Pflichten des AK Kommunales
  • § 2 Mitgliedschaft
  • § 3 Koordinatoren
  • § 4 Themengruppen
  • § 5 Datenschutz

Präambel 
  • Diese Geschäftsordnung klärt die Verbindlichkeiten, Rechte und Pflichten des AK Kommunales Kreis Viersen. 
  • Diese   Geschäftsordnung gilt mit Zweidrittelmehrheit als angenommen.   Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass die Anzahl der Ja-Stimmen wenigstens doppelt so groß ist wie die der Nein-Stimmen. 
  • Diese Geschäftsordnung kann nur mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder geändert werden, sofern die AK beschlussfähig ist. Zu diesem Zweck müssen 2/3 der aktuellen Mitglieder anwesend sein.
  • Diese Geschäftsordnung ist nach Annahme öffentlich zu machen. 
§ 1 Aufgaben, Rechte und Pflichten des AK Kommunales Kreis Viersen
  • Der AK Kommunales Kreis Viersen hat die Aufgabe, Fachwissen für alle für die relevanten Themenkreise, die in den Kommunen des Kreises Viersen anfallen, zu sammeln und bei Bedarf den örtlichen Crews und Stammtischen zu deren Arbeit zur Verfügung zu stellen.
  • Zu diesem Zweck werden Themengruppen gebildet, die sich an den in den Kommunen vorhandenen Ausschüssen, sowie an den Themengebieten der Landtagsfraktion orientiert.
  • Nach Möglichkeit und Zeit sollen die Mitglieder auch den entsprechenden AKs in NRW angehören.
§ 2 Mitgliedschaft 
  • Mitglied kann jeder Pirat werden, sowie auch interessierte Bürger aus dem Kreis Viersen.
  • Mitglied ist, wer hierzu auf der Gründungsversammlung seine Bereitschaft bekundet hat, oder auf den folgenden Sitzung per Abstimmung aufgenommen wird. Für die Abstimmungen gilt die einfache Mehrheit.
  • Es müssen jedoch immer mehr Piraten als Nichtmitglieder der Piratenpartei im AK Kommunales Kreis Viersen Mitglied sein.
  • Jedes Mitglied ist verpflichtet mindestens einer Themengruppe anzugehören und aktiv mitzuarbeiten. 
  • Bleibt ein Mitglied drei mal in Folge unentschuldigt den Treffen des AK fern, bekundetes damit seinen Willen zum Austritt aus der AK. Ein gesonderter Beschluss der übrigen AK Mitglieder hierzu ist nicht erforderlich. 
  • Gleiches gilt für die Mitarbeit in den Themengruppen. 
§ 3 Koordinatoren 
  • Die Gründungsmitglieder wählen einen Koordinator und einen Co-Koordinator. 
  • Gewählt werden können nur Mitglieder der Piratenpartei.
  • Gewählt wird wer mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen für sich vereint. 
  • Der Koordinator hat die Aufgabe die AK-Sitzungen einzuberufen, zu leiten und ggfs. zu moderieren.
  • Der Co-Koordinator übernimmt diese Aufgabe bei Abwesenheit des Koordinators. In dem Fall, das der Koordinator seine Berufung niederlegt, oder aus der AK austritt übernimmt er dessen Aufgabe.
  • In diesem Fall ist auf dem nächsten AK-Treffen ein neuer Koordinator zu wählen.
  • Die Amtszeit der Koordinatoren endet nach einem Jahr. Danach ist eine Neuwahl durchzuführen. Dabei dürfen die bisherigen Koordinatoren wiedergewählt werden. Eine besondere Mitgliederversammlung ist nicht notwendig. 
§ 4 Themengruppen 
Vorgesehen sind die folgenden Themengruppen: 
  • Soziales
  • Gesundheit
  • Wirtschaft / Wirtschaftsförderung
  • Bauen
  • Umwelt- und Klimaschutz, Energie
  • Jugend
  • Familie
  • Kultur
  • Verkehr
  • Stadtentwicklung und --planung
  • Finanzen
  • Schule und Bildung
  • Sport
  • Innenpolitik, Sicherheit
  • Kommunalpolitik
  • Naturschutz, Landwirtschaft
§ 5 Datenschutz ?
  • Jedes Mitglied muss zu Beginn seiner Amtszeit die Datenschutzerklärung des   Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland unterzeichnen und sich entsprechend dieser und den geltenden Gesetzen datenschutzkonform verhalten.
  • Ferner ist die Teilnahme an der Schulung zum Datenschutz nachzuweisen.

LG

-- 
Pirat Bibo
alias "Dieter Bierboms"
Crew "Nette Piraten" Kreis Viersen
http://www.piratenpartei-viersen.de/
Piratenpartei Landesverband NRW 

pirat(at)bierboms.de
..................
Diese eMail ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland.
Sie spiegelt nur die persönliche Meinung des Verfassers wider.



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