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nrw-kreis-viersen - [NRW-Kreis-Viersen] zur Diskussion Weimar

nrw-kreis-viersen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Nrw-kreis-viersen mailing list

Listenarchiv

[NRW-Kreis-Viersen] zur Diskussion Weimar


Chronologisch Thread 
  • From: "Franz Romer" <me AT franz-romer.com>
  • To: <nrw-kreis-viersen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [NRW-Kreis-Viersen] zur Diskussion Weimar
  • Date: Fri, 15 Jun 2012 01:32:28 +0200
  • Importance: High
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-kreis-viersen>
  • List-id: <nrw-kreis-viersen.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Franz Romer


Auch wenn es etwas mehr zu lesen finde ich, dass Weimar daran verstarb, weil
keiner regieren wollte. Dieses Thema habe wir heute nicht, jedoch zuviele
totalitäre Strukturen und Staatsumsturz auf der Gerichtsebene.
:-)))
________________________________

From: Franz Romer [mailto:me AT franz-romer.com]
Sent: Friday, June 15, 2012 12:57 AM
To: 'poststelle AT generalbundesanwalt.de'
Subject: Straftaten gegen die innere Sicherheit der Bundesrepublik - § 120
Abs. 1. Pkt. 2 GVG ivm § 142 GVG : Bilder einer Wanze?
Importance: High


Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30, 76135 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)7 21 / 81 91 0

Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt,
sehr geehrter Herr Range,

es besteht hier der Verdacht von Straftaten nach § 120 Abs. 1. Pkt. 2 GVG
ivm § 142 GVG und es wird höflich um Prüfung gebeten.
Es wird höflich ebenfalls um Mitteilung des Aktenzeichens gebeten, sowie um
Mitteilung, welche Unterlagen Sie weiterhin benötigen und es ist ein
Rechtsanwalt bei Ihnen vor Ort der ergänzende Informationen und UNterlagen
übermitteln kann.

Ich bin u.a. freier Mitarbeiter von Rechtsanwaltskanzleien und stehe unter
deren besonderer Schweigepflicht. Damit weder die RAe noch deren hier
betroffenen Mandanten gefährdet werden, darf ich Sie um Prüfung von
Folgendem bitten:

1.) Eine Familie, in deren Vergangenheiten schon Verurteilungen wegen
Diebstahl vorgekommen ist, wurde ein Säugling 4/2011 im Krankenhaus entzogen
mit der Maßgabe, es läge eine Misshandlung vor. Diese Misshandlung stellte
sich danach als Impfschaden heraus und das KInd kam nach Monaten in die
Familie zurück.

2.) Das Krankenhaus bzw. der verantwortliche Arzt wehrte sich durch
Unterlassungsverfügung wegen der Veröffentlichung der Strafanzeige durch
einen Dritten Journalisten im e.A. Verfahren

3.) Dem Krankenhaus wurde eine Haftungsklage angekündigt, wegen Erstellen
eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses, damit war diesseits schon einmal in
München erfolgreich gegen die Haunersche Klinik vorgegangen worden.

4.) Seit diesem Moment gibt es erhebliche Irritationen durch
staatsanwaltliche Verfolgung und Anklagen, auch schon angegriffenen und
nicht rechtskräftige Verurteilungen wegen an den Haaren herbeigezogenen
Materialien

5.) Dann fiel auf, dass in den Verfahren wegen angeblicher falscher
Anschuldigungen gegen die Eheleute 2 Pflichtverteidiger bestellt wurden.
Diese Pflichtverteidiger arbeiten ersichtlich mit Parteiverrat gegen deren
Mandanten. Der eine Pflichtverteidiger hat eine Kanzlei in einer kleinen
Stadt und der andere in der danebenliegenden Großstadt

6.) Anfang dieser Woche gab es eine weitere Hausdurchsuchung bei den
Eheleuten wegen weiterer angeblicher falscher Anschuldigungen

7.) Es gab dann diese Woche bei 2 Gerichten Verhandlungen fast zur gleichen
Zeit, dabei wurde gegen den Ehemann an einem LG verhandelt. 1 Tag zuvor
meldete der Pflichtverteidiger der Ehefrau - der sich weigerte den Termin
vorzubereiten oder gar Ablichtungen aus der Akte zu übermitteln -, die
Pflichtverteidigerin des Ehemannes habe das Mandat niedergelegt. Es gab
zuvor Streit darüber, dass die Pflichtverteidigerin gar nicht verteidigte,
keine Besprechungen zuvor durchführte und sich auch weigerte das Ergebnis
der Akteneinsiciht bekannt zu geben. Der Ehemann brachte daraufhin einen
weiteren Verteidiger mit. Etwa zur gleichen Zeit (1/2 Stunde früher) sollte
gegen den Ehemann und gegen die Ehefrau an einem entfernt liegenden AG
wieder wegen falscher Anschuldigungen verhandelt werden, wobei die beiden
wieder von deren Pflichtverteidigern verteidigt werden sollten. Was im Falle
des Ehemannes schlicht unmöglich ist, den man kann fast zur gleichen Zeit
schlecht an zwei auseinanderliegenden Orten sein

8.) Die Ehefrau erkrankte an Duchfall, wie ihre Kinder und meldete sich über
ihren weiteren Wahlverteidiger, dass sie an der Verhandlung nicht teilnehmen
könne. Kurz drauf gab es eine richterliche Verfügung die Ehefrau sollte
verhaftet und dem Amsarzt vorgeführt werden. Zur gleichen Zeit erhielt sie
eine weitere kriminalpolizeiliche Vorladung für den heutigen Tag, sie sei
Beschuldigte, wegen eines Diebstahls in Nordafrika. Weder hat die Ehefrau
einen Pass, noch das Geld um nach Nodafrika gefahren zu sein, da sie von
HArtz 4 lebt.

8.) Beim LG gab es 13.06.2012 einen Parteiverrat durch die
Pflichtverteidigerin, obwohl der Richter eine Brücke baute, dass die
Pflichtverteidigerin etwas falsch verstanden haben könnte. Unterdessen gab
es hektischen SMS Verkehr ausgehend von der Pflichtverteidigerin. Dabei
wurde deutlich, dass die Pflichtverteidigerin des Ehemanns vom
Pflichtverteidiger der Ehefrau fortwährenmd über die Aktivitäten am
entfernten AG unterrichtet wurde. Dieser Verdacht, dass die beiden
Pflichtverteidiger sehr enge Beziehungen haben, kam wie oben beschrieben
zuvor auf.

9.) Ich kontaktierte daraufhin 13.06.2012 den Pflichtverteidiger der Ehefrau
und sandte ihm folgende Nachricht per E-Mail:


Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt xxx,
ich melde mich erneut in der Strafsache.
Sie haben ja Ihre Kanzlei in xxxx. Meine Frage: bestehen Ihrerseits
enge persönliche Beziehungen / Kontakte zu RAin xxxE.L. xxx in xxx???
Haben Sie in der Kanzlei xxx Prokura und / oder RAin xxx in Ihrer
Kanzlei??
Danke für umgehende Erhellung auf dem E-MAil-Weg
Freundliche Grüße
Franz Romer


10.) Meine weitere Internetrecherche ergab, dass die Pflichtverteidiger eine
gemeinsame Kanzlei hatten, diese sich trennten und nun wieder im selben
Gebäude der Großstadt sitzen

11.) erhielt die Ehefrau einen Anruf der Kanzlei ihres Pflichtverteidigers:
Anruf Kanzlei xxx ca. 12:25 Uhr am 14.06.2012:
Anruf weibliche Stimme mit unterdrückter Telefonnummer bei xxx xxxx

"Wenn Sie nicht aufhören im Privatleben von Herrn xxx herumzuschnüffeln und
noch weiterhin gegen die Anwälte und das Gericht vorgehen, dann werden wir
dafür Sorge tragen, dass sie nicht mehr aus dem Knast kommen. Wir sitzen am
längeren Hebel."

aufgelegt

12.) Einer der beteiligten RAe wird einen Quick freez (auch) der (weiteren)
Telefondaten bei den Providern beantragen

13.) Nachmittags stellte die Ehefrau in der Wohnung eine Abhörwanze fest,
die anliegend auf einer Blechdose liegend abgebildet ist: 0,5 cm - steht auf
einer Blechdose. Die Wanze stammt nicht von den Eheleuten. Ich empfahl diese
in ein Glas sicherzustellen.


Gesetzliche Aspekte:
Der GBA ist der zuständige StA für die hier zur Überprüfung angezeigten
Straftaten aus § 120 Abs. 1. Pkt. 2 GVG ivm § 142 GVG.

Selbst wenn eine Realitätsprüfung angelegt wird, scheitert diese nicht
zugunsten der hier zur Überprüfung angezeigten Akteure. Als Zeugen stehen
zwei Rechtsanwälte bereit und der hier dokumentierende Beistand der Eheleute
nach § 13 SGB X. Die Akteuere sind 2 Pflichtverteidigende Rechtsanwälte, die
sich über das Telefon berühmen lassen, sie könnten dafür Sorge tragen, dass
die Eheleute nicht mehr aus dem Knast kommen. Somit scheint fest zu stehen,
egal was passiert dass jedenfalls beide ins Gefängnis kommen. Und ebefalls,
dass sie beide nicht mehr heraus kommen, denn man säße ja am längeren Hebel.
Die weiteren Akteuere scheinen nach derzeitigem Stand eine Reihe von
Richtern und Kammerrichter zu sein.

Die Gewalt mit der zur Realisierung der §§ 81, 82 und 88 StGB hantiert wird,
realisiert sich mit der zugleich angewendeten schwersten Gewalt / Folter aus
§§ 224,232a und 340 ABs. 2 StGB. Der Parteiverrat der Pflichtverteidiger
realisiert sich über §§ 356 ivm 240, 241 StGB, möglicherweise realisieren
sie sich hier auch als Mitglied einer Bande die gleichgerichtet arbeitet
nach §§ 263 Abs 1 ivm 263 Abs 3 Pkt 1 und 4 StGB. Da die Richter die
Verfahren ersichtlich nicht mehr demokratisch durchführen, sondern nur
simmulieren, indem hier schwerste Straftaten als Mittel zum Zweck genommen
werden, realisiert sich der § 339 StGB in bewusster und schwerwiegender
Weise.

Es mag noch weitere Täter und weitere Taten geben, jedenfalls wird nach
entsprechendem Signal weiter vorgetragen und werden Beweismittel übergeben.

Freundliche Gruesse

Franz J. A. Romer


Tel: +49 (0)211 296652
Fax +49 (0) 211 9542034
Mobil: +49 (0)172 2043664


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Franz J. A. Romer c/o Kroese
Struckerhof 8
41372 Niederkrüchten

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From: xxxxx @mmsreply.t-mobile.de [mailto: xxxxxx @mmsreply.t-mobile.de]
Sent: Thursday, June 14, 2012 4:28 PM
To: franz.romer.ddorf AT t-online.de
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  • [NRW-Kreis-Viersen] zur Diskussion Weimar, Franz Romer, 15.06.2012

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