nrw-kreis-viersen AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Nrw-kreis-viersen mailing list
Listenarchiv
- From: "Emanuel Mitromaras" <Emanuel-Mitromaras AT Piratenpartei-Kempen.de>
- To: <nrw-kreis-viersen AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [NRW-Kreis-Viersen] FW: Pfändungsfreigrenze
- Date: Fri, 13 Apr 2012 19:32:05 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-kreis-viersen>
- List-id: <nrw-kreis-viersen.lists.piratenpartei.de>
Hallo Marcus
Zu meinen Teil kann ich nur sagen, das ich folgendes an die AG Sozialpolitik
geschrieben habe und seit diesen Zeitpunkt keine einzige E-Mail mehr von da
bekommen habe! Warum kann ich nicht sagen! Habe ich es was falsch gemacht?
Von den anderen AG wo ich auch angemeldet bin bekomme ich aber weiter E-Mails!
LG Manu
-----Original Message-----
From: Emanuel Mitromaras [mailto:Emanuel-Mitromaras AT web.de]
Sent: Sunday, April 08, 2012 4:21 PM
To: 'ag-sozialpolitik-bounces AT lists.piratenpartei.de'
Subject: Pfändungsfreigrenze
Hallo AG und frohe Ostern!
Ich habe hier jetzt mehr fach gelesen, das die Pfändungsfreigrenze bei 990,00
€uro liegen soll.
Nach meinen Wissen ist diese zum 01.07.2011 auf 1026,99 €uro angehoben worden!
Quelle:
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/broschueren_fuer_warenkorb/DE/Pfaendungsfreigrenzen_fuer_Arbeitseinkommen_2011.pdf?__blob=publicationFile
Wollte nur mal drauf hingewiesen haben.
LG
PiratManu
-----Original Message-----
From: ag-sozialpolitik-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:ag-sozialpolitik-bounces AT lists.piratenpartei.de] On Behalf Of Roman
Thilenius
Sent: Sunday, April 08, 2012 3:07 PM
To: Anke Niebuhr; ag sozialpolitik
Subject: Re: [Ag-sozialpolitik] idw 2012-04-06
auf die gefahr hin, dass ich immer noch etwas übersehen habe, traue ich mich
noch einmal zu widersprechen.
sebi hatte festgestellt, dass "sehr viele Väter der alleinerzogenen Kinder
ohne Chance auf einen Ausstieg in die Hartz IV Falle rutschen".
ich kann das nicht nachvollziehen, es deckt sich weder mit meinen erfahrungen
mit hartz IV empfängern noch ist es aus statistischer sicht sehr einleuchtend.
wer als alleinstehender mann 990 euro hat, also mit der pfändungsfreigrenze
leben muss, er zahlt 70 euro unterhalt an sein kind, wenn das bei der mutter
lebt.
sofern die mutter arbeiten geht und einkünfte hat, muss er das nicht sehr
lange zahlen, weil die mutter dazu verpflichtet ist, sofort wieder arbeiten
zu gehen.
sofern mutter und kind im hartz IV bezug sind, bekommt sie diese 70 unterhalt
vom mann, und das amt rechnet ihr das als einkommen an.
wenn jemand, der 990 euro hat, davon 70 an unterhalt bezahlen muss, ist das
zwar ärgerlich, aber von "hartz IV falle" ist man immer noch ein gutes stück
entfernt, denn
1.)
990-70=920 euro ist immer noch mehr als das durchschnittliche hartz IV von
680 (hessen) + ca 200 freibetrag = 880 für einen vollzeitbeschäftigten.
2.)
hätten nach der logik von sebastian "sehr viele" männer, die sich trennen,
ein solches einkommen in genau diesem bereich; sie wären berufstätig und
trotzdem an der grenze zum sozialleistungbezug, irgendwo zwischen hartz IV
und zzgl fgreibetrag und der pfändugnsfreigrenze.
es gibt aber auch männer, die 5000 euro netto haben, häuser und autos
besitzen, oder die selbst hartzIV beziehen, und sich genauso trennen.
erstere können zahlen, und die letzteren müssen nicht.
wenn wir mal davon ausgehen, dass trennung nichts mit dem einkommen zu tun
hat, dann kann man nciht behaupten, dass die zahl derer, die trotz arbeit
zwischen 800 und 1000 euro verdienen eine auffällig grosse gruppe wäre.
wiederrum rein statistisch ist meines erachtens vielmehr vollkommen klar,
dass eine frau mit kind nach der trennung aber häufiger in die hartz IV falle
rutscht, als der getrennte mann ohne jkinder - denn mit kind ist der bedarf
durchschnittlich um die 180 euro höher als ohne (bei 70 euro unterhalt dann
immerhein noch 110 euro.), wobei erschwerend hinzukommt, dass frauen ohnehin
weniger verdienen, weniger häufig arbeiten gehen, weniger immobilienbesitz
haben, leichter psychisch krank werden durch stress in der beziehung usw. usf.
egal wie viele männer nun probleme mit der hartz IV falle haben, einer frau
mit kind droht das dann in jedem falle noch häufiger,
und meiner erfahrung nach sind es ohnehin oft die besserverdienener die ihre
weiber einfach aus dem haus prügeln und sich dann um die unterhaltszahlung
für ihr kind drücken, die männer, die 900 euro verdienen sind da oft anders
drauf. aber das ist dann eine andere geschichte. :)
-110
On Apr 8, 2012, at 8:43 AM, Anke Niebuhr wrote:
> Hallo Roman,
>
> da der Selbstbehalt bei arbeitenden Personen nur 990 € beträgt, kann
> man schon fast von Sozialleistungsbezug sprechen. Ich finde den
> Selbstbehalt unter den gegebenen Umständen zu niedrig.
>
> Es ist nicht in Ordnung, dass das gesamte Geld, das über den Selbst-
> behalt hinaus verdient wird, für den Unterhalt abgezogen werden kann,
> wenn das Einkommen dementsprechend gering ist. Es ist auch nicht o.k,
> dass sich Schulden anhäufen, wenn jemand kein oder nicht genug
> Einkommen für den Unterhalt hat.
>
> Es sollte von dem Einkommen, das über dem Selbstbehalt liegt, 50 % für
> den Unterhalt abgezogen werden bis die Kinder eine abgeschlossene
> Ausbildung haben oder 25 Jahre alt sind. Ohne Mindest- oder Höchst-
> grenzen.
>
> Dieser Unterhalt sollte außerdem nur zu 50 % auf den ggf. vom Staat
> bezogenen Geld angerechnet werden.
>
> Gruß,
>
> Anke
>
>
>
> Am 07.04.2012 19:43, schrieb Roman Thilenius:
>>
>>
>> ich kann das nicht ganz nachvollziehen warum unterhaltspflichtige
>> väter in den sozialleistungsbezug abrutschen sollten.
>>
>> denn wer nicht mehr als sozialleistungsbezug an einkommen hat, der
>> zahlt ja gar keinen unterhalt.
>>
>> das pheanomen, dass es frauen gibt, die sich auf ihren kindern
>> ausruhen und sich aushalten lassen gibt es zwar, aber dem hat ja nun
>> der bundesgerichtshof ein ende gesetzt und die fristen und
>> anspruchsvorrausetzungen (insbesondere für den unterhalt zwischen
>> ehemaligen partnern) grundlegend eingeschränkt.
>>
>> aus der praxis kenne ich es ausserdem wirklich eher so, dass die
>> väter von kindern von alleinerziehenden frauen im hartz IV bezug sich
>> weder um die kinder kümmern möchten noch auch nur annähernd schuldlos
>> getrennt oder geschieden worden wären.
>>
>> häufig war gewalt im spiel, welche dann auch oft massgeblich
>> (mit)verursacht hat, dass die frauen aufgrund ihrer psychischen
>> probleme nicht mehr arbeiten gehen können - wodurch sie und die
>> kinder dann in den leistungsbezug rutschen.
>>
>> und wenn so einer dann gut verdient, dann ist es vollkommen in
>> ordnung wenn die unterhaltsvorschusskasse direkt den
>> gerichtsvollzieher da hinschickt.
>>
>> dass dabei dann oft ungerechtigkeiten und widrigkeiten auf dem hartz
>> IV amt entstehen, weil die die frauen mit ihrem problem alleine
>> dastehen lassen, anstatt ihrer beratungspflicht nachzukommen und die
>> kunden auf die unterhaltsvorschusskasse hinzuweisen, ist wieder ein
>> ganz anderes problem.
>>
>> unstrittig sollte auf jeden fall sein, dass es als gesichterte
>> erkentnis gelten muss, dass die kinder in jedem falle unschuldig an
>> solchen situationen sind und von daher vom staat nicht so behandelt
>> werden dürften, wie dies zur zeit geschieht.
>>
>> ihre existenz wird gefährdert, wenn ihre mütter kürzungen bekommen,
>> in der schulkantine hängen listen mit namen von hartz IV kindern
>> öffentlich aus, und die anträge aufs bildungspakt vom juni 2010 sind
>> oft bis heute nicht bearbeitet.
>>
>> die väteer interesseren mich da wenigsten, die sind oft die täter,
>> die diesen ganzen mist verursacht haben.
>>
>>
>> -110
>>
>>
>> On Apr 7, 2012, at 5:37 PM, Anke Niebuhr wrote:
>>
>>> Hallo Sebi,
>>>
>>> von Unterhaltsverpflichtungen profitiert oft nur der Staat, das ist
>>> die größte Schweinerei daran. Angeblich werden Ex-Partner und Kinder
>>> unterstützt, aber in Wirklichkeit spart der Staat nur Hartz IV
>>> Ausgaben.
>>>
>>> Gruß,
>>>
>>> Anke
>>>
>>>
>>> Am 06.04.2012 23:36, schrieb sebi-rockt:
>>>> Was die Statistik mit Sicherheit nicht aussagt ist, dass sehr viele
>>>> Väter der alleinerzogenen Kinder ohne Chance auf einen Ausstieg in
>>>> die Hartz IV Falle rutschen, weil die Unterhaltsforderungen und
>>>> eventuelle Fahrtkosten und die Unmöglichkeit der Freitagsarbeit gar
>>>> keine Alternative zulassen.
>>>>
>>>> Sebi
>>
>>
>>
>>
>
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- [NRW-Kreis-Viersen] FW: Pfändungsfreigrenze, Emanuel Mitromaras, 13.04.2012
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