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Betreff: Mailingliste zur Koordination der Kreis Recklinghausen Piraten
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[Kreis-RE] Fwd: [AK-Kommunalpolitik] 18. Sitzung Ausschuss für Kommunalpolitik im Landtag NRW am 8.4 ab 10:00 Uhr - Thema "Integrationsplan für NRW" inkl. Anhörung Sachverständige
Chronologisch Thread
- From: Tatjana Kordic <tkordic5188 AT gmail.com>
- To: nrw-kreis-recklinghausen AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [Kreis-RE] Fwd: [AK-Kommunalpolitik] 18. Sitzung Ausschuss für Kommunalpolitik im Landtag NRW am 8.4 ab 10:00 Uhr - Thema "Integrationsplan für NRW" inkl. Anhörung Sachverständige
- Date: Thu, 7 Apr 2016 13:13:45 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-kreis-recklinghausen>
- List-id: Mailingliste zur Koordination der Kreis Recklinghausen Piraten <nrw-kreis-recklinghausen.lists.piratenpartei.de>
Da wir das Thema hatten...
Anfang der weitergeleiteten E‑Mail:
Von: Wolf Roth <wolf.roth AT piratenpartei-rhein-sieg.de>
Datum: 7. April 2016 um 12:15:55 MESZ
An: Mailingliste des AK Kommunalpolitik NRW <nrw-ak-kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de>
Betreff: [AK-Kommunalpolitik] 18. Sitzung Ausschuss für Kommunalpolitik im Landtag NRW am 8.4 ab 10:00 Uhr - Thema "Integrationsplan für NRW" inkl. Anhörung Sachverständige
Antwort an: Mailingliste des AK Kommunalpolitik NRW <nrw-ak-kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de>
Hallo zusammen,
am morgigen Freitag, den 08.04.2016 findet ab 10:00 Uhr die 118. Sitzung
des Ausschusses für Kommunalpolitik im Kandtag NRW statt zum Thema
"Integrationsplan für NRW" mit einer Anhörung von Sachverständigen zum
Thema.
Wer mag und Interesse hat, ist herzlich eingeladen, als Gast an der
Anhörung in Raum E 3 D 01 teilzunehmen. Dauer ist bis ca. 13:30 Uhr -
bitte rechtzeitig anreisen.
TO siehe hier
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.1/Tagesordnungen/WP16/1600/E16-1647.jsp
Zur Information zu obiger Veranstaltung nachfolgend die Zusammenfassung
der bisher eingegangenen Stellungnahmen. Vorangestellt ist ein
gemeinsamer Fragenkatalog der Fraktionen im Landtag.
Viele Grüße
Wolf
+++
A. Fragenkatalog:
1. Prioritäre Integrationsmaßnahmen
Welche prioritären Integrationsmaßnahmen sollen aktuell durch das Land
angegangen und vorgegeben werden?
2. Überblick über die Förderproramme
Unterschiede zwischen größeren Verwaltung in kreisfreien Städten und
kleineren Verwaltungen im kreisangehörigen Raum:
Ist es der Verwaltung strukturell und personell möglich, den Überblick
über die derzeit existierenden Förderprogramme zu behalten und
entsprechende substanzielle Anträge zu stellen?
3. Koordination Ehrenamt
Inwieweit gelingt die Koordination des Ehrenamtes und dessen
Einbeziehung in die Aufgabengestaltung und inwieweit gelingt die
Unterstützung von ehrenamtlichen Vereinen außerhalb der klassischen
Verbandsstrukturen?
4. Finanzen
Wie viel Prozent der Sozialausgaben in ihrer Kommune werden für
Integrationsmaßnahmen ausgegeben und inwiefern halten Sie es für
erforderlich, dass sich der Bund verstärkt an den Kosten der Integration
beteiligt? Wie bewerten Sie den Integrationsplan im Hinblick auf die
Finanzierung durch das Land?
Wie bewerten Sie die Möglichkeit für Nordrhein-Westfalen einer
Landespauschale für die Kommunen auch für anerkannte Asylberechtigte -
wie es bereits in Baden-Württemberg Praxis ist?
Wie bewerten Sie die Finanzierung der Integration und Sozialleistungen
für asylberechtigte Personen in Nordrhein-Westfalen?
5. Wohnen
Wie werden die Flüchtlinge bei Ihnen in der Kommune untergebracht?
6. Zusammenarbeit vor Ort mit Industrie und Handwerk
Welche Strukturen und Maßnahmen sind erforderlich, die speziell das
Thema "Integration" in den Blick nehmen (z.B. in Form eines
Integrationsbeauftragten)?
7. Weiterentwicklung der Verwaltung
Inwieweit muss sich Verwaltung weiter entwickeln, um den
Herausforderungen durch die Integration gerecht zu werden und welche
Integrationsmaßnahmen sind geplant?
8. Integrationskurse
Welche Möglichkeiten sehen Sie, Menschen zur Integration zu verpflichten
und wie stellen Sie Integrationskurse sicher?
Welche Möglichkeiten der Verpflichtung zur Integration sehen Sie vor dem
Hintergrund eines Ansatzes von "Fördern und Fordern"?
9. Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive
Sollte es ihrer Ansicht nach auch Kommunale Integrationsleistungen für
Asylsuchende ohne/mit geringer Bleibeperspektive geben?
10. Verteilung der asylberechtigten Personen auf die Kommunen
Wie werben Sie dafür, dass Neuzugewanderte in Ihrer Kommune bleiben und
inwiefern unterstützt eine Wohnsitzauflage Integrationsbemühungen von
asylberechtigten Personen?
Wie schätzen Sie die rechtliche Zulässigkeit der Idee ein, eine
Wohnsitzauflage für asylberechtigte Personen zu etablieren?
B. Sachverständige:
1. Dr. Stephan Articus, Städtetag Nordrhein-Westfalen, Köln
2. Dr. Bernd-Jürgen Schneider, Städte- und Gemeindebund
Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
3. Dr. Martin Klein, Landkreistag Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Die Sachverständigen 1.-3. haben in einer gemeinsamen Stellungnehme
geantwortet: Stellungnahme 16/360
Stellungnahme 16/3633
Zu 1:
- Gerade Migranten, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie
einen Aufenthaltstitel bekommen, sollten noch während des Asylverfahrens
an entsprechenden Sprachkursen teilnehmen können.
- Die Integration in den Arbeitsmarkt und die Vermittlung von
entsprechenden Qualifikationen, Schulabschlüssen und Ausbildungsplätzen
für Jugendliche
- Insbesondere interkulturelle Kulturarbeit sollte sich nicht
spezialisiert auf einzelne Ethnien, Nationalitäten oder Religionen
ausrichten. Vielmehr sollte die Verbindung zwischen den
unterschiedlichen ethnisch-nationalen Gruppen in dem Sinne hergestellt
werden
Zu 2: Es ist unerlässlich, dass auf einer speziellen Internetseite des
Landes sämtliche Finanzierungs-und Fördermöglichkeiten –und zwar auch
solche des Bundes und der EU –aufgeführt und stets aktualisiert werden.
Zu 3: Die derzeitigen Erkenntnisse machen deutlich, dass ein hohes
Engagement des bürgerschaftlichen Ehrenamtes wahrzunehmen ist.
Allerdings wird immer wieder zu Recht darauf hingewiesen, dass dieses
Engagement kein Selbstläufer ist
Zu 4: Wir gehen auf der Grundlage der derzeit vorliegenden Erkenntnisse
davon aus, dass bundesweit pro Jahr etwa 10 Mrd. Euro von den Kommunen
für Integrationsmaßnahmen aufgewendet werden müssten. Diese Mehrkosten
können die Kommunen –nicht nur in NRW -nicht alleine schultern.
Die Kommunen brauchen daher ein Gesamtfinanzierungspaket, das
Planungssicherheit schafft. Für die notwendige Unterstützung durch den
Bund durch zusätzliche Finanzmittel muss ein Finanzierungsweg gewählt
werden, der die unmittelbare Zuleitung der Bundesmittel an die Kommunen
ermöglicht,
Zu 5: Soweit möglich werden Flüchtlinge dezentral untergebracht.
Allerdings ist dies aufgrund der hohen Anzahl von Flüchtlingen in den
jeweiligen Städten und Gemeinden immer schwieriger.
Zu 6: Die Integration von Flüchtlingen wird nachhaltig davon abhängen,
ob es gelingt, diese in Arbeit oder Ausbildung zu bringen. Auf die
Arbeitsagenturen und Jobcenter kommen große Herausforderungen zu.
Zu 7: Es muss verstärkt Personal für den Bereich Koordination und
Einbindung des Ehrenamtes bzw. des einzelnen Bürgers in den
Integrationsprozess eingestellt werden.
Zu 8: Unabhängig von der Frage einer gesetzlichen Verpflichtung zur
Integration einschließlich entsprechender Sanktionierungsmaßnahmen sehen
wir Bund und Land in der Verpflichtung, durch ihre Behörden bzw.
Einrichtungen eine ausreichende Zahl von Integrationskursen und -plätzen
anzubieten.
Zu 9: Es sollten Integrationsleistungen primär zu Gunsten Asylsuchender
mit einer hohen Bleibeperspektive erfolgen.
Zu 10: Es ist ein geeignetes Mittel für den Umgang mit den
Herausforderungen der Flüchtlingskrise sein kann. So kann sie eine
Konzentration von Menschen andersartiger kultureller Prägungen an
wenigen Orten verhindern. Dies hat Vorteile für die Integration der
Menschen vor Ort.
4. Andreas Feicht, Vereinigung Kommunaler, Unternehmen e.V.,
Landesgruppe Nordrhein-Westfalen, Köln, Stellungnahme 16/3645
Der VKU antwortet allgemein und nicht an Hand des Fragenkatalogs:
- Das Engagement in der Flüchtlingshilfe geschieht praxisorientiert in
enger Zusammenarbeit mit Stadtverwaltung, lokalen Bündnissen aus
Wirtschaft, Handwerk, Kirchen, Sozialverbänden, Hilfsorganisationen,
engagierten Bürgern etc.
- Der VKU sieht dieses gesellschaftliche Engagement ausgesprochen
positiv und unterstützt seine Mitgliedsunternehmen darin.
- Denkbar wären hier z.B. Praktikums/Ausbildungshilfen, eine enge
Zusammenarbeit mit Industrie und Handwerk, Auf-und Ausbau eines
Expertenpools im Rahmen der sog. Connective Cities Initiative.
5. Christa Jahnke-Horstmann, Vorstandsbereich 2, Stadt Dinslaken,
Dinslaken, Stellungnahme 16/3633
Zu 1: Sprach- und Integrationskurse; entscheidender Schlüssel für
eine gelingende Integration in das Berufsleben sind die Schulen;
Versorgung geflüchteter und asylsuchender Menschen mit
angemessenem Wohnraum; Integration in den Arbeitsmarkt bzw.
Vermittlung in Beschäftigungsverhältnisse; Schaffung von Begegnungs-
und Treffmöglichkeiten; Patenschaften
Zu 2: Gesamtüberblick über die unterschiedlichen Förderprogramme auf
kommunaler Ebene nur schwer möglich.
Zu 3: In Dinslaken hat sich die Etablierung eines Fördervereins
in Form eines eingetragenen Vereins bewährt.
Zu 4: Inwieweit die Gegenfinanzierung dieser kommunalen
Gesamtanstrengungen durch Bundes-/Landeszuwendungen auskömmlich ist,
ist kaum einschätzbar, da noch keine belastbare kommunale
Vollkostenberechnung vorliegt.
Zu 5: In Dinslaken werden neu zugewiesene Flüchtlinge in der Hauptsache
an zwei Standorten in zentralen Unterbringungseinrichtungen
untergebracht. Um den Anforderungen einer guten Integrationsbasis
gerecht zu werden, wird nach Aufnahme der Flüchtlinge in
Sammelunterkünften eine dezentrale Verteilung über das gesamte
Stadtgebiet angestrebt
Zu 6: Integration von Flüchtlingen in Arbeit und Beschäftigung ist
vorrangig Aufgabe der Arbeitsverwaltung – des Jobcenters.
Zu 7: Innerhalb der Verwaltung besteht zum Thema Integration erheblicher
Abstimmungsbedarf. Zudem sind Personalressourcen zur Koordination der
verschiedenen Zuständigkeiten unerlässlich. Es werden regelmäßige
Abstimmungsgespräche zwischen Verwaltung und dem betreuenden
Träger (Caritasverband) auf Leitungsebene geführt.
Zu 8: Mit Sanktionen versehende, verpflichtende Maßnahmen (Teilnahme
an Sprach- und Integrationskursen) erscheinen hier nicht zielführend.
Zu 9: Vor dem Hintergrund der langen Verfahrensdauer sollten
auch diesen Asylsuchenden Integrationsleistungen (Sprachkurse)
angeboten werden.
Zu 10: Eine Wohnsitzauflage wird Integrationsbemühungen
grundsätzlich verstärken können.
6 .Theodor Hesse, Fachbereich Jugend, Gesundheit und Soziales, Stadt
Hamm, Hamm
7. Dr. Manfred Beck, Vorstandsbereich 4., Stadt Gelsenkirchen,
Hans-Sachs-Haus, Gelsenkirchen, Stellungnahme 16/3635
Zu 1: Integrationsmaßnahmen in den Bereichen Sprache/Integration,
Kindertagesbetreuung, Schule und Arbeitsmarkt oberste Priorität.
Zu 2: Es ist eine Herausforderung; Bzgl. der Anträge ist man an die
personelle Grenze gekommen.
Zu 3: Das Engagement der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in
Gelsenkirchen ist nach wie vor beeindruckend.
Zu 4: Der Anteil der Integrationskosten an den Sozialausgaben kann
derzeit noch nicht seriös beziffert werden. Bund und Land sind hier
gleichermaßen gefordert. Grundsätzlich pauschale Erstattung.
Frage: Warum halten Sie eine pauschale Erstattung für sinnvoll, wo
doch gerade die Kosten für die Unterkunft noch nicht mal abgedeckt werden?
Zu 5: Die geflüchteten Menschen halten sich in Gelsenkirchen zunächst
für einen befristeten Zeitraum (im Regelfall drei Monate) in der
städtischen Gemeinschaftsunterkunft auf. Die Gemeinschaftsunterkünfte in
Gelsenkirchen haben eine maximale Kapazität von 300 Personen.
Zu 6: Flüchtlinge und Asylbewerber benötigen bei der
Arbeitsmarktintegration eine effektive und schnelle Unterstützung.
Hilfreich ist dabei eine enge Zusammenarbeit der beteiligten
Institutionen. Hier besteht ein „Integration Point“.
Zu 7: Es bieten sich Matrixorganisationen oder auch Stabs- bzw.
Koordinierungsstellen als Organisationsformen mit flachen Hierarchien,
entsprechenden Entscheidungskompetenzen und kurzen Entscheidungswegen
bzw. Reaktionszeiten an.
Zu 8: Die Zusammenarbeit der Sprachkursträger mit der Kommune und dem
kommunalen Träger VHS funktioniert. Es wäre wichtig, alle Flüchtlinge zu
verpflichten, von Anfang an Deutsch zu lernen.
Zu 9: Es wäre aus kommunaler Sicht angezeigt, im „niederschwelligen“
Bereich (z.B. ehrenamtlich angebotene Sprachkurse) Integrationsangebote
zu machen.
Zu 10: Die Frage der Werbung für den Verbleib stellt sich in
Gelsenkirchen nicht.
Zurzeit leben (bei 265.000 Einwohner/innen)in der Stadt über 6.000
Zuwanderer aus den EU-Ost Ländern Bulgarien und Rumänien. Die
Integration dieser Menschen ist bereits mit großen Anstrengungen
verbunden. Eine Wohnsitzauflage und die
damit verbundene Einschränkung der Freizügigkeit bieten grundsätzlich
den Vorteil, dass der Zuzug von Flüchtlingen in bestimmte Kommunen,
insbesondere in die Ballungszentren, begrenzt werden kann.
8. Joachim vom Berg, Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker in
Nordrhein-Westfalen e.V., Düsseldorf
9. Reza Pourkermani, Amnesty International, Bezirk Düsseldorf, Düsseldorf
--
Wolf Roth
Piratenpartei
KV Rhein-Sieg
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- [Kreis-RE] Fwd: [AK-Kommunalpolitik] 18. Sitzung Ausschuss für Kommunalpolitik im Landtag NRW am 8.4 ab 10:00 Uhr - Thema "Integrationsplan für NRW" inkl. Anhörung Sachverständige, Tatjana Kordic, 07.04.2016
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