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nrw-koeln-info - [NRW-Koeln-Info] WG: Städtetag NRW zur Erstattung der Flüchtlingskosten

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Betreff: Moderierte Kölner Info Mailingliste

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[NRW-Koeln-Info] WG: Städtetag NRW zur Erstattung der Flüchtlingskosten


Chronologisch Thread 
  • From: <marie.kuster AT stadt-koeln.de>
  • To: <nrw-koeln-info AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [NRW-Koeln-Info] WG: Städtetag NRW zur Erstattung der Flüchtlingskosten
  • Date: Tue, 8 Dec 2015 10:53:10 +0000
  • Accept-language: de-DE, en-US
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-koeln-info>
  • List-id: Moderierte Kölner Info Mailingliste <nrw-koeln-info.lists.piratenpartei.de>



Von: Rumfeld, Margit [Margit.Rumfeld AT staedtetag.de]" im Auftrag von "Städtetag NRW - Presse [pressenrw AT staedtetag.de]
Gesendet: Dienstag, 8. Dezember 2015 11:37
Betreff: Städtetag NRW zur Erstattung der Flüchtlingskosten

Pressemitteilung des Städtetages NRW vom 8. Dezember 2015
 
Sitzung des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
Annäherung bei Erstattung der Flüchtlingskosten in NRW –
Offene Punkte mit den Kommunen zügig klären
 
Der Städtetag Nordrhein-Westfalen begrüßt das Bestreben des Landes, hinsichtlich der Erstattung der Flüchtlingskosten mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Einigung erzielen zu wollen. Die Städte halten allerdings weitere Regelungen für nötig, um auf Dauer eine auskömmliche Finanzierung der Flüchtlingsausgaben zu erreichen, machte der Städtetag NRW heute nach einer Vorstandssitzung deutlich.
 
Der Vorsitzende des Städtetages Nordrhein-Westfalen, Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann aus Hamm, erklärte: „Mit seinen vorgeschlagenen Eckpunkten  hat das Land eine gute Grundlage gelegt. Die geplante Umstellung von einer pauschalen Gesamtzahlung
im Übergangsjahr 2016 hin zu einer Monatspauschale pro Flüchtling im Jahr 2017 erscheint als sinnvoller Weg. Allerdings benötigen die Städte einen ausreichenden Ausgleich für ihre erbrachten Leistungen, gerade auch angesichts der angespannten Haushaltssituation vielerorts. Deshalb sind weiter­gehende Regelungen vom Land nötig.“
 
Mit Blick auf das Übergangsjahr 2016 weist der Städtetag Nordrhein-Westfalen darauf hin, dass der vorgesehene Pauschalbetrag von 10.000 Euro je Flüchtling und Jahr wegen der zunehmend notwendigen Unterbringung der Menschen in teureren Sammelunter­künften für die Städte nicht kostendeckend ist. Der Betrag könne nur akzeptiert werden, wenn nach dem für das Jahr 2017 geplanten Systemwechsel eine Monatspauschale je Flüchtling gezahlt wird, die auf der Grundlage einer nachvollziehbaren Kosten­ermittlung eine ausreichende Erstattung darstelle.
 
„Wir begrüßen die Bereitschaft des Landes, mit den Kommunen die von uns geforderte gemeinsame Kostenerhebung zu organisieren. Dadurch soll es wenigstens ab dem Jahr 2018 möglich werden, die für das Jahr 2017 vom Land vorgesehene monatliche Pro-Kopf-Pauschale von rund 866 Euro pro Flüchtling anzupassen“, so der Städtetagsvorsitzende.
 
Weiteren Regelungsbedarf sieht der Städtetag NRW vor allem in diesen Punkten:
 
Um Risiken für die Städte zu minimieren, erwartet der Städtetag NRW vom Land, im Jahr 2016 nicht nur die Flüchtlinge bei den Zahlungen an die Kommunen zu berücksichtigen, die zum Stichtag 1. Januar 2016 registriert sind. In die Kostenerstattung soll auch die voraussichtlich nicht unerhebliche Zahl der Flüchtlinge einbezogen werden, die nach diesem Stichtag in die Kommunen kommen. Damit eine solche Anpassung garantiert ist, wird das Land aufgefordert, eine eindeutige Revisionsklausel in die Erstattungsverabredung mit den Kommunen aufzunehmen, die noch im Jahr 2016 in den Haushalten zu einem Ausgleich zusätzlicher Ausgaben führt.
 
Erstattungen für geduldete Flüchtlinge sollten solange erfolgen, wie diese Personen Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geltend machen können. Das Land will diese Zahlungen bisher einen Monat nach Abschluss des verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens über den Aufenthaltsstatus einstellen. 
 
Der Vorstand des Städtetages NRW fordert das Land zudem auf, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass dieser die voraussichtlich deutlich steigenden flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft im Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) voll übernimmt.
 
 
 

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Attachment: 151208_PM_Vorstand_Weitergabe_Bundesmittel_Fluechtlinge.pdf
Description: 151208_PM_Vorstand_Weitergabe_Bundesmittel_Fluechtlinge.pdf



  • [NRW-Koeln-Info] WG: Städtetag NRW zur Erstattung der Flüchtlingskosten, marie.kuster, 08.12.2015

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