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Betreff: Moderierte Kölner Info Mailingliste
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- Subject: [NRW-Koeln-Info] WG: Städtetag NRW zur Erstattung der Flüchtlingskosten
- Date: Tue, 8 Dec 2015 10:53:10 +0000
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Von: Rumfeld, Margit [Margit.Rumfeld AT staedtetag.de]" im Auftrag von "Städtetag NRW - Presse [pressenrw AT staedtetag.de]
Gesendet: Dienstag, 8. Dezember 2015 11:37
Betreff: Städtetag NRW zur Erstattung der Flüchtlingskosten
Gesendet: Dienstag, 8. Dezember 2015 11:37
Betreff: Städtetag NRW zur Erstattung der Flüchtlingskosten
Pressemitteilung des Städtetages NRW vom 8. Dezember 2015
Sitzung des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
Annäherung bei Erstattung der Flüchtlingskosten in NRW –
Offene Punkte mit den Kommunen zügig klären
Der Städtetag Nordrhein-Westfalen begrüßt das Bestreben des Landes, hinsichtlich der Erstattung der Flüchtlingskosten mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Einigung erzielen
zu wollen. Die Städte halten allerdings weitere Regelungen für nötig, um auf Dauer eine auskömmliche Finanzierung der Flüchtlingsausgaben zu erreichen, machte der Städtetag NRW heute nach einer Vorstandssitzung deutlich.
Der Vorsitzende des Städtetages Nordrhein-Westfalen, Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann aus Hamm, erklärte:
„Mit seinen vorgeschlagenen Eckpunkten hat das Land eine gute Grundlage gelegt. Die geplante Umstellung von einer pauschalen Gesamtzahlung
im Übergangsjahr 2016 hin zu einer Monatspauschale pro Flüchtling im Jahr 2017 erscheint als sinnvoller Weg. Allerdings benötigen die Städte einen ausreichenden Ausgleich für
ihre erbrachten Leistungen, gerade auch angesichts der angespannten Haushaltssituation vielerorts. Deshalb sind weitergehende Regelungen vom Land nötig.“
Mit Blick auf das Übergangsjahr 2016 weist der Städtetag Nordrhein-Westfalen darauf hin, dass der vorgesehene Pauschalbetrag von 10.000 Euro je Flüchtling und Jahr wegen der zunehmend
notwendigen Unterbringung der Menschen in teureren Sammelunterkünften für die Städte nicht kostendeckend ist. Der Betrag könne nur akzeptiert werden, wenn nach dem für das Jahr 2017 geplanten Systemwechsel eine Monatspauschale je Flüchtling gezahlt wird,
die auf der Grundlage einer nachvollziehbaren Kostenermittlung eine ausreichende Erstattung darstelle.
„Wir begrüßen die Bereitschaft des Landes, mit den Kommunen die von uns geforderte gemeinsame Kostenerhebung zu organisieren. Dadurch soll es wenigstens ab dem Jahr 2018 möglich
werden, die für das Jahr 2017 vom Land vorgesehene monatliche Pro-Kopf-Pauschale von rund 866 Euro pro Flüchtling anzupassen“, so der Städtetagsvorsitzende.
Weiteren Regelungsbedarf sieht der Städtetag NRW vor allem in diesen Punkten:
Der Vorstand des Städtetages NRW fordert das Land zudem auf, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass dieser die voraussichtlich deutlich steigenden flüchtlingsbedingten Kosten der
Unterkunft im Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) voll übernimmt.
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151208_PM_Vorstand_Weitergabe_Bundesmittel_Fluechtlinge.pdf
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- [NRW-Koeln-Info] WG: Städtetag NRW zur Erstattung der Flüchtlingskosten, marie.kuster, 08.12.2015
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