nrw-herne AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Liste der Herner Piraten
Listenarchiv
- From: "R. Recksick" <piratenpower AT recksick.de>
- To: nrw-herne AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [Piraten Herne] Erarbeitung einer Pressemitteilung!
- Date: Tue, 04 Sep 2012 18:46:12 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-herne>
- List-id: Liste der Herner Piraten <nrw-herne.lists.piratenpartei.de>
Hallo werte Herner Piraten
Habe mal den Anfang für eine Pressemitteilung gemacht.
Bitte überarbeitet, kommentiert, ver-ändert, -bessert und -schwurbelt (;-)
und lasst uns das morgen ganz früh am Tag rausschicken, damit wir
hoffentlich nochmal in die Medien kommen mit unseren Plänen!!
Gruß
Rouven
P.S.: Ich habe diese Mail jetzt nochmal mit einem schöneren Betreff gesendet, damit es nicht untergeht. Hoffe es fühlt sich keiner gestört.
Am 04.09.2012, 14:22 Uhr, schrieb <michael.eilebrecht AT t-online.de>:
Ahoi,
bin dabei Rouven.
gruß
Michael J
-----Ursprüngliche Nachricht----- From: nrw-herne-request AT lists.piratenpartei.de
Sent: Tuesday, September 04, 2012 2:01 PM
To: nrw-herne AT lists.piratenpartei.de
Subject: NRW-Herne Nachrichtensammlung, Band 29, Eintrag 2
Um E-Mails an die Liste NRW-Herne zu schicken, nutzen Sie bitte die
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nrw-herne AT lists.piratenpartei.de
Um sich via Web von der Liste zu entfernen oder draufzusetzen:
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oder, via E-Mail, schicken Sie eine E-Mail mit dem Wort 'help' in
Subject/Betreff oder im Text an
nrw-herne-request AT lists.piratenpartei.de
Sie können den Listenverwalter dieser Liste unter der Adresse
nrw-herne-owner AT lists.piratenpartei.de
erreichen
Wenn Sie antworten, bitte editieren Sie die Subject/Betreff auf einen
sinnvollen Inhalt der spezifischer ist als "Re: Contents of NRW-Herne
digest..."
Meldungen des Tages:
1. Re: Feedback (Rouven Recksick)
2. Fwd: [AK-Kommunalpolitik] Volksinitiativen und der
Volksbegehren (R. Recksick)
3. Wir sind mal wieder im Radio (R. Recksick)
----------------------------------------------------------------------
Message: 1
Date: Mon, 03 Sep 2012 22:35:18 +0200
From: "Rouven Recksick" <piratenpower AT recksick.de>
To: Bernd <bmcrack AT arcor.de>
Cc: "nrw-herne AT lists.piratenpartei.de"
<nrw-herne AT lists.piratenpartei.de>
Subject: Re: [Piraten Herne] Feedback
Message-ID: <op.wj2t44xgf4sh5f AT mini-mini.fritz.box>
Content-Type: text/plain; charset=iso-8859-15; format=flowed;
delsp=yes
Hallo Bernd
Monika hat mir geantwortet, dass diese Woche ein Pad erstellt wird, in dem
offene Arbeitsanfragen eingetragen sind. Das schreibt sie dann auf unsere
Liste. Ich warte erstmal ab. Wenn ich sonst noch was mitbekomme, schicke
ich das auch rum.
Gruß
Rouven
Am 03.09.2012, 20:34 Uhr, schrieb Bernd <bmcrack AT arcor.de>:
Ahoi Rouven
Habe an Jan Leufert als auch an Monika Pieper Anfragen gschickt
Keine Antworten
Gruß
Bernd
------------------------------
Message: 2
Date: Tue, 04 Sep 2012 10:54:11 +0200
From: "R. Recksick" <piratenpower AT recksick.de>
To: "nrw-herne AT lists.piratenpartei.de"
<nrw-herne AT lists.piratenpartei.de>
Subject: [Piraten Herne] Fwd: [AK-Kommunalpolitik] Volksinitiativen
und der Volksbegehren
Message-ID: <op.wj3scljwk5c9z1 AT fest-pc.fritz.box>
Content-Type: text/plain; charset=iso-8859-15; format=flowed;
delsp=yes
Hallo Herner
Zur Info:
Gruß
Rouven
------- Weitergeleitete Nachricht -------
Von: PolitPiratNRW <PolitPiratNRW AT news.piratenpartei.de>
An: nrw-ak-kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
Kopie:
Betreff: [AK-Kommunalpolitik] Volksinitiativen und der Volksbegehren
Datum: Mon, 03 Sep 2012 11:36:21 +0200
Ahoi zusammen !
Mir stellt sich die Frage, wie die Piratenpartei dieses Instrument der
Volksinitiativen und der Volksbegehren auf Landesebene politisch nutzen
kann.
Gerade im Hinblick auf die im Frühjahr 2014 stattfindende Kommunalwahl
wäre hier sicherlich ein wenig Vorarbeit sinnvoll.
In der Landesverfassung NRW sind Volksinitiativen und Volksbegehren
grundsätzlich zuslässig.
Artikel 67 a (Fn 21)
(1) Volksinitiativen können darauf gerichtet sein, den Landtag im Rahmen
seiner Entscheidungszuständigkeit mit bestimmten Gegenständen der
politischen Willensbildung zu befassen. Einer Initiative kann auch ein mit
Gründen versehener Gesetzentwurf zu Grunde liegen.
(2) Volksinitiativen müssen von mindestens 0,5 vom Hundert der
Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Artikel 31 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1
über das Wahlrecht findet auf das Stimmrecht entsprechende Anwendung.
(3) Das Nähere wird durch Gesetz geregelt.
Artikel 68 (Fn 22)
(1) Volksbegehren können darauf gerichtet werden, Gesetze zu erlassen, zu
ändern oder aufzuheben. Dem Volksbegehren muß ein ausgearbeiteter und
mit Gründen versehener Gesetzentwurf zugrunde liegen. Ein Volksbegehren
ist nur auf Gebieten zulässig, die der Gesetzgebungsgewalt des Landes
unterliegen. über Finanzfragen, Abgabengesetze und Besoldungsordnungen
ist ein Volksbegehren nicht zulässig. Über die Zulässigkeit entscheidet
die Landesregierung. Gegen die Entscheidung ist die Anrufung des
Verfassungsgerichtshofes zulässig. Das Volksbegehren ist nur
rechtswirksam, wenn es von mindestens 8 vom Hundert der Stimmberechtigten
gestellt ist.
(2) Das Volksbegehren ist von der Landesregierung unter Darlegung ihres
Standpunktes unverzüglich dem Landtag zu unterbreiten. Entspricht der
Landtag dem Volksbegehren nicht, so ist binnen zehn Wochen ein
Volksentscheid herbeizuführen. Entspricht der Landtag dem Volksbegehren,
so unterbleibt der Volksentscheid.
(3) Auch die Landesregierung hat das Recht, ein von ihr eingebrachtes, vom
Landtag jedoch abgelehntes Gesetz zum Volksentscheid zu stellen. Wird das
Gesetz durch den Volksentscheid angenommen, so kann die Landesregierung
den Landtag auflösen; wird es durch den Volksentscheid abgelehnt, so muß
die Landesregierung zurücktreten.
(4) Die Abstimmung kann nur bejahend oder verneinend sein. Es entscheidet
die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern diese Mehrheit mindestens 15
vom Hundert der Stimmberechtigten beträgt.
(5) Die Vorschriften des Artikels 31 Abs. 1 bis 3 über das Wahlrecht und
Wahlverfahren finden auf das Stimmrecht und das Abstimmungsverfahren
entsprechende Anwendung. Das Nähere wird durch Gesetz geregelt.
Das Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und
Volksentscheid (VIVBVEG) des Landes NRW regelt weiter Punkte.
§ 3 VIVBVEG
Die Volksinitiative ist unzulässig, wenn
1. sie den Anforderungen des Artikels 67a Abs. 1 der Landesverfassung oder
den Antragsvoraussetzungen nach § 1 nicht entspricht oder
2. der Landtag sich innerhalb der letzten zwei Jahre vor der
Antragstellung aufgrund einer Volksinitiative mit einem sachlich gleichen
Gegenstand der politischen Willensbildung befasst hat.
Liebe Grüße
PolitPiratNRW
--
- Re: [Piraten Herne] NRW-Herne Nachrichtensammlung, Band 29, Eintrag 2, michael.eilebrecht, 04.09.2012
- Re: [Piraten Herne] NRW-Herne Nachrichtensammlung, Band 29, Eintrag 2, R. Recksick, 04.09.2012
- [Piraten Herne] Erarbeitung einer Pressemitteilung!, R. Recksick, 04.09.2012
- Re: [Piraten Herne] Erarbeitung einer Pressemitteilung!, R. Recksick, 04.09.2012
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