nrw-herford AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Nrw-herford mailing list
Listenarchiv
- From: Alexander Bossert <bigmag AT posteo.de>
- To: nrw-herford AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [Herford] Kreisverbandsmitgliederversammlung 30.10.2014
- Date: Sat, 27 Sep 2014 14:57:34 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-herford>
- List-id: <nrw-herford.lists.piratenpartei.de>
Moin, letzte Woche auf der Vorstandssitzung haben wir beschlossen das demnächst eine Mitgliederversammlung stattfindet. Der geplante Termin ist am Donnerstag den 30. Oktober 20:00 Uhr, also zur normalen Stammtischzeit. Nach der Vorstandssitzung haben wir auch schon zwei Satzungsänderungsanträge erarbeitet, diese habe ich schon in die Wiki Seite für die KVMV eingepflegt. ich habe hier schonmal angefangen die Einladung zur KVMV zu basteln: https://kreisherford.piratenpad.de/KVMV2014-2 Fehlt da noch was? Verbesserungsvorschläge? Mein Ziel ist es die Einladung Anfang nächste Woche rauszujagen Die Wikiseite habe ich auch schon erstellt, dort stehen die bisher erarbeiteten Satzungsänderungsanträge: http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Kreis_Herford/Mitgliederversammlungen/2014-10-30 Fehlt da noch was? Verbesserungsvorschläge? Ausserdem habe ich noch einen dritten Satzungsänderungsantrag geschrieben: -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Versammlung möge beschließen, den Satzungspunkt § 9.1-8. „Die Kreismitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn 10 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder, jedoch mindestens sieben stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbandes, anwesend sind. Sofern die Beschlußfähigkeit nicht erreicht wurde, kann zu einer Wiederholungsversammlung mit gleicher Tagesordnung eingeladen werden, die ohne dieses Quorum beschlussfähig ist. Auf diesen Umstand ist in dieser Einladung hinzuweisen.“ in folgenes zu ändern: „Die Kreismitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn 10 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder, jedoch mindestens fünf stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbandes, anwesend sind. Sofern die Beschlußfähigkeit nicht erreicht wurde, kann zu einer Wiederholungsversammlung mit gleicher Tagesordnung eingeladen werden, die ohne dieses Quorum beschlussfähig ist. Auf diesen Umstand ist in dieser Einladung hinzuweisen.“
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Vollständigkeithalber hier auch die ersten beiden Anträge:
Die Versammlung möge beschließen, den Satzungspunkt § 8-1. „Die Auflösung des Kreisverbandes kann von der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der zur Mitgliederversammlung Stimmberechtigten beschlossen werden. Ein Beschluss über Auflösung muss durch eine Urabstimmung unter den Piraten bestätigt werden. Die Piraten äußern ihren Willen im Zusammenhang mit der Urabstimmung schriftlich.“ in folgenes zu ändern: „Die Auflösung des Kreisverbandes kann von der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der akkreditierten Mitglieder der Kreismitgliederversammlung beschlossen werden. Ein Beschluss über die Auflösung muss durch eine Urabstimmung unter den stimmberechtigten Piraten bestätigt werden. Hierzu werden die stimmberechtigten Mitglieder vom Kreisvorstand postalisch angeschrieben, um Ihren Willen innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach der beschließenden Versammlung schriftlich mitzuteilen. Die Auflösung gilt als beschlossen, wenn in der Urabstimmung eine einfache Mehrheit für die Auflösung erreicht wird.“
Bei einer derzeitigen Regelung ist eine Auflösung des
Kreisverbandes faktisch nicht möglich, da die erforderlichen 3/4
der stimmberechtigten Mitglieder bei Mitgliederversammlungen nicht
zustande kommen (aktuell wären ca. 22 Mitglieder bei der
Versammlung erforderlich). Die Versammlung möge beschließen, den Satzungspunkt § 9.1-6. „Später gestellte Anträge können nur mit der Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder behandelt werden. Anträge zur Änderung oder Ergänzung fristgerechter oder nachträglich zugelassener Anträge können jederzeit gestellt werden. Diese Fristen gelten nicht für Versammlungen mit verkürzter Einladungsfrist. Verkürzte Einladungsfristen werden in dringlichen Fällen durch den Kreisvorstand festgelegt und betragen mindestens fünf Tage. Die Dringlichkeit muss in der Einladung begründet werden.“ in folgenes zu ändern: „Später gestellte Anträge können nur mit der Zustimmung der Mehrheit der akkreditierten Mitglieder der Kreismitgliederversammlung behandelt werden. Anträge zur Änderung oder Ergänzung fristgerechter oder nachträglich zugelassener Anträge können jederzeit gestellt werden. Diese Fristen gelten nicht für Versammlungen mit verkürzter Einladungsfrist. Verkürzte Einladungsfristen werden in dringlichen Fällen durch den Kreisvorstand festgelegt und betragen mindestens fünf Tage. Die Dringlichkeit muss in der Einladung begründet werden.“
Die momentane Version macht so keinen Sinn, da die mehrheit der Stimmberechtigten auf der KVMV nicht Anwesend sein wird. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
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- [Herford] Kreisverbandsmitgliederversammlung 30.10.2014, Alexander Bossert, 27.09.2014
- Re: [Herford] Kreisverbandsmitgliederversammlung 30.10.2014, Alexander Bossert, 30.09.2014
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