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nrw-heinsberg - Re: [NRW-Heinsberg] AK Kommunalpolitik

nrw-heinsberg AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreis Heinsberg -- NRW

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Re: [NRW-Heinsberg] AK Kommunalpolitik


Chronologisch Thread 
  • From: Martin Henkel <piraten AT martinhenkel.de>
  • To: nrw-heinsberg AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [NRW-Heinsberg] AK Kommunalpolitik
  • Date: Sun, 01 Jul 2012 15:27:36 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-heinsberg>
  • List-id: <nrw-heinsberg.lists.piratenpartei.de>

Ahoi!

da ich morgen ja fast nicht da sein kann, schreibe ich die ausführliche Version meines Vorschlag für den AK schon mal hier zusammen....

Die Zusammenfassung der Vorschläge schreibe ich noch mal ins Pad.

Ich habe mal im nachfolgenden aufgelistet, was laut Satzung alles bereits geregelt ist und ggf. noch geregelt werden kann oder muss. In den hoffentlich nie auftauchenden ernsthaften Streitfällen können wir uns immer noch an das Landesschiedsgericht wenden. Sofern wir später merken, dass mehr Regelungen erforderlich werden sollten, können wir uns jederzeit noch eine Satzung geben.

Meine Vorschläge zielen darauf ab, möglichst wenig eigenen OrgaFoo zu veranstalten. Das macht am wenigsten Arbeit und m. E. sind die Vorschlage der Strukturordnung da auch ganz ok.


1. Thema/Inhalte, Gründungssitzung, Termin und Bekanntmachung (§1 Strukturordnung)

"Die Absicht zur Gründung sowie der erste Sitzungstermin eines Arbeitskreises, einer Arbeitsgruppe bzw. einer Projektgruppe ist mit einer Frist von 7 Tagen auf der NRW-Info Mailingliste mit Angabe des Themas der Gruppe zu veröffentlichen." (Satzung LV NRW, Strukturordnung §3, Abs 1)

Mein Vorschlag:

a) Thema/Inhalte

Der AK Kommunalpolitik Kreis Heinsberg ist ein Arbeitskreis nach der Satzung des Landeverbandes NRW und beschäftigt sich mit der Kommunalpolitik im Kreis Heinsberg einschließlich der kreisangehörigen Städte und Gemeinden Erkelenz, Gangelt, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven, Selfkant, Übach-Palenberg, Waldfeucht, Wassenberg, Wegberg.
Der Arbeitskreis beobachtet die aktuelle Kommunalpolitik, sammelt Informationen, koordiniert kommunalpolitische Aktivitäten im Kreis Heinsberg, erarbeitet politische Aussagen und Positionen und stellt dies den Mitgliedern der Piratenpartei zur Verfügung.


b) Termin
Mein Vorschlag für die Gründungsversammlung: 12.07.12, (Haus Sodekamp??)


c) Bekanntmachung
Kann ich gerne übernehmen, sobald der Gründungstermin feststeht und sich mindestens zwei Mitstreiter zur Gründung bereit erklären . Die Bekanntmachung über die Mailingliste "NRW Info" muss mindestens 7 Tage vor dem Gründungstermin erfolgen.



2. Gründung ( §3 Strukturordnung )

"Zur Gründung einer Organisationseinheit müssen mindestens drei Mitglieder des Landesverbandes Ihren Willen dazu bekunden. Sie gilt als gegründet, wenn die Gründung dem Landesvorstand per E-Mail oder in einer Vorstandssitzung bekannt gegeben wurde. " (Satzung LV NRW, Strukturordnung §3, Abs. 3)

Mein Vorschlag: Wenn wir uns schon im Vorfeld über Inhalte und ectl. Satzungen/Regelungen einig werden, sollte es reichen wenn sich 3 Leute zur Gründung auf einen Termin einigen.....

Mehr wären natürlich besser, damit wir bei der Wahl von Koordinator und so auch vielleicht wirklich eine Auswahl haben....

3. Name (§ 3 Strukturordnung)

"Organisationseinheiten geben sich einen eindeutigen Namen. Mögliche Namensverwechslungen mit anderen Organisationseinheiten sind auszuschließen." (Satzung LV NRW, Strukturordnung §3, Abs. 3)

"Aus dem Namen von Arbeitskreisen, Arbeitsgruppen und Projektgruppen ist der Zweck dieser Organisationseinheit zu erkennen. Ihr Name beginnt mit dem Präfix „PG“, „AG“ oder „AK“ und hat das Suffix „NRW“. " (Satzung LV NRW, Strukturordnung §3, Abs. 3)

Ich schlage mal den Namen "AK Kommunalpolitik Kreis Heinsberg NRW" vor.

Merkwürdigerweise hat fast keiner der anderen kommunalpolitischen AKs das Suffix NRW....

3. Entscheidungsmodell (§4 Strukturordnung)

"Jede Organisationseinheit kann sich ein eigenes Entscheidungsmodell geben, welches auf der Internetpräsenz zu veröffentlichen ist." (Satzung LV NRW, Strukturordnung §4, Abs. 1)

"Sofern kein eigenes Entscheidungsmodell beschlossen wurde, gilt die einfache Mehrheit." (Satzung LV NRW, Strukturordnung §4, Abs. 2)


Mein Vorschlag: Wir belassen es dabei.


4. Koordinator

"Die Organisationseinheiten Arbeitskreis, Arbeitsgruppe und Projektgruppe benennen zu jeder Zeit mindestens einen Koordinator, der Ansprechpartner für den Vorstand und den Landesparteitag ist." (Satzung LV NRW, Strukturordnung §4, Abs. 3)

Mein Vorschlag: Können wir auf der Gründungssitzung vorschlagen und beschließen   

3. Aufnahme, Ausschluß, Auflösung (Satzung LV NRW, Strukturordnung §4, Abs. 3, §5, §6)

"Die Organisationseinheit sollte sich selber Regelungen zu Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern, Auftrennung, Selbstauflösung und Zusammenschluss mit einer anderen Organisationseinheit geben." (Satzung LV NRW, Strukturordnung §4, Abs. 4)

Mein Vorschlag: keine Änderung, da in den §§5 und 6 alles wesentliche geregelt ist.

§5 – Mitgliedschaft in Organisationseinheiten

(1) Mitglied einer Organisationseinheit im Sinne dieser Ordnung kann jeder Pirat sowie jeder Interessierte werden, Mehrfachmitgliedschaften sind erlaubt.

(2) Der Austritt aus einer Organisationseinheit ist durch einfache Willenserklärung möglich.

(3) Sollte sich die Organisationseinheit keine eigenen Regelungen diesbezüglich gegeben haben, können ihre Mitglieder über den begründeten Ausschluss eines anderen Mitglieds entscheiden, wenn mindestens doppelt so viele gültige Stimmen dafür wie gültige Stimmen dagegen abgegeben werden. Diese Entscheidung ist zu protokollieren und auf der Internetpräsenz zu veröffentlichen.

§6 – Auflösung

(1) Eine Organisationseinheit löst sich auf, wenn

    a) sie dies mit einer 2/3-Mehrheit der bei einem Treffen anwesenden Mitglieder beschließt und sich die Organisationseinheit diesbezüglich keine anderslautenden eigenen Regelungen gegeben hat,
    b) weniger als drei ihrer Mitglieder Mitglieder des Landesverbandes sind,
    c) sie sich nicht auf mindestens einen Koordinator verständigen kann,
    d) der Landesvorstand die Inaktivität selbiger feststellt,
    e) der Landesparteitag dies mit 2/3-Mehrheit beschließt.


Cool! Wenn Ihr hier angekommen seid, hab Ihr das tatsächlich alles gelesen :-)

Wie gesagt, die Kurzfassung gibt's dann noch im Pad...

Viele Grüße (vom LPT in Dortmund)

Martin





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