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nrw-gladbeck - Re: [Gladbeck] WG: Anfrage der Piratenpartei Gladbeck vom 15.10.2012

nrw-gladbeck AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Diskussionsliste der Gladbecker Piraten

Listenarchiv

Re: [Gladbeck] WG: Anfrage der Piratenpartei Gladbeck vom 15.10.2012


Chronologisch Thread 
  • From: Marc Kasper <Marc_Kasper AT gmx.de>
  • To: Diskussionsliste der Gladbecker Piraten <nrw-gladbeck AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Gladbeck] WG: Anfrage der Piratenpartei Gladbeck vom 15.10.2012
  • Date: Tue, 16 Oct 2012 23:57:50 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-gladbeck>
  • List-id: Diskussionsliste der Gladbecker Piraten <nrw-gladbeck.lists.piratenpartei.de>

Aha. Und was heißt jetzt "fast ausschließlich"? Ausschließlich oder gibt
es doch etwa Rückstände, die länger zurückliegen und verjährt sind? So
ganz passt es auch nicht zu den zuvor getroffenen Aussagen seit welchem
Jahr Zahlungsrückstände bestanden.

Wie zuverlässlich sind denn jetzt die Aussagen der Krankenkassen? Gibt
es von denen etwas schriftliches?


Gruß
Marc

On 16.10.2012 23:04, Thomas Weijers wrote:
>
>
> Antwort der Stadtverwaltung
>
>
>
>
>
> Anfrage der Piratenpartei Gladbeck vom 15.10.2012
>
> Sehr geehrter Herr Weijers,
>
>
> erneut
> fragen Sie nach der Aufarbeitung aufgelaufener Abrechnungsrückstände bei den
> Rettungsdienstgebühren. Gleichzeitig ziehen Sie öffentlich in Zweifel, dass
> alle Abrechnungsrückstände aufgearbeitet werden konnten.
>
> Hierzu
> teile ich Ihnen zum wiederholten Mal mit:
>
> 1. Alle Rettungsdienstgebühren sind abgerechnet. Es ist der Stadt
> Gladbeck insoweit kein unmittelbarer Schaden entstanden. Dies ausdrücklich
> entgegen des von Ihnen erneut öffentlich erweckten Eindrucks. Es gibt
> keinen Abrechnungsvorgang, der von den Kostenträgern nicht anerkannt wurde.
> Auf den entstandenen mittelbaren Zinsschaden i.H.v.
> 145.000 € wurde bereits presseöffentlich hingewiesen.
>
> 1. Eine Verjährungsfrist konnte allein deshalb schon nicht
> überschritten werden, weil die jeweiligen Rückstände, die zu dem
> Zinsverlust geführt haben, sich fast ausschließlich auf das jeweils
> vorangegangene Haushaltsjahr bezogen.
>
> 1. Zur Vermeidung von Rückständen bei der Abrechnung wurden
> ausreichende organisatorische Maßnahmen getroffen, so dass für die Zukunft
> eine zeitnahe Abrechnung sichergestellt ist.
>
>
> Für
> eine erneute Prüfung gibt es keinen Grund. Der Vorgang ist abgeschlossen und
> mit den zuständigen Prüfinstanzen in Verwaltung und Politik aufgearbeitet.
>
> Mit
> freundlichen Grüßen
> I.V.
> gez.
> -
> Dr. Thomas Wilk –
>
>
>




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