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nrw-essen - [NRW-Essen] Nachtrag: §13a BauGB wird in Düsseldorf nicht angewendet / Gummertstr. / Re: Ris System der Stadt Essen

nrw-essen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der Essener Piraten

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[NRW-Essen] Nachtrag: §13a BauGB wird in Düsseldorf nicht angewendet / Gummertstr. / Re: Ris System der Stadt Essen


Chronologisch Thread 
  • From: Olaf Swillus <olaf.swillus AT swiola.de>
  • To: <nrw-essen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [NRW-Essen] Nachtrag: §13a BauGB wird in Düsseldorf nicht angewendet / Gummertstr. / Re: Ris System der Stadt Essen
  • Date: Tue, 07 Aug 2012 18:47:21 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-essen>
  • List-id: Mailingliste der Essener Piraten <nrw-essen.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: osw


Tatsächlich!
was ich auf http://www.rem-berlin.de/docs/forschung/rem-dp_004_weise_baugb-novelle2007.pdf las:

"In Düsseldorf wird das Verfahren abgelehnt"

konnte ich auf den offiziellen Düsseldorfer-Stadtseiten nachlesen, und es gilt noch bis heute:

Zitat aus:
http://www.duesseldorf.de/planung/umwelt/umweltpruefung/schritt5baugb.shtml

Aktuelle Themen: § 13a BauGB
Am 1.1.2007 trat das "Gesetz zur Erleichterung
von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte"
in Kraft, mit welchem das Baugesetzbuch (BauGB)
in Teilen überarbeitet wurde.
Bestandteil dieser Novellierung war der neue Paragraph 13a,
der das "beschleunigte Verfahren" für Bebauungspläne
der Innenentwicklung erstmalig in das bundesdeutsche Bauplanungsrecht einführte.

Statt einer nachhaltigen Innenentwicklung wird jedoch mit diesem Planungsinstrument
in erster Linie eine ungesteuerte Innenbebauung gefördert.
Da dies nicht im Interesse der Landeshauptstadt ist, wird der §13a BauGB
in Düsseldorf nicht angewendet, d.h. Bebauungspläne der Innenentwicklung
werden im rechtssicheren Normalverfahren aufgestellt.

Weitere Ausführungen zum Themenkomplex können dem Artikel "Bebauungspläne der Innenentwicklung - eine kritische
Würdigung aus kommunaler Sicht" aus der Zeitschrift "PlanerIn" 06/07 entnommen werden.
Bebauungspläne der Innenentwicklung - eine kritische Würdigung aus kommunaler Sicht
http://www.duesseldorf.de/planung/umwelt/pdf/vonzahn.pdf


Am Dienstag, den 07.08.2012, 18:19 +0200 schrieb Olaf Swillus <olaf.swillus AT swiola.de>:
Im Zusammenhang mit:

http://www.derwesten.de/staedte/essen/gummertstrasse-buerger-wollen-sich-nicht-vertreiben-lassen-id6949405.html
bin ich auf ein spannendes Thema gestoßen:

In einem Planungsdokument zur Neubebauung Herthstr/Gummertstr.

https://media.essen.de/media/wwwessende/aemter/61/dokumente_7/aktionen/Herthastr_Erlaeuterungstext.pdf
steht;
Verfahren und weiteres Vorgehen
Das Planverfahren soll auf der Grundlage des §13a BauGB
als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt werden.
Bebauungspläne der Innenentwicklung dienen der Wiedernutzbarmachung
von Flächen, der Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung.
Sie können in einem beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Die Voraussetzungen zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens
gem. §13a BauGB sind erfüllt.

Ein Blick ins Ratsinformationssystem der Stadt Essen (RIS) zeigt übrigens.
In Essen wimmelt es von Bebauungsplänen nach § 13a BauGB.
...






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