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nrw-essen - [NRW-Essen] §13a BauGB / Gummertstr. / Re: Ris System der Stadt Essen

nrw-essen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der Essener Piraten

Listenarchiv

[NRW-Essen] §13a BauGB / Gummertstr. / Re: Ris System der Stadt Essen


Chronologisch Thread 
  • From: Olaf Swillus <olaf.swillus AT swiola.de>
  • To: <nrw-essen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [NRW-Essen] §13a BauGB / Gummertstr. / Re: Ris System der Stadt Essen
  • Date: Tue, 07 Aug 2012 18:19:06 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-essen>
  • List-id: Mailingliste der Essener Piraten <nrw-essen.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: osw


Im Zusammenhang mit:
http://www.derwesten.de/staedte/essen/gummertstrasse-buerger-wollen-sich-nicht-vertreiben-lassen-id6949405.html
bin ich auf ein spannendes Thema gestoßen:

In einem Planungsdokument zur Neubebauung Herthstr/Gummertstr.
https://media.essen.de/media/wwwessende/aemter/61/dokumente_7/aktionen/Herthastr_Erlaeuterungstext.pdf
steht;
Verfahren und weiteres Vorgehen
Das Planverfahren soll auf der Grundlage des §13a BauGB
als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt werden.
Bebauungspläne der Innenentwicklung dienen der Wiedernutzbarmachung
von Flächen, der Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung.
Sie können in einem beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Die Voraussetzungen zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens
gem. §13a BauGB sind erfüllt.

Ein Blick ins Ratsinformationssystem der Stadt Essen (RIS) zeigt übrigens.
In Essen wimmelt es von Bebauungsplänen nach § 13a BauGB.

§13a BauGB ist ein spannendes Thema:

Fundstellen:
Der vereinfachte Bebauungsplan und seine Folgen:
http://www.freiraumschutz-nrw.de/joomla/index.php?option=com_content&task=view&id=115&Itemid=36

http://www.rem-berlin.de/docs/forschung/rem-dp_004_weise_baugb-novelle2007.pdf
Elise Weise BauGB Novelle 2007:
Neues beschleunigtes Verfahren – Neue Stolpersteine?
Handlungsempfehlungen zur Anwendung des § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung
Kurzfassung der Diplomarbeit an der TU Berlin
Discussion Paper des Weiterbildungsstudiums Real Estate Management Nr. 2008 I 4
Berlin, November 2008
Herausgeber: Peter Berten, Dietrich Henckel, Ingo Hans Holz, Bernd Kochendörfer, Rolf Kyrein, Rudolf Schäfer

Düsseldorf
In Düsseldorf wird das Verfahren abgelehnt.
Ein einziges Mal wurde ein Verfahren nach § 13a BauGB
im Rahmen der Entscheidungsfindungszeit begonnen.
Der Bebauungsplan liegt gerade aus,
zusammen mit einem landschaftspflegerischen Begleitplan.
Die frühzeitige Beteiligung wurde im vollem Umfang durchgeführt.
Aus politischen Gründen lehnt Düsseldorf die Anwendung des § 13a BauGB ab,
obwohl die Verwaltung an sich von dem beschleunigten Verfahren überzeugt ist.

Vor der BauGB-Novelle 2004, welche die generelle Pflicht zur Umweltprüfung einführte,
hat Düsseldorf bereits freiwillig schon immer eine sog. Umweltverträglichkeitsprüfung
bei Bebauungsplänen durchgeführt. Aus diesem Grund war kein struktureller Anpassungsbedarf
bei der Umsetzung der Pflicht-Umweltprüfung erforderlich.
Die Politik möchte den hohen Standard bezüglich der UmweltVgl.Klinge, Werner, a.a.O., S. 52.
belange beibehalten und auch zeigen.

Von der Investorenseite kam kein Druck oder die Forderung, das beschleunigte Verfahren anzuwenden,
und es gab auch keine negativen Rückmeldungen, wenn das Verfahren nicht angewendet wurde.
Die Mehrheitsfraktion in Düsseldorf möchte zeigen, dass ein hoher umweltpolitischer Standard
bei der Abarbeitung und Bewältigung von Umweltbelangen vorhanden ist.
Diese rein praktischen Überlegungen haben zur Ablehnung des § 13a BauGB geführt.

Es wurden viele Diskussionen zum beschleunigten Verfahren geführt,
da in Düsseldorf die Stadtplanung generell zur Diskussion gestellt wird.

http://www.fachdokumente.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/98405/BWR28002-Siedentop.pdf?command=downloadContent&filename=BWR28002-Siedentop.pdf
aus Nachhaltige Innenentwicklung durch beschleunigte Planung?
Universität Stuttgart . Institut für Raumordnung und Entwicklungsplanung

Angepangert wird auch die Heilungsvorschrift des $ 214 Abs. 2a Nr.1 BauGB,
wohnach eine fehlerhafte Beurteilung der Voraussetzungen für die Anwendung des
$ 13a BauGB für die Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans unbeachtlich ist.
Auch dies könnte zu der befürchteten Flut von Bebauungsplanverfahren
nach $ 13a BauGB beitragen.
Kritiker der neuen Regelung verweisen schließlich auch auf Erfahrungen,
die gezeigt hätten,dass der konsequente und frühzeitige Einsatz von
Eingriffsregelung und Umweltprüfung zur Konfliktvermeidung
und in Folge dessen zu angemessenen planerischen Lösungen beitrage.
Die vermeindliche Verfahrensbeschleunigungen würden in der Praxis nicht
eintreten oder auf ernsthafte Bedenken aus der Bürgerschaft stoßen,
so dass ein rechstsichere Verfahren als gefährdet angesehen wird.

Der Hammer ist ja die sogenannte Heilungsvorschrift $214 Abs. 2a Nr.1 BauGB
wonach es für die Gültigkeit von Bauplanungen unerheblich ist, ob die Voraussetzungen
für §13a BauGB erfüllt waren oder nicht. Das lädt zu Betrug und Mißbrauch geradezu ein.
Ausserdem kann auf wohl auf §13a BauGB auch ohne weiteres verzichtet werden,
wenn ich
http://www.rem-berlin.de/docs/forschung/rem-dp_004_weise_baugb-novelle2007.pdf
richtig verstehe


Am Dienstag, den 07.08.2012, 17:32 +0200 schrieb Daniel Ehlert <daniel.ehlert AT gmail.com>:
Hallo vor einigen Wochen wurde am Stammtisch beschlossen jeder möge
sich mal seine Themen aus dem Ris suchen. Ich hab mich die letzten
Tage mal mit den Sitzungen der BV III beschäftigt, da ich auch in den
Teil von Essen wohne.

Meine Frage: beschäftigt sich schon jemand anderes mit dem gleichen
Thema? wenn nein kann ich in einer bzw. zwei Wochen auf dem Stammtisch
etwas dazu erzählen (heute hab ich keine Zeit) Sollte sich schon
jemand anderes damit beschäftigen würde ich mich um Rückmeldung
freuen da es noch genug andere Themen gibt und ich mir dann was
anderes raussuchen würde.






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