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nrw-ennepe-ruhr - [Ennepe-Ruhr] Kandidat vs. Wahlhelfer

nrw-ennepe-ruhr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste des Kreisverbands Ennepe-Ruhr der Piratenpartei

Listenarchiv

[Ennepe-Ruhr] Kandidat vs. Wahlhelfer


Chronologisch Thread 
  • From: Karsten Düsterloh <kd-piratenliste-nrw AT duesterloh.eu>
  • To: nrw-ennepe-ruhr AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Ennepe-Ruhr] Kandidat vs. Wahlhelfer
  • Date: Fri, 17 Jan 2014 23:24:38 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ennepe-ruhr>
  • List-id: <nrw-ennepe-ruhr.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: http://tprac.de/

Moin!

Ich stellte mir ja die Frage, ob man als Kandidat auch weiterhin
Wahlhelfer in seinem Wahllokal sein kann, und das Kommunalwahlgesetz
sagt IIUC im wesentlichen "Ja/Nein/Aber". ;-)

<tldr>Ja, prinzipiell schon. Aber nicht in den Wahlbezirken, wo man
wohnt oder kandidiert.</tldr>


<https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=1&ugl_nr=1112&bes_id=4752&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=Kommunalwahlgesetz#det0>:
> 2. Wahlorgane
> (1) Wahlorgane sind für das Wahlgebiet der Wahlleiter und der
> Wahlausschuss sowie für die Gemeinde der Briefwahlvorsteher und der
> Briefwahlvorstand, für den Stimmbezirk der Wahlvorsteher und der
> Wahlvorstand. Für die Briefwahl können mehrere Wahlvorsteher und
> Wahlvorstände eingesetzt werden.

> (7) Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Bewerber
> für das Amt des Bürgermeisters oder des Landrates können nicht
> Mitglied des Wahlausschusses der Gemeinde oder des Kreises oder eines
> Wahlvorstandes sein. Andere Wahlbewerber dürfen nicht Mitglied eines
> Wahlvorstandes in dem Wahlbezirk sein, in dem sie aufgestellt sind
> (Wahlbezirksbewerber) oder ihre Wohnung haben (auf Reservelisten
> aufgestellte Bewerber).

JFTR,

Karsten




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