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nrw-duisburg - Re: [NRW-Duisburg] KMV am 29.09.2012 absagen

nrw-duisburg AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Infos für Duisburger Piraten

Listenarchiv

Re: [NRW-Duisburg] KMV am 29.09.2012 absagen


Chronologisch Thread 
  • From: hpweyer <hpw.agpos AT gmail.com>
  • To: nrw-duisburg AT lists.piratenpartei.de
  • Cc: klaus.hammer AT piratenpartei-nrw.de
  • Subject: Re: [NRW-Duisburg] KMV am 29.09.2012 absagen
  • Date: Thu, 27 Sep 2012 18:58:13 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-duisburg>
  • List-id: Infos für Duisburger Piraten <nrw-duisburg.lists.piratenpartei.de>

Ahoi!

Die Aussage, dass die Tagesordnung endgültig von der Versammlung beschlossen
wird ist richtig. Dennoch gibt es auch im Vorlauf Formalitäten zu beachten.
So ist nach Bundessatzung § 9b (2) und nach Landessatzung § 6a (4) die
aktuelle Tagesordnung und alle eingereichten Anträge 2 Wochen (Land: 14 Tage)
vor der Versammlung im Wortlaut zu veröffentlichen. In der Duisburger GO für
Kreisparteitage (gültige Fassung v. 18.12 2012) wird der Zeitraum der
vorherigen Veröffentlichung in § 2 (2) immerhin noch auf eine Woche (sieben
Tage) festgelegt. Diese Veröffentlichung hat nicht stattgefunden.

Darüber hinaus sind Teile der Tagesordnung wegen formaler Fehler nicht
realisierbar. Zunächst hier noch einmal die Tagesordnung lt. Einladung:
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anfang Tagesordnung. . . . .
. . . . . . . . . . . . . .

Einladung vom 01.09.2012, versandt von Piratenpartei - Piratenbüro Duisburg
<duisburg AT piratenpartei-nrw.de>:

    Als Tagesordnung ist vorgesehen:
    TOP 1: Begrüßung durch HP Weyer
    TOP 2: Wahl eines Versammlungsleiters
    TOP 3: Wahl eines Protokoll-Piraten
    TOP 4: Abstimmung und Inkraftsetzung Kreisverbandssatzung
    TOP 5: Abstimmung und Inkraftsetzung Geschäftsordnung Kreisparteitag
    TOP 6: Wahl eines Wahlleiters
    TOP 7: Kandidatenkür und Kandidatengrillen
    TOP 8: Wahl Kreisvorstand Duisburg
    TOP 9: Sonstiges
. .  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ende TO . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Für die vorgesehene Veranstaltung mit Gründung eines Kreisverbandes sehe ich
folgende formale Fehler, die zur (mE. berechtigten) Anfechtung der Beschlüsse
führen können.

1. In der Einladung zur ordentlichen Kreismitgliederversammlung gibt es
keinen Tagesordnungspunkt "Gründung eines Kreisverbandes". Da die Gründung
eines Kreisverbandes nach meiner Meinung mindestens die gleiche rechtliche
Stellung und juristische Tragweite hat wie eine Satzungsänderung, hätte
dieser Punkt explizit in der Einladung genannt werden müsen und kann nach
meiner Auffassung ebenso wenig wie ein verspäteter Satzungsänderungsantrag
nachträglich von der Versammlung geheilt werden.
Beim Versuch einer Heilung würden nicht anwesende Mitglieder von einer
wesentlichen Mitwirkungsmöglichkeit ausgeschlossen. Dann könnte jede
Mitgliederversammlung mit einer belanglosen Tagesordnung eingeladen und vor
Ort mit Änderung der Tagesordnung Gliederungen nach belieben der aktuell
Anwesenden gegründet werden. Das halte ich für rechtlich nicht möglich.

2. Da aufgrund von 1. kein KV gegründet werden kann, kann auch eine
beschlossene Satzung nicht, wie in TOP 4 vorgesehen, in Kraft geyetzt werden.
Zudem stellt sich die Frage, ob es eine (über die unter 1. angeführten Punkte
hinaus) für die Gründung eines KV und den Beschluss einer Satzung notwendige
Einladungsfrist gegeben hat. Die am 1.9.2012 rausgegangene Einladung genügt
der vierwöchigen Einladungsfrist einer ordentlichen KMV. Sie genügt jedoch
nicht der in § 6a (4) Landessatzung vorgeschriebenen Einladungsfrist für
Satzungsangelegenheiten. Da ich bereits unter 1. darauf hingewiesen habe,
dass ich die KV-Gründung juristisch in einer Reihe mit Satzungänderungen
sehe, hätte hier eine Einladungsfrist von 42 Tagen eingehalten werden müssen.
Dabei hätten die beiden alternativen Satzungen im Wortlaut beigefügt sein
müssen. Nur so wäre gewährleistet, dass alle Mitglieder eine Entscheidungs-
und Einwandmöglichkeit hätten.

3. Unter den o.g. Gesichtspunkten ist die Wahl eines Vorstandes ebenfalls
hinfällig, da es in einem virtuellen Kreisverband keinen Vorstand gibt. Es
bleibt offen (mangels ausreichender Sachkenntnis in dieser Hinsicht) ob es
juristisch einwandfrei möglich ist die übrigen Tagesordnungspunkte durch
Personenwahlen für das Piratenbüro zu erweitern. Auch hier sehe ich Bedenken.

Davon abgesehen, kann die Veranstaltung möglicherweise jedoch so kurzfristig
nicht mehr abgesagt werden, da einzelne Mitglieder vielleicht nicht mehr
rechtzeitig erreicht werden können. Die übrigen Punkte sind damit zu
vollziehen.

Gruss hpweyer



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