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nrw-duisburg - Re: [NRW-Duisburg] Zentral-Stammtisch 29.03.2012 Grammatikoff

nrw-duisburg AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Infos für Duisburger Piraten

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Re: [NRW-Duisburg] Zentral-Stammtisch 29.03.2012 Grammatikoff


Chronologisch Thread 
  • From: duisblog <duisblog AT news.piratenpartei.de>
  • To: nrw-duisburg AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [NRW-Duisburg] Zentral-Stammtisch 29.03.2012 Grammatikoff
  • Date: Wed, 04 Apr 2012 17:13:37 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-duisburg>
  • List-id: Infos für Duisburger Piraten <nrw-duisburg.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Herr Sünwoldt hat heute eine e-mail gesendet, in der er, die Fragen an den OB-Kandidaten beantwortet. (Ich bin ehrlich, ich hab's nicht gelesen.

-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Beantwortung Ihrer 7 Fragen vom 28.03.2012
Datum: Wed, 4 Apr 2012 11:38:13 +0100 (BST)

Sehr geehrter Herr Weil,

sehr geehrte Damen und Herren von der Piratenpartei in NRW/Duisburg,

mit nochmaligem Dank für das angenehme Gespräch im "Grammatikoff" letzte Woche Donnerstag in Duisburg
übersende ich Ihnen hiermit im Anhang meine Antworten auf Ihre 7 Fragen vom 28.03.2012.

Ich bitte um Verständnis, dass die Beantwortung etwas Zeit in Anspruch genommen hat. Ich denke jedoch, dass die selbstverständliche Mühe, die ich mir dabei auferlegt habe, durch die teils umfangreichen Antworten auch Diskussionsstoff mit sich bringt. Ich meine, das kann nur gut sein für den begonnenen Dialog.

Gerne stehe ich Ihnen für Rück- bzw. weitere Fragen zur Verfügung. Sollte ich noch Kandidat werden (zurzeit bin ich bloßer Anwärter darauf; Gespräche finden insoweit noch statt), würde ich ein persönliches Folgegespräch, zum Beispiel wieder an Ihrem Stammtisch, sehr begrüßen.

Ich verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Stefan Sünwoldt

Kontakt:

Sehr geehrter Herr ,

Bezug nehmend auf meine EMail-Zwischennachricht vom 1.4.2012 erhalten Sie nun hiermit meine Antworten auf Ihren Fragenkatalog; sie sind zum Teil recht umfangreich ausgefallen. Daher benötigte die Beantwortung auch etwas Zeit.

Frage 1:
Was verstehen Sie unter Bürgerbeteiligung?

Antwort:

In meinen sechs Jahren als Kaltenkirchens Bürgermeister von Juni 2005 bis Mai 2011 habe ich die Erfahrung gemacht, dass Bürger (auch die Bürgerinnen werden im Folgenden hiervon umfasst; „Bürger“ ist halt kürzer) im Wesentlichen all das interessiert, was ihr persönliches Wohn(fühl)- und Lebensumfeld berührt. So sind sie rechtzeitig anzusprechen (persönlich oder hilfsweise durch Einwurfzettel in ihren Briefkästen und immer natürlich auch durch entsprechende Pressemitteilungen), wenn zum Beispiel als krank festgestellte Bäume vor ihrer Haustüre/ in ihrer Straße gefällt werden und neue (kleine) Bäume gepflanzt werden oder wenn es um Baustellen geht und deutlich gemacht werden muss, wann mit welchen Behinderungen zu rechnen ist und wie diese für die Bürger so erträglich wie möglich gestaltet werden. In allen Fällen muss die Information so direkt wie möglich und mindestens einige Wochen vorher erfolgen, damit effiziente Beteiligung, d. h. das Einbringen der Einwendungen und Änderungsvorschläge, stattfinden und die Bürgereingaben noch von der Verwaltung und ihren Auftragnehmern (z. B. Baufirmen) berücksichtigt und mit den Anwohnern feinabgestimmt werden können. Ein entsprechendes Bewusstsein habe ich in Kaltenkirchen mit meinem Team der Verwaltungsbeschäftigten einschließlich Baubetriebshof laufend geübt, in den meisten Fällen hat diese dauerhafte bewusste Sensibilisierung zu verträglichen und bürgerangemessenen Ergebnissen geführt (nobody ist perfect). Bürgerbeteiligung, wie ich sie verstehe, sieht Bürger als partnerschaftliche Auftraggeber aller Stadtverantwortlichen, was die Beschäftigten der Verwaltung als operative Basis umfasst; diese haben die Anliegen der Bürger ernst- und wahrzunehmen und so weit es irgend geht deren Anliegen zu berücksichtigen.

Frage 2:
Wie sehen Sie Bürgerbeteiligung im Vorfeld von Projektplanungen?

Antwort:

Hier unterscheide ich:

1. Die Planung von Projekten bei Initiativen von Bürgern wird von der Stadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten begleitet und im Rahmen dieser Begleitung mit den Projektführern auf seiten der Bürger ohnehin laufend eng abgestimmt. Soweit diese Projekte in formelle Planverfahren einmünden, gilt das nachfolgend unter 2. Beschriebene.

2. Die Planung von Projekten bei Initiativen seitens der Stadtverantwortlichen (Verwaltung und/oder Rat und dem OB, gleichfalls im Falle stadteigener Gesellschaften zusammen mit den Geschäftsführern) münden zumeist in formelle Planverfahren ein und/oder führen zu Vertragsschlüssen, oftmals mit privaten Investoren. Diese Projekte gehen regelmäßig mit Machbarkeitsstudien einher, die bei kleineren Projekten eine Abschätzung durch die Verwaltung beinhalten können oder bei größeren Projekten einer gutachterlichen Rechtsfolgenabschätzung bedürfen; z. B. bei großen Einzelhandelsprojekten zur Stadtentwicklung der Analyse und Bewertung z. B. durch die GFK und/oder CIMA.

Mein Grundsatz:

Generell spielt eine entscheidende Rolle, dass dem Bürger nicht nur mitgeteilt werden muss, dass Stadt etwas will, sondern dass plausibel erläutert werden muss, worin der Mehrwert des Projekts für die von dem Projekt als Anlieger direkt betroffenen Bürger sowie für die Bürger des Stadtteils oder der Gesamtstadt liegt!

Bislang reicht es nach der Rechtslage her immer noch aus, in einschlägigen Presse-Bekanntmachungsorganen und dem Internet die städtischen Planungen und Auslegungsmöglichkeiten/-fristen bekannt zu geben. Da dies jedoch zu viele Menschen immer weniger erreicht (das ist leider meine Erfahrung; die Gründe sind vielfältig) kann die Verwaltung sich künftig wohl nicht mehr allein darauf berufen, sondern muss die städtischen Planungen schon viel früher mit den Bürgern besprechen. Bei kleineren Planvorhaben mit den Zielgruppen, bei größeren etwa durch Planungsversammlungen, auf denen Stadt und ggfs. externe Planer das Projekt mit ihrer Bedeutung für die Bürger und die Stadt erläutern.

Bei Anfragen von Unternehmen zwecks Neuansiedlung von Betrieben bzw. bei der Intention ortsansässiger Unternehmen zu Betriebserweiterungen ist im Falle der weitgehenden Übereinstimmung mit vorhandenen Bebauungsplänen im Sinne der Unternehmensfreundlichkeit der Stadt ein grundsätzlich schnellstmögliches Verfahren anzustreben bzw. die Bebauungsplanung anzupassen, was bei unwesentlichen Veränderungen auch im verkürzten Verfahren möglich ist. Das verkürzte Verfahren sollte allerdings die Ausnahme sein; denn:

Hier greift das Spannungsfeld zu den Informationsbedürfnissen der Bürger, die ja bei Erlass des Bebauungsplans als kommunale Satzung in der Regel noch gar nicht wissen, was sich einmal in dem betreffenden Plangebiet konkret ansiedeln wird. So können durch die konkreten Investvorhaben zum Beispiel grenzwertige Lärm- oder Schadstoffimmisionen in der Atemluft entstehen oder ein verstärkter Schwerlastverkehr mit höheren Sicherheitsgefährdungen für Kinder auf Schulwegen. Das heißt also, dass die Bürger über das jeweils konkrete Investvorhaben prinzipiell noch einmal rechtzeitig vor Abschluss des Planänderungsverfahrens in geeigneter Weise zu informieren sind.; zu der geringer werdenden Erreichbarkeit der Bürger durch die rein formellen Beteiligungsverfahren gilt das bereits oben Gesagte. Wenn man diese Grundsätze berücksichtigen will – und das wäre aus meiner Sicht der Dinge grundsätzlich erforderlich -, dann kommt das verkürzte Verfahren nur in seltenen Ausnahmefällen in Frage, ist aber je nach Fallkonstellation nie ganz auszuschließen.

Selbst bei als unwesentlich angesehenen Änderungen (zum Beispiel soll das Hochregallager 35 statt 30 m hoch werden und die 5 m mehr bewirken keinen Nachteil für die Bürger, was z. B. bei Schattenwurf auf einige Anliegergrundstücke anders wäre, falls bei 30 m Höhe noch Sonneneinstrahlung gegeben wäre) sollte eine rechtzeitige Information an die Bürger ergehen, letztlich ist die regelmäßige Information eine Vertrauen bildende Maßnahme und sogar hilfreich, falls nach Umsetzung des Bauprojekts entgegen allseitigen Erwartungen doch nachteilige Auswirkungen eintreten. In einem solchen Falle wäre es nämlich geradezu fatal für die Stadt, wenn sie die Bürger nicht über die als unwesentlich erachtete Änderung informiert hätte.

Bei Grundstücksverträgen, insbesondere mit privaten Investoren, wird allüberall ein weitgehender Öffentlichkeitsausschluss praktiziert, was dem Schutz von möglichen Geschäftsgeheimnissen und der Sicherung der Erwartung dient, dass das betreffende Unternehmen sein Invest auch in der Stadt verwirklicht. Das kann problematisch sein z. B. bei PPP-Projekten, wo es Vereinbarungen zu vermeiden gilt, die nach einer mittelfristigen Sicherung des Projektzieles (Schulen, Kindergärten, Schwimmbäder sollen erst einmal eine Weile weiter funktionieren) in der Unterhaltung und den einhergehenden Kosten sowie in der Haftung für diverse Leistungsstörungen immer wieder Benachteiligungen für Kommunen vorsehen können. Auch hier ist es ratsam und hilfreich, die Öffentlichkeit stadtseitig und rechtzeitig zu informieren und diese grundsätzliche Absicht einer weitgehenden Transparenz gegenüber den Bürgern dem jeweiligen Investor auch frühzeitig mitzuteilen und dies vertraglich abzusichern.

Das Ganze folgt dem Prinzip:
Das eine tun, das andere nicht lassen –
Vertrauen zwischen Bürger und Stadtverantwortlichen und
Vertrauen zwischen Investoren und Stadt.

Frage 3:
Nach welchen Kriterien selektieren Sie bei Sponsoren und Investoren?

Antwort:

Die Stoßrichtung Ihrer Frage wird mir nicht richtig klar. Investoren schaffen herkömmlich den wirtschaftlichen Mehrwert für die Kommunen, auf dessen Grundlage diese (über-)leben können (Gewerbesteuer, Anteile aus der Einkommensteuer der Beschäftigten, Ausbildungs- und Arbeitsplätze für die Bürger mit einhergehender Kaufkraftsteigerung und Hebung des Mittelstands im Standort). Ich habe in meiner Zeit als Kaltenkirchens Bürgermeister häufig mit Investoren zu tun gehabt, die nicht zugleich auch Sponsoren waren. Sofern Unternehmer private Einrichtungen in der Stadt (Vereine, gemeinnützige Gesellschaften etc.) fördern, hat dies nichts mit Ansiedlungen oder Erweiterungen der Unternehmen als Investvorhaben (Investoren) zu tun, soziales Engagement von Unternehmern darf aber gern z. B. bei Reden aus Anlass von Betriebsjubiläen und vor allem bei Jubiläen der Empfängerinstitutionen von Seiten der Repräsentanz der Stadt lobend erwähnt werden, was auch häufig erwartet wird. Interessant für das Gesamtbild einer sich auch finanziell tragenden, wirkungsvollen Bürgergesellschaft (Thema: soziale Rendite) wäre eine Zunahme von sogenannten sozialen Investoren (vgl. hierzu http://www.phineo.org).

Anmerkung: Zum rechtlichen Rahmen von Sponsoring in Verbindung mit Einrichtungen in städtischer Trägerschaft siehe unten Antwort b) zu Frage 4. (umfangreichste Antwort, da sehr heikles Thema).

Frage 4:
Werden Sie Sponsoren und Investoren namhaft machen und offen legen, so dass es für Duisburger Bürger transparent ist?

Antwort:

a) Bei Investoren:

Hier wird der kommunale Spielraum durch den Datenschutz eingeschränkt. Alles, was mit Personalien und betrieblichen Fragen Dritter zusammenhängt, soll dem Zugriff anderer grundsätzlich entzogen sein. Also werden Anliegen wie Personalfragen und Grundstücksgeschäfte nicht öffentlich beraten. Erst bei Vertragsabschluss wird regelmäßig „großer Bahnhof“ gemacht (Pressebild und Pressemitteilung, Stadt und Investor gemeinsam und danach oftmals auch noch mal jeder für sich). Es kommt auf die Absprachen an, welche die Stadt mit den Investoren dazu trifft. Um allerdings dem Grundsatz Rechnung zu tragen, dass das für die Stadt beste Angebot zum Zuge kommt und nicht nur eine Amigo-Ansiedlung erfolgt, macht es Sinn - auch wenn nach einem Urteil aus dem Jahre 2010 Ausschreibungen nun definitiv nicht erforderlich sind, wenn die Kommune etwas verkaufen will - zum Verkauf vorgesehene Gewerbeflächen öffentlich auszuloben (habe ich zum Beispiel in meiner Zeit von 2003 bis 2005 als Landesbediensteter in der Betriebsleitung des Landesforstbetriebes in Magdeburg in Bezug auf den Verkauf von Forstliegenschaften durch Auslobung im Internet gemacht). Das weckt vor allem das Interesse einer potenziell größeren Interessentenschar und führt der Wahrscheinlichkeit nach auch schneller zu einem Ansiedlungserfolg für die Kommune. Diesem Zweck dient zum Beispiel auch die Bürgermeisterinitiative „NORDGATE“ (http://www.nordgate.de), die ich Anfang 2008 als Kaltenkirchener Bürgermeister mitgegründet habe und die in sehr kurzer Zeit einen Raum mit Wirtschaftskennzahlen abbildet, welche mittlerweile die zweitgrößte Wirtschaftsregion in Schleswig-Holstein (nach Kiel und vor Lübeck) darstellt.

b) Bei Sponsoren:
Zumeist haben Sponsoren wie Vereine und gemeinnützige Einrichtungen auf der einen Seite und die Sponsoren auf der anderen Seite ein beiderseitiges Interesse daran, die Sponsoren auch öffentlich zu nennen. Im Zweifel greift aber auch hier der Datenschutz. Daher ist es ausgehend von einem Regel-Ausnahme-Prinzip nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht ungewöhnlich, mit dem Spendeneinwerbungsbrief eine Negativerklärung mit abzufragen (ob ausnahmsweise ein Spender mal nicht genannt werden will), was im Falle der Abgabe der Erklärung dann zu berücksichtigen ist (in diesen Fällen also ausnahmsweise keine Namensnennung).
Sofern Sponsoren an kommunale Bedienstete (Oberbürgermeister bzw. dessen Empfangs- „Delegierte“) mit Zuwendungen herantreten oder die Stadt, zum Beispiel für die Durchführung eines Stadtfestes, potenzielle Sponsoren werben will, gilt Folgendes:
Generell gilt:

Sponsoring, Spenden oder auch Stiftungen gehören zur Kultur der Finanzierungen von öffentlichen Aufgaben oder Ereignissen, die der Allgemeinheit dienen. Zuwendungen aus dem privaten Bereich sind ein wichtiges Finanzierungsmittel für Teilbereiche des öffentlichen Lebens. Insbesondere Drittmittel zur Förderung sozialer, kultureller und sportlicher Aktivitäten sind längst unverzichtbar geworden. Dazu gehört beispielsweise der örtliche Fußballverein, das Theater, andere kulturelle Einrichtungen oder die Initiative zur Förderung der Integration von Migranten.

Viele staatliche und auch kommunale Leistungen werden vor dem Hintergrund des demographischen Wandels zunehmend durch bürgerschaftliches Engagement ergänzt oder sogar ersetzt. Diese Aktivitäten und die politisch gewünschte Ausdehnung sind ohne die Zuwendungen privater Geldgeber häufig nicht umsetzbar. Die von allen Politikern geforderte „Bürgergesellschaft“ setzt notwendigerweise und richtigerweise auch das finanzielle Engagement der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft voraus.

Vor dem Hintergrund der bundesweiten Debatte um Vorteilsnahme, Sponsoring, Amigoverhältnisse, Bestechungsverdächtigungen und Ermittlungsverfahren muss das für die Gesellschaft wichtige gemeinnützige Sponsoring und die Annahme von Spendengeldern davor bewahrt werden, in Grauzonen und Schmuddelecken politisch unkorrekter oder gar strafbarer Verhaltensweisen gedrängt zu werden. Erforderlich sind daher klare Regelungen und Transparenz.

Notwendig ist es, einen Einblick in die Motive gemeinnützigen Engagements zu geben und damit Spekulationen die Grundlage zu entziehen. Die Entscheidungsträger vor Ort sollten selbstbewusst und unbürokratisch der Öffentlichkeit darlegen, wer Sponsormittel oder Spenden für welche gemeinnützige Zwecke einsetzt und welche Beziehungsverhältnisse insoweit bestehen.

Das Strafgesetzbuch hat mit § 331, dem Paragraphen zur Vorteilsannahme, den Rahmen abgesteckt. Seit seiner Reform durch das Korruptionsbekämpfungsgesetz umfasst diese Norm auch die Vorteilsannahme für einen Dritten. Es ist hiernach nicht mehr nur strafbar, wenn man sich das Geld in die eigene Tasche steckt (der klassische Fall), sondern auch, wenn man es an andere Adressaten weiterleitet. Davon wird dann also auch die Zuwendung von Sponsorengeldern an öffentliche Einrichtungen wie Theater, Schulen etc. erfasst, aber auch, wenn der Oberbürgermeister die Gelder zweckentsprechend an einen freien Träger einer gemeinnützigen Institution weitergibt.

Um das Vertrauen der Bevölkerung in die Sachlichkeit und Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zu schützen, zieht der Straftatbestand damit auch das rein altruistische Verhalten von Amtsträgern mit ein. Gleichzeitig formuliert § 331 in Absatz 3 einen wichtigen Strafausschließungsgrund:
„Die Tat ist nicht nach Absatz 1 strafbar, wenn der Täter einen nicht von ihm geforderten Vorteil sich versprechen lässt oder annimmt und die zuständige Behörde im Rahmen ihrer Befugnisse entweder die Annahme vorher genehmigt hat oder der Täter unverzüglich bei ihr Anzeige erstattet und sie die Annahme genehmigt.“

Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, 23.05.2002 - 1 StR 372/01), der - schon vor Inkrafttreten des Korruptionsbekämpfungsgesetztes - klargestellt hat, dass spezielle gesetzliche Regelungen für die Annahme von Drittmitteln eine Strafbarkeit ausschließen können. Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang (es ging um die Drittmitteleinwerbung von Hochschullehrern) festgestellt, dass es sich um eine spezialgesetzliche Regelung handeln muss, die eine Anzeigepflicht und eine Genehmigungspflicht umfasst. Zu den Pflichten gehört dann auch, eine entsprechende Kontrolle durch Dokumentation und die institutionalisierte Befassung von Aufsichtsinstanzen.

Einige Länder haben diese Thematik auch für die Kommunen bereits aufgegriffen. So ist z.B. in der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (§ 94 Absatz 3) geregelt, dass Gemeinden berechtigt sind, unter anderem Sponsoringleistungen und Spenden einzuwerben. Die Einwerbung obliegt ausschließlich der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister und den Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Eine vergleichbare Regelung findet sich z.B. in § 78 Absatz 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (hierzu siehe noch unten) und § 83 Absatz 4 der Niedersächsischen Gemeindeordnung.
Diese Regelungen könnten Vorbilder auch für andere Bundesländer sein und lassen sich auch über die Kommunen hinaus auf andere Verwaltungsebenen übertragen.

Es würde der Rechtssicherheit dienen, wenn der Bundesgesetzgeber – wie es das Präsidium des Deutschen Städte- und Gemeindebundes bereits 2006 gefordert hat – im Strafgesetzbuch klarstellen würde, dass die Einwerbung von privaten Mitteln entsprechend solcher Regelungen in den Gemeindeordnungen nicht den Tatbestand der Vorteilsannahme oder der Bestechung erfüllt.

Das Innenministerium NRW hat eigene Verhaltensregelungen für die Landesverwaltung aufgestellt.

Dort heißt es:
„Landesregierung informiert über Sponsoring
Die Öffentlichkeit erwartet Transparenz vor allem dann, wenn Sponsoren die Aktivitäten des Landes Nordrhein-Westfalen aktiv unterstützen. Die Landesregierung trägt dem Rechnung und legt nun jährlich die Zusammenarbeit zwischen privater Wirtschaft und Landesverwaltung in Sponsoring-Tabellen offen.
Sponsoring bedeutet Zuwendung von Finanzmitteln, Sach- und/oder Dienstleistungen durch Private (Sponsoren) an eine Einzelperson, eine Gruppe von Personen, eine Organisation oder Institution (Gesponserte), mit der auch eigene (unternehmensbezogene) Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden. Das Engagement eines Sponsors (Unternehmens) ist gleichzeitig ein klares Bekenntnis zum (Wirtschafts-)Standort Nordrhein-Westfalen.
Eine Unterstützung durch die Wirtschaft kann zur Erreichung von Verwaltungszielen beitragen. Das Ansehen des Staates in der Öffentlichkeit darf dabei aber keinen Schaden nehmen. Deshalb gibt es Bereiche (z. B. Polizei, Staatsanwaltschaft), wo Sponsoring nur sehr zurückhaltend oder gar nicht stattfindet.
Näheres regeln Verwaltungsvorschriften zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung: Runderlass des Innenministeriums, zugleich im Namen des Ministerpräsidenten und aller Landesministerien, vom 26.04.2005, sowie die ergänzenden Regelungen für die Genehmigung von Sponsoringmaßnahmen im Bereich der Polizei: Runderlass des Innenministeriums vom 10.11.2005.
In Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und mit Unterstützung der Sponsoren werden Leistungen oberhalb einer Grenze von 1000 Euro aufgelistet.

Die Tabellen zeigen die empfangenen Geld-, Sach- und/oder Dienstleistungen getrennt nach den Geschäftsbereichen der Ministerien. Die Leistungen beziehen sich auf Behörden, Einrichtungen und Landesbetriebe, die der unmittelbaren Landesverwaltung zugeordnet werden.
Nicht erfasst sind Sponsoringleistungen bei Gemeinden und Gemeindeverbänden in Nordrhein-Westfalen.

Bei den Tabellen 2007 und 2008 ist zu berücksichtigen, dass nur die Leistungen aufgeführt sind, zu denen der Sponsor nachträglich seiner Namensnennung zugestimmt hat.“

Weshalb das Innenministerium ausdrücklich das Sponsoring in Kommunen und Zweckverbänden von der vorgenannten Selbstbindung ausgenommen hat, kann ich nicht beantworten.
Dabei wäre es kein großer Aufwand, eine Gesetzesergänzung in die Gemeindeordnung NRW aufzunehmen, frei nach folgendem Muster:

In der klaren Regelung des § 78 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg heißt es
nämlich hierzu:

„Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 beteiligen. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde.“

Eine ähnliche Regelung hat also das IM NRW für die Landesverwaltung erlassen, aber ausdrücklich die Kommunen im Regen stehen lassen (man fragt sich: Warum nur?).

Die betreffende Ergänzung in der Gemeindeordnung NRW muss angesichts der dramatisch zunehmenden Schulden der Kommunen schnellstens über eine Gesetzesinitiative erreicht werden; diese Frage ist nach meiner Auffassung ein wichtiger Schlüssel zu mehr rechtssicheren Einnahmen in den Kommunen!!!

Zwischenergebnis:

Sollte ich Oberbürgermeister werden, muss ich konsequenterweise bis zu einer entsprechenden handhabbaren Rechtsregelung (die hoffentlich sehr rasch kommen möge!) nicht einen einzigen Sponsoringvertrag schließen (und schließen lassen) bzw. nicht eine Spende annehmen (und annehmen lassen); ansonsten wahre ich nicht den erforderlichen Anschein der Unbestechlichkeit und werde nach den einschlägigen beamtenrechtlichen Regelungen disziplinarisch belangt. Gleiches kann meine Beschäftigten treffen. Als Dienstvorgesetzter kann ich meinen Beschäftigten zwar dadurch „Absolution“ erteilen, indem ich ihnen per Hausverfügung für bestimmte Fälle und in bestimmter Zuwendungshöhe eine generelle Zustimmung erteile, so dass zumindest meine Beschäftigten im Falle des Falles zumindest nicht vorwerfbar und damit im Strafrechtssinne auch nicht schuldhaft (strafloser Verbotsirrtum) handeln würden. Das ist aber noch kein runder Ball, solange eine entsprechende generelle Genehmigung der Dienstaufsichtsbehörde für den Oberbürgermeister als kommunales Oberhaupt bzw. eine klare Rechtsregelung nicht vorliegt. Auf diese Weise könnte Ihr neuer Oberbürgermeister nämlich schneller wieder weg sein vom Fenster als er in das Amt hineingewählt worden ist. Ob es eine entsprechende Generalermächtigung seitens der Aufsichtsbehörde gibt, weiß ich nicht. Ausgehend davon, dass es sie nicht gibt, gilt also Folgendes:

Solange die oben von mir angemahnte bedeutende Rechtsregelung oder auch eine generelle Zustimmung der Dienstaufsichtsbehörde noch weiterhin fehlt, sehe ich mich gehalten, die Beschäftigten in der Verwaltung nach meinem Amtsantritt durch eine Hausverfügung zu einer entsprechenden Verfahrensweise, nämlich der grundsätzlichen Nichtannahme von Zuwendungen aller Art anzuhalten.

Das heißt - um auf Ihre Frage zurückzukommen -, dass wir uns zurzeit noch keine Gedanken über eine Offenlegung von Namen von Sponsoren zu machen brauchen, weil ich entsprechende Ansinnen an meine Behörde oder gar das Einwerben von Zuwendungen bis auf Weiteres konsequent zu unterbinden habe!

Alternative Antwort:

Wenn die entsprechende Rechtsregelung bzw. aufsichtsbehördliche Zustimmung besteht, werde ich hinsichtlich der Namhaftmachung und Offenlegung der Regelung bzw. den Zustimmungserfordernissen entsprechend verfahren. Darüber hinaus besteht wegen der von den wohl meisten Sponsoren gewollten Publikumsöffentlichkeit der Zuwendung dann auch die Möglichkeit, entsprechende Vereinbarungen mit den Sponsoren im Sponsoringvertrag zu treffen. Letztlich ist es jedoch dem Zuwender überlassen, ob und in welchem Umfang er publik werden will. Das hat auch der Oberbürgermeister zu beachten, da ansonsten ein künftiges Sponsoring - dieses Zuwenders, aber auch weiterer Zuwender - gehindert sein kann.

Frage 5:
Sind Sie bereit zur Einrichtung eines Internetforums, in dem die Duisburger Bürger anstehende Entscheidungen mitdiskutieren können?

Antwort:

Ja unbedingt. Ich gehe noch darüber hinaus: Da alle Entscheidungsträger in Verwaltung und Rat ihre demokratisch legitimierte funktionale Daseinsberechtigung vom Bürger als ihrem Auftraggeber ableiten (alle Macht dem Volke und alle Macht vom Volke), hat der Bürger die jederzeitige Möglichkeit und auch das politische Recht, eine Art Bürger-Aufsichtsrat einzurichten. Das Internet empfiehlt sich dafür als zeitgemäßes Medium. Ihre gesamte Piraten-Philosophie setzt ja genau an dieser Stelle an; Ihre Kritiken und Empfehlungen für ein „gläsernes Rathaus“ gehen ja in eine solche Richtung. Ich selbst bin als ein bisher „etablierter Funktionsträger“ und angesichts der Anforderungen des Datenschutzes ein wenig skeptisch, dass sich alles, was Sie fordern, auch so umsetzen lässt; jedoch ist hier wie auch überall der Weg das Ziel. Das Ganze macht aber natürlich erforderlich, dass geeignete Transparenz-Module auf Seiten der Stadt installiert werden, an die der Bürger-Aufsichtsrat andocken kann, so dass er die für die Erfassung und Bewertung der zur Entscheidung vorbereiteten kommunalen Angelegenheiten erforderlichen Informationen erhält. Wie dies gehen kann, will ich nach Amtsantritt - wenn ich denn Oberbürgermeister werde - gern mit Ihnen in regelmäßig wiederkehrenden Lenkungsgruppensitzungen besprechen. Das möchte ich Ihnen schon hier und heute ausdrücklich gerne anbieten. Transparenz in öffentlichen Apparaten gegenüber den Bürgern ist wichtig, aber auch ein Prozess. Zu einem solchen Prozess bin ich gerne bereit. Ich würde mich freuen, wenn Sie mich dabei unterstützen würden und Sie mich insoweit als Mittler zwischen „freien Bürgern“ auf der einen Seite sowie Verwaltung und Rat auf der anderen Seite sehen, der für die Wege, die wir gemeinsam erarbeiten wollen, auch nach innen noch Überzeugungsarbeit leisten muss. Ich denke, wenn Transparenz gut gestaltet wird, wird sich dabei für beide Seiten eine WIN-WIN-Situation herausstellen. Herrschaftswissen kann helfen, aber auch belasten. Meines Erachtens benötigen wir nicht allzu viel davon; denn bewusstes Anhäufen von Herrschaftswissen befördert Klüngel-Strukturen; und die lehnen nicht nur Piraten, sondern mittlerweile sogar eine Mehrheit der Bürger ab (Hinweis in eigener Sache: Klüngel-Strukturen haben mich in Kaltenkirchen als Bürgermeister zu Fall gebracht...!).

Frage 6:
Sind Sie bereit, die im Forum geäußerten Meinungen in Ihren Entscheidungen zu berücksichtigen?

Antwort:

Prinzipiell ja. Wie Sie aus meiner Antwort zu Ihrer Frage 5 entnehmen können, ist mir Transparenz wichtig. Transparenz ist aber natürlich kein Selbstzweck. Daher muss sie einem hinreichenden und ergebnisorientierten Dialog zwischen Stadt und Bürger dienen. Die aus einem solchen Dialog gemeinsam gezogenen Erkenntnisse sind für beide Seiten und daher letztlich für die zur Entscheidung anstehenden kommunalen Fragen bedeutungsvoll. Letztlich verbleibt es aber bei der demokratischen Mehrheitsentscheidung im Rat. Wenn sich der Dialog auf fairer Gegenseitigkeit einübt, gehe ich heute davon aus, dass sich Ratsentscheidungen davon durchaus auch nachhaltig und insofern auch erheblich verändern lassen können. Das muss man sicherlich über eine längere Zeitspanne miteinander abgleichen.
Ich wiederhole mich gern: Auf einen solchen sicherlich für alle Seiten sehr spannenden und lehrreichen gemeinsamen Prozess freue ich mich schon heute.

Frage 7:

Die Piratenpartei fordert die Offenlegung aller von der Stadt Duisburg und ihren Tochtergesellschaften abgeschlossenen Verträge. Sind Sie dazu bereit?

Sehen Sie es mir nach, dass ich heute noch keinen genauen Überblick über die sämtlichen städtischen Beteiligungen in Duisburg besitze. Ich bin immer noch kein Kandidat, sondern in der aktuellen Sondierungsphase, die noch mit diversen Gesprächen anhält, d. h. zurzeit ein bloßer Kandidaten-Anwärter. Sobald in den nächsten Tagen Klarheit eintritt, ob und hoffentlich dass ich noch Kandidat werde, werde ich schleunigst eine Unterkunft in Duisburg nehmen, um täglich vor Ort zu sein und im Sinne eines Crashkurses die Duisburger Verhältnisse zu studieren. Bitte habe Sie daher Verständnis, dass ich heute nicht abschließend auf Ihre Frage antworte:

Für kommunale Gesellschaften/Gesellschaftsbeteiligungen gilt die Vorschrift des § 395 Aktiengesetz (im Folgenden: AktG) über die Verschwiegenheitspflicht, bei Verstoß gilt die Strafbarkeitsnorm des § 404 AktG; die Tat wird nur auf Antrag der Gesellschaft strafrechtlich verfolgt.

Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen im Hinblick auf Ihre Forderung von mehr Transparenz auch in diesem Bereich:

Einerseits besteht die jederzeitige Möglichkeit, Leuten, die aus dem Nähkästchen plaudern, sofort die Karriere zu beenden.

Andererseits besteht die jederzeitige Möglichkeit, dass der Gesellschafter/die Gesellschafter für bestimmte Vorgänge der Gesellschaft bzw. zu bestimmten Fragestellungen (z. B. in Verträgen: Leistung der Kommune, Gegenleistungen der Geschäftspartner oder Haftungsverteilungen) generell die Mitteilung an die Öffentlichkeit vorsieht/vorsehen, dies müsste den Vertragspartnern sicherlich rechtzeitig bei Vertragsanbahnung mitgeteilt werden. Auf diese Weise könnte eine neue Offenheit der Stadt im Beteiligungsmanagement auch in den ansonsten streng rechtlich geschützten Bereichen (s.o.) zumindest vorsichtig gestaltet werden.

Im Übrigen ist nicht einzusehen, dass Aufsichtsratssitzungen üblicherweise ohne öffentliche Teile stattfinden (so zumindest meine Berufserfahrung). Hier empfiehlt es sich im Sinne einer bürgerzugewandten, transparenteren Stadt, dass man die Unterteilung in öffentlich und nichtöffentlich entsprechend den Rats- und Ausschusssitzungen neu gestaltet. Ich gehe davon aus, dass es bundesweit hierzu best-practice-Beispiele gibt, von denen man insoweit auch lernen darf.

Ich bedanke mich für Ihr Interesse. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Sünwoldt
Anwärter für die Kandidatur auf den Posten des Oberbürgermeisters von Duisburger




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