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nrw-duesseldorf-talk - [Ddorf-Talk] Satzungsänderung Vorschlag zu §11

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Betreff: Kreisverband Düsseldorf - TALK - (Nordrhein-Westfalen)

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[Ddorf-Talk] Satzungsänderung Vorschlag zu §11


Chronologisch Thread 
  • From: Artur <Artur AT news.piratenpartei.de>
  • To: nrw-duesseldorf-talk AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Ddorf-Talk] Satzungsänderung Vorschlag zu §11
  • Date: Sun, 08 Jul 2012 16:57:27 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-duesseldorf-talk>
  • List-id: <nrw-duesseldorf-talk.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Der lautet bisher:

Eine Ämterkumulierung ist nicht zulässig. Des Weiteren gelten die Regeln der Bundessatzung.

Neuvorschlag:

Eine Ämterkumulierung ist möglichst zu vermeiden. Die gleichzeitige Ausübung des Amtes des 1. Vorsitzenden und des Schatzmeisters ist unzulässig. Des weitere gelten die Regeln der nächsthöheren Organisationseinheit.

Begründung:
Theoretisch kann der Vorstand nur aus 3 Mitgliedern, 1+2 Vorsitzender sowie Schatzmeister bestehen. Dann sollte der 2. Vorsitzende das Amt des Schatzmeisters übernehmen um Handlungsfähig zu bleiben damit eine KMV einberufen werden kann, was nach bisheriger Satzung nicht möglich ist. Da der zweite Vorsitzende direkt gewählt wurde, kann er in der Funktion nicht zurücktreten ohne aus dem Vorstand auszuscheiden.

Gleichzeitig 1. Vorsitzender und Schatzmeister geht m.E parteirechtlich nicht.

Nächsthöhere Organisation ist im Moment der Landesverband. Der verweist im Moment auf den Bundesverband inhaltlich ändert sich also im Moment nichts.
Das beugt dagegen vor das der Landesverband oder eine zukünftiger Verband zwischen Landes- und Kreisverband sich eine andere Satzung diesbezüglich gibt. Ich fände es dann logischer die Ebenen nicht zu überspringen und zunächst auf den nächsthöheren Verband zu verweisen.

Sollten dann tatsächlich mal unterschiedliche Versionen im Spiel sein müssten wir uns das auf Kreisebene wahrscheinlich eh noch einmal anschauen.

Damit ihr nicht suchen müsst hier die Fassung der Bundessatzung:

'§ 15 - Parteiämter

(1) Die nicht beruflich ausgeübten Funktionen und Tätigkeiten in der Piratenpartei Deutschland und seiner Untergliederungen sind Ehrenämter. Eine Vergütung soll nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen und bedarf eines Vorstandsbeschlusses.

(2) Notwendige Kosten und Auslagen, die einem Amtsträger, einem Beauftragten oder einem Bewerber bei öffentlichen Wahlen, durch Ausübung des Amtes, des Auftrages oder der Kandidatur erwachsen, werden auf Antrag und nach Vorlage der notwendigen Nachweise erstattet. Durch Vorstandsbeschluss kann eine pauschale Aufwandsvergütung festgesetzt werden.

(3) Höhe und Umfang der Erstattungen werden vom Bundesvorstand und von den Landesverbänden für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich einheitlich geregelt. Abweichende Regelungen der nachgeordneten Gliederungen dürfen die Regelungen des Landesverbandes nicht überschreiten. '

Bitte um Anregungen Verbesserungen Alternativvorschläge etc.

Gruß Artur




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