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nrw-duesseldorf-talk - Re: [Ddorf-Talk] Vorschlag Satzungsänderung 6e Handlungsunfähigkeit

nrw-duesseldorf-talk AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Düsseldorf - TALK - (Nordrhein-Westfalen)

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Re: [Ddorf-Talk] Vorschlag Satzungsänderung 6e Handlungsunfähigkeit


Chronologisch Thread 
  • From: Artur <Artur AT news.piratenpartei.de>
  • To: nrw-duesseldorf-talk AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ddorf-Talk] Vorschlag Satzungsänderung 6e Handlungsunfähigkeit
  • Date: Sat, 07 Jul 2012 15:39:01 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-duesseldorf-talk>
  • List-id: <nrw-duesseldorf-talk.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Hallo G.

könntest du mit folgender Formulierung leben?:

'Scheidet der erste Vorsitzende und/oder der Schatzmeister aus seinem Amt aus bestellt der Vorstand unverzüglich kommissarisch einen ersten Vorsitzenden und/oder Schatzmeister aus seiner Mitte. Eine Kreismitgliederversammlung zu einer Wahlversammlung ist unverzüglich einzuberufen.'

Ich glaube wir müssen bei 1. Vorstand und Kassenwart tatsächlich eine "natürliche Person" haben z.B. wegen Kontovollmachten und können das nicht auf den Vorstand allgemein verteilen. Aber wie du sagst, das sollte mal ein Jurist anschauen.

EiligeIntuition schrieb:

Satzung

Die Piraten Kreisverband Düsseldorf

Ergänzung: /*§ 6b – Vorstand*/

*/
- (3a) Scheidet der Vorsitzende, der Stellvertreter oder der Schatzmeister vorzeitig aus seinem Amt aus, ist unverzüglich die Kreismitgliederversammlung zu einer Wahlversammlung einzuberufen.
Bis dahin übernehmen die übrigen Mitglieder des Vorstandes dessen Aufgaben kommissarisch.
/*

(Statt unter (3a) kann die Ergänzung natürlich auch, wie von Dir vorgeschlagen unter (7) stehen, erscheint mir an dieser Stelle jedoch sinngemäßer.)

Mit dieser Formulierung wird einer von Dir – zurecht – befürchteten Situation entgegengewirkt, dass bei einem Ausscheiden des kompletten Vorstands niemand berechtigt ist , zu einer Wahlversammlung einzuladen.

Da eine solche Situation auch mit einer Vielzahl von BeisitzerInnen lediglich reduziert, aber nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dient die Formulierung: */„ist unverzüglich ... einzuberufen“/*, dazu, dass im/ worst case/ jedes Mitglied des KV, der Landesvorstand usw. diese Versammlung ordnungsgemäß einberufen kann.

In einer solchen Fassung erscheint mir eine zahlenmäßige Aufstockung des Vorstandes verzichtbar.

Vielleicht mag ja einer unserer Volljuristen einmal die Satzung entsprechend überfliegen.

Gruß

G.




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