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nrw-arnsberg - Re: [NRW-Arnsberg] Konzept Büropirat HSK / Kreismitgliederversammlung

nrw-arnsberg AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der Piraten in Arnsberg

Listenarchiv

Re: [NRW-Arnsberg] Konzept Büropirat HSK / Kreismitgliederversammlung


Chronologisch Thread 
  • From: Stefan Posdzich <cheekyboinc AT foresightlinux.org>
  • To: Mailingliste des Stammtischs Arnsberg <nrw-arnsberg AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [NRW-Arnsberg] Konzept Büropirat HSK / Kreismitgliederversammlung
  • Date: Thu, 10 Nov 2011 18:09:22 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-arnsberg>
  • List-id: Mailingliste des Stammtischs Arnsberg <nrw-arnsberg.lists.piratenpartei.de>

huhu!

Ich geb mal Senf dazu.

> 1. Begrüßung
> 2. Vorstellung der Tagesordnung

Ich würde hier Punkt 4 setzen und danach Punkt 3.

> 3. Abstimmung der Tagesordnung
> 4. Wahl des Versammlungsleiters
> 5. Vorstellung und Beratung der Geschäftsordnung für Büropiraten
> 6. Wahl des Protokollanten
> 7. Wahl des Wahlleiters

Hier dran denken das der Wahlleiter auch Helfer bennen kann.
(siehe GO)

> 8. Wahl des Büropiraten
> 9. Wahl des stellvertretendem Büropiraten
> (Eventuell einen 2. Stellvertreter?)

HSK ist groß aber das ist dafür nicht relevant :)
Büropirat + ggf. Stellvertreter.

> 10. Sonstiges
> 11. Ende der Versammlung

> Zum anderen habe ich mich mal an den Aufgaben der anderen Kreise was deren
> Büropiraten angeht orientiert und das zusammen geschrieben:
>
> Piratenbüro
>
> Diese Geschäftsordnung klärt die Verbindlichkeiten, Rechte und Pflichten des
> Piratenbüros.
> Diese Geschäftsordnung gilt mit Zweidrittelmehrheit als angenommen.
> Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass die Anzahl der Ja-Stimmen wenigstens
> doppelt so groß ist wie die der Nein-Stimmen.
> Diese Geschäftsordnung kann nur durch die Kreismitgliederversammlung mit
> Zweidrittelmehrheit geändert werden.
> Diese Geschäftsordnung ist nach Annahme öffentlich zu machen.

Ist das nicht eher wie eine Satzung?


> § 1 Aufgaben, Rechte und Pflichten des Piratenbüros
>
> Das Piratenbüro dient der Unterstützung und Arbeitserleichterung des
> Landesvorstandes bei den lokalen Aufgaben der Mitgliederverwaltung und den
> finanziellen Angelegenheiten, sowie als Anlaufstelle für die lokale
> Pressearbeit, wie sie in den §§ 6, 7 und 8 dieser Ordnung im Einzelnen
> aufgeführt sind.
> Das Piratenbüro hat das Recht bei Mitgliederversammlungen ein Budget für die
> Bewältigung der Aufgaben (Sachkosten) zu beantragen.
>
> § 2 Büropiraten
>
> Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben des Piratenbüros nach § 1
> betraut sind, heißen Büropirat.
> Jeder Büropirat erfüllt seine Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich.
> Jeder Büropirat muss ein volljähriger und geschäftsfähiger Pirat sein.
> Kein Büropirat darf ein weiteres Parteiamt in einer höheren Parteigliederung
> innehaben.
> Kein Büropirat darf ein politisches Mandat innehaben.

Ich würde diese beiden Punkte nicht unterstützen :) Zumindest aber den
letzten würde ich rausnehmen. Können darüber ja mal ne
Grundsatzdiskussion führen.


> Das Amt des Büropiraten wird dur9ch Wahl vergeben und durch den
> Landesvorstand bestätigt.
> Jeder Büropirat ist dem Landesvorstand unterstellt.
> Der Landesvorstand ist
>
> gegenüber dem Büropiraten weisungsberechtigt, sofern es die in der
> Landessatzung festgelegten Aufgaben des Landesvorstandes berührt,
> berechtigt, den Büropiraten von einzelnen Aufgaben zu entbinden, sofern sie
> in den Bereich seines Weisungsrechts fallen. Die Entbindung hat mit
> schriftlicher Begründung zu erfolgen.
>
> Jeder Büropirat ist rechenschaftspflichtig gegenüber
>
> der Mitgliederversammlung,
> dem Landesvorstand.
> Die Rechenschaftspflicht ist erfüllt durch
>
> die Veröffentlichung eines schriftlichen Quartalsberichts,
>
> im Wiki des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei
> Deutschland und
> der Crewsprecher-Mailingliste des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der
> Piratenpartei Deutschland.
>
> einen Abschlussbericht am Ende der Amtszeit.
>
> § 3 Wahl des/der Büropiraten
>
> Jeder Büropirat wird durch die Kreismitgliederversammlung vorgeschlagen und
> gewählt.
> Gewählt wird in geheimer Wahl.
> Gewählt ist, wer bei einer Akzeptanzwahl mindestens die Hälfte der
> abgegebenen Stimmen für sich vereint.
> Eine Mitgliederversammlung zur Wahl eines Büropiraten ist einzuberufen, wenn
>
> die Aufgaben des Piratenbüros nicht mehr vollständig durch Büropiraten
> abgedeckt werden können,
> das Amt des Büropiraten nach § 4 beendet ist.
>
> § 4 Ende der Amtszeit
>
> Das Amt endet
>
> nach 12 Monaten auf der Kreismitgliederversammlung. Einberufung und
> Terminierung erfolgt nach § 6 Nummer 5.3.
> durch Amtsverzicht,
> durch einen Widerspruch zu den in § 2 festgelegten Bedingungen,
> durch einen schriftlich begründeten Beschluss des Landesvorstandes,
> vorzeitig, durch Abwahl mit einfacher Mehrheit oder eine Neuwahl bei einer
> Kreismitgliederversammlung.
>
> § 5 Datenschutz
>
> Jeder Büropirat muss zu Beginn seiner Amtszeit die Datenschutzerklärung des
> Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland
> unterzeichnen und sich entsprechend dieser und den geltenden Gesetzen
> datenschutzkonform verhalten.
>
> § 6 Aufgaben des Büropiraten
>
> 1.       Jeder Büropirat hat das Recht die Mitgliederdaten der Region, von
> der er gewählt wurde, einzusehen.
>
> 2.       Jeder Büropirat hat das Recht die Mitglieder der Region, von der er
> gewählt wurde
>
> 1.       zu Mitgliederversammlungen einzuladen,
>
> 2.       über aktuelle Ereignisse in der Partei zu informieren,
>
> 3.       zu Stammtischen und anderen Versammlungen einzuladen.
>
> 3.       Jeder Büropirat hat das Recht die Mitglieder der Region, von der er
> gewählt wurde, in Textform nach §126b BGB zu kontaktieren.
>
> 4.       Jeder Büropirat hat die Aufgabe und das Recht Pressemitteilungen zu
> veröffentlichen.
>
> 5.       Jeder Büropirat hat die Aufgabe Presseanfragen entgegenzunehmen und
> einen geeigneten Gesprächspartner zu vermitteln.
>
> 6.       Jede Pressemitteilung des Büropiraten sollte grundsätzlich vor
> Veröffentlichung von mindestens zwei weiteren Piraten gegengelesen werden.

Arrg muss sowas in der GO stehen? Ich denke nicht.

>
> 7.       Der Büropirat betreut (in Absprache mit örtlichen Piraten) den
> Internetauftritt der Piratenpartei im Hochsauerlandkreis.

Auch das ist über.

Da sollte lieber nen Punkt rein das der Büropirat Aufgaben deligieren
kann (natürlich müssen delegationen dann veröffentlicht werden).
Irgendwie find ich das nicht wirklich rund :)


--
MfG
Stefan Posdzich
Piratenpartei Deutschland
Stellv. Vorsitzender Kreisverband Soest

(1) www.stefan-posdzich.de
(2) www.piratenpartei-soest.de




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