Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

nrw-arnsberg - [NRW-Arnsberg] Konzept Büropirat HSK / Kreismitgliederversammlung

nrw-arnsberg AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der Piraten in Arnsberg

Listenarchiv

[NRW-Arnsberg] Konzept Büropirat HSK / Kreismitgliederversammlung


Chronologisch Thread 
  • From: "Daniel \"Einstein\" W." <einstein422 AT googlemail.com>
  • To: Mailingliste des Stammtischs Arnsberg <nrw-arnsberg AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [NRW-Arnsberg] Konzept Büropirat HSK / Kreismitgliederversammlung
  • Date: Thu, 10 Nov 2011 16:34:16 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-arnsberg>
  • List-id: Mailingliste des Stammtischs Arnsberg <nrw-arnsberg.lists.piratenpartei.de>

Hallo,

ich habe mich mal 1 1/2 Stunden hingesetzt und ein wenig an dem Büropiratenzeug gearbeitet.
Würde mich freuen, wenn ihr das mal ordentlich durchlest und Rückmeldun geben würdet.

Zum einen habe ich eine kleine Tagesordnung zur Kreismitgliederversammlung zusammengeschrieben:

1. Begrüßung
2. Vorstellung der Tagesordnung
3. Abstimmung der Tagesordnung
4. Wahl des Versammlungsleiters
5. Vorstellung und Beratung der Geschäftsordnung für Büropiraten
6. Wahl des Protokollanten
7. Wahl des Wahlleiters
8. Wahl des Büropiraten
9. Wahl des stellvertretendem Büropiraten
(Eventuell einen 2. Stellvertreter?)
10. Sonstiges
11. Ende der Versammlung

Zum anderen habe ich mich mal an den Aufgaben der anderen Kreise was deren Büropiraten angeht orientiert und das zusammen geschrieben:

Piratenbüro
Diese Geschäftsordnung klärt die Verbindlichkeiten, Rechte und Pflichten des Piratenbüros. Diese Geschäftsordnung gilt mit Zweidrittelmehrheit als angenommen. Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass die Anzahl der Ja-Stimmen wenigstens doppelt so groß ist wie die der Nein-Stimmen. Diese Geschäftsordnung kann nur durch die Kreismitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit geändert werden. Diese Geschäftsordnung ist nach Annahme öffentlich zu machen. § 1 Aufgaben, Rechte und Pflichten des Piratenbüros
Das Piratenbüro dient der Unterstützung und Arbeitserleichterung des Landesvorstandes bei den lokalen Aufgaben der Mitgliederverwaltung und den finanziellen Angelegenheiten, sowie als Anlaufstelle für die lokale Pressearbeit, wie sie in den §§ 6, 7 und 8 dieser Ordnung im Einzelnen aufgeführt sind. Das Piratenbüro hat das Recht bei Mitgliederversammlungen ein Budget für die Bewältigung der Aufgaben (Sachkosten) zu beantragen. § 2 Büropiraten
Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben des Piratenbüros nach § 1 betraut sind, heißen Büropirat. Jeder Büropirat erfüllt seine Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich. Jeder Büropirat muss ein volljähriger und geschäftsfähiger Pirat sein. Kein Büropirat darf ein weiteres Parteiamt in einer höheren Parteigliederung innehaben. Kein Büropirat darf ein politisches Mandat innehaben. Das Amt des Büropiraten wird dur9ch Wahl vergeben und durch den Landesvorstand bestätigt. Jeder Büropirat ist dem Landesvorstand unterstellt. Der Landesvorstand ist
gegenüber dem Büropiraten weisungsberechtigt, sofern es die in der Landessatzung festgelegten Aufgaben des Landesvorstandes berührt, berechtigt, den Büropiraten von einzelnen Aufgaben zu entbinden, sofern sie in den Bereich seines Weisungsrechts fallen. Die Entbindung hat mit schriftlicher Begründung zu erfolgen. Jeder Büropirat ist rechenschaftspflichtig gegenüber
der Mitgliederversammlung, dem Landesvorstand. Die Rechenschaftspflicht ist erfüllt durch
die Veröffentlichung eines schriftlichen Quartalsberichts,
im Wiki des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland und der Crewsprecher-Mailingliste des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland. einen Abschlussbericht am Ende der Amtszeit. § 3 Wahl des/der Büropiraten
Jeder Büropirat wird durch die Kreismitgliederversammlung vorgeschlagen und gewählt. Gewählt wird in geheimer Wahl. Gewählt ist, wer bei einer Akzeptanzwahl mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen für sich vereint. Eine Mitgliederversammlung zur Wahl eines Büropiraten ist einzuberufen, wenn
die Aufgaben des Piratenbüros nicht mehr vollständig durch Büropiraten abgedeckt werden können, das Amt des Büropiraten nach § 4 beendet ist. § 4 Ende der Amtszeit Das Amt endet
nach 12 Monaten auf der Kreismitgliederversammlung. Einberufung und Terminierung erfolgt nach § 6 Nummer 5.3. durch Amtsverzicht, durch einen Widerspruch zu den in § 2 festgelegten Bedingungen, durch einen schriftlich begründeten Beschluss des Landesvorstandes, vorzeitig, durch Abwahl mit einfacher Mehrheit oder eine Neuwahl bei einer Kreismitgliederversammlung. § 5 Datenschutz
Jeder Büropirat muss zu Beginn seiner Amtszeit die Datenschutzerklärung des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland unterzeichnen und sich entsprechend dieser und den geltenden Gesetzen datenschutzkonform verhalten. § 6 Aufgaben des Büropiraten

1.       Jeder Büropirat hat das Recht die Mitgliederdaten der Region, von der er gewählt wurde, einzusehen.


2.       Jeder Büropirat hat das Recht die Mitglieder der Region, von der er gewählt wurde 1.       zu Mitgliederversammlungen einzuladen, 2.       über aktuelle Ereignisse in der Partei zu informieren, 3.       zu Stammtischen und anderen Versammlungen einzuladen.

3.       Jeder Büropirat hat das Recht die Mitglieder der Region, von der er gewählt wurde, in Textform nach §126b BGB zu kontaktieren.


4.       Jeder Büropirat hat die Aufgabe und das Recht Pressemitteilungen zu veröffentlichen.


5.       Jeder Büropirat hat die Aufgabe Presseanfragen entgegenzunehmen und einen geeigneten Gesprächspartner zu vermitteln.


6.       Jede Pressemitteilung des Büropiraten sollte grundsätzlich vor Veröffentlichung von mindestens zwei weiteren Piraten gegengelesen werden.


7.       Der Büropirat betreut (in Absprache mit örtlichen Piraten) den Internetauftritt der Piratenpartei im Hochsauerlandkreis.

Viele Grüße

Daniel



Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang