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nrw-ak-tierschutz - [nrw-ak-tierschutz] Fwd: WG: Kaum Strafen bei Verstößen gegen den Tierschutz

nrw-ak-tierschutz AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste des Arbeitskreis Tierschutz NRW

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[nrw-ak-tierschutz] Fwd: WG: Kaum Strafen bei Verstößen gegen den Tierschutz


Chronologisch Thread 
  • From: Claudia <claudia.hagenschulte AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: "NRW-AK-Tierschutz AT lists.piratenpartei.de" <NRW-AK-Tierschutz AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [nrw-ak-tierschutz] Fwd: WG: Kaum Strafen bei Verstößen gegen den Tierschutz
  • Date: Thu, 20 Sep 2012 19:50:26 +0200 (CEST)
  • Importance: Medium
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-tierschutz>
  • List-id: Mailingliste des Arbeitskreis Tierschutz NRW <nrw-ak-tierschutz.lists.piratenpartei.de>

es gibt einen Beratungs- und Schulungsbetrieb auch für Transporte.....

---------- Ursprüngliche Nachricht ----------
Von: Pirat Wolfgang <pirat AT wolfgang-zerulla.de>
An: 'Claudia' <claudia.hagenschulte AT piratenpartei-nrw.de>, 'Nicole Zimmer'
<Zimmer-Kollmar AT t-online.de>, 'Katja Triebel' <katja AT triebel.de>,
karsten.zoeller AT gmx.de, 'Andreas Friebe' <friebe AT piratenpartei-nrw.de>, 'swagi
666' <swagi AT richertigers.com>, "'\"'\\\\\"Guido Körber\\\\\"'\"'"
<koerber AT codemercs.com>, 'Isa Frejek' <ifrejek AT web.de>, j.schmoele AT gmail.com,
'Bernd' <bernd.schreiner AT piraten-thueringen.de>
Datum: 20. September 2012 um 12:26
Betreff: WG: Kaum Strafen bei Verstößen gegen den Tierschutz

Schlachtbetriebe
Kaum Strafen bei Verstößen gegen den Tierschutz
20.09.2012 08:10 Uhr

Schlachtbetriebe in Niedersachsen müssen bei Verstößen gegen den Tierschutz
kaum mit Strafen rechnen. Nur in Ausnahmefällen gehen Veterinärbehörden nach
Recherchen von NDR Info gegen Verstöße mit Geldbußen oder vorübergehenden
Betriebsstilllegungen vor.

Hamburg. Die meisten Rechtsverstöße würden mit mündlichen oder schriftlichen
Belehrungen geahndet. Dabei gehe es beispielsweise um Verstöße wie falsch
angesetzte Betäubungsgeräte oder fehlerhafte Entblutungsschnitte. Den
Angaben der Behörden zufolge hat die Veterinärbehörde der Region Hannover im
vergangenen Jahr fünf Mal eine Geldbuße verhängt, in Oldenburg wurde in
einem Betrieb ein Schlachtstopp verfügt.

Nach Zahlen des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums ahndeten die
Behörden im Jahr 2011 in der Rinderschlachtung 70 und in der
Schweineschlachtung 50 Rechtsverstöße. Eine regelmäßige landesweite
Statistik werde nicht geführt. Dies wäre „mit einem unverhältnismäßigen,
nicht zu rechtfertigenden bürokratischen Aufwand verbunden“, habe es auf
Nachfrage von NDR Info geheißen.

„Statistiken sind wichtig, damit man sich ein Bild machen kann, was in den
Betrieben passiert“, sagte der Geschäftsführer des Beratungs- und
Schulungsinstitut für Tierschutz bei Transport und Schlachtung (BSI), Martin
von Wenzlawowicz, dem Sender. Von Wenzlawowicz gehe zudem davon aus, dass es
deutlich mehr Verstöße gibt, als von den Behörden offiziell festgestellt
werden. Verstöße gegen die Tierschutzschlachtverordnung können mit einer
Geldbuße von bis zu 25 000 Euro geahndet werden.

dpa/kas

Quelle:
http://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Uebersicht/Kaum-Strafen-bei-Verstoe
ssen-gegen-den-Tierschutz



  • [nrw-ak-tierschutz] Fwd: WG: Kaum Strafen bei Verstößen gegen den Tierschutz, Claudia, 20.09.2012

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