nrw-ak-tierschutz AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste des Arbeitskreis Tierschutz NRW
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- From: Julia von der Ahe <julia.vonderahe AT piratenpartei-nrw.de>
- To: nrw-ak-tierschutz AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [nrw-ak-tierschutz] Tierschutzgesetz: Bundesregierung lehnt Verbesserungen ab
- Date: Fri, 07 Sep 2012 12:54:46 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-tierschutz>
- List-id: Mailingliste des Arbeitskreis Tierschutz NRW <nrw-ak-tierschutz.lists.piratenpartei.de>
Hier ein Auszug aus einem Newsletter der mir in den Posteingang
geflattert ist. LG "Tierschutzgesetz: Bundesregierung lehnt Verbesserungen ab Die Bundesregierung lehnt wesentliche Forderungen der Bundesländer bei der Novelle des Tierschutzgesetzes ab. Dies geht aus einem Kabinettsbeschluss vom 29. August hervor. Die Regierung sieht darin keinen Bedarf für eine Kennzeichnung besonders tiergerecht erzeugter Produkte. Bevor die von den Ländern geforderten Tierschutzindikatoren eingeführt werden könnten, müsse erst ein fachliches Konzept entwickelt werden. Auch der Forderung nach einem Sachkundenachweis für das Halten von landwirtschaftlichen “Nutzieren” und einem Verbot der Pelztierhaltung und des Klonens von Tieren erteilte die Regierung eine Absage. Zurückhaltend äußert sich die Regierung zu der Forderung, die bislang noch zulässigen betäubungslosen Eingriffe weiter einzuschränken oder sie ganz zu verbieten. Beim Verbot des Schwänzekupierens bei Ferkeln betonte die Regierung, dass dies grundsätzlich verboten sei. Obwohl das Verbot aber routinemäßig von den Mästern mit dem Hinweis umgangen wird, dass das Kupieren zum Schutz der Tiere notwendig sei, sieht die Regierung keine Notwendigkeit, von den Mästern zu verlangen, die vorgegebene Notwendigkeit glaubhaft zu machen. Zustimmung fand der Vorschlag der Länder, künftig Krisenpläne für Havarien und Brände in Tierhaltungsanlagen vorzuschreiben. Zudem soll Sodomie, also sexuelle Handlungen von Menschen an Tieren, in Zukunft grundsätzlich strafbar sein, auch wenn das Tier dabei keine schweren Verletzungen davonträgt. Bisher wird Sodomie nur geahndet, wenn ein Tier dadurch erhebliche Verletzungen erleidet oder stirbt. Der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp sah keine Notwendigkeit, weitergehende Tierschutzmaßnahmen zu beschließen als im Entwurf vorgesehen. Er meldete sogar Bedenken am Verbot des Schenkelbrands beim Pferd und der betäubungslosen Ferkelkastration ab 2017 an. Für den Bundesverband Menschen für Tierrechte ist die ablehnende Haltung der Regierung zu weiterreichenden Tierschutzregelungen inakzeptabel. Damit brüskiert die Reigerung nicht nur die eigenen CDU-geführten Bundesländer, sondern auch den Willen der Bevölkerung und das Staatsziel Tierschutz. Der Verband fordert eine umfassende Novellierung des Tierschutzgesetzes. Der Bundestag wird im Herbst über die Novellierung des Tierschutzgesetzes abstimmen." |
- [nrw-ak-tierschutz] Tierschutzgesetz: Bundesregierung lehnt Verbesserungen ab, Julia von der Ahe, 07.09.2012
- Re: [nrw-ak-tierschutz] Tierschutzgesetz: Bundesregierung lehnt Verbesserungen ab, Claudia, 07.09.2012
- Re: [nrw-ak-tierschutz] Tierschutzgesetz: Bundesregierung lehnt Verbesserungen ab, jens.ballerstaedt, 07.09.2012
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