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nrw-ak-kommunalpolitik-wuppertal - Re: [NRW-AK-Kommunalpolitik-Wuppertal] Antrag auf Änderung der Satzung

nrw-ak-kommunalpolitik-wuppertal AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Nrw-ak-kommunalpolitik-wuppertal mailing list

Listenarchiv

Re: [NRW-AK-Kommunalpolitik-Wuppertal] Antrag auf Änderung der Satzung


Chronologisch Thread 
  • From: Olaf Wegner <pirat AT thoth23.de>
  • To: nrw-ak-kommunalpolitik-wuppertal AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [NRW-AK-Kommunalpolitik-Wuppertal] Antrag auf Änderung der Satzung
  • Date: Wed, 20 Nov 2013 11:20:45 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-kommunalpolitik-wuppertal>
  • List-id: <nrw-ak-kommunalpolitik-wuppertal.lists.piratenpartei.de>

Hallo hier noch eine kleine Änderung, mir ist das noch ein Bug, (§7 Abs. 7)
aufgefallen.



Olaf Wegner <pirat AT thoth23.de> schrieb:
>Liebe Mitglieder des AK kommunal,
>
>es wird beantragt die alte Satzung gegen die
>nachfolgende auszutauschen.
>
>Der Antrag wird gestellt von: Heike, Olaf, Franz, M.W., MajorTom,
>ElaBlume
>
>Die Abstimmung ist für das übernächste Treffen vorgesehen,
>voraussichtlich am
>5.12.2013.
>
>
>§ 1 Namen
>
>(1) Der Arbeitskreis nennt sich „Arbeitskreis Kommunalpolitik
>Wuppertal“, im
>folgenden AK genannt.
>(2) Im Landesverband NRW trägt der AK den Namen “AK Kommunalpolitik
>Wuppertal
>NRW”.
>
>§ 2 Aufgaben
>
>(1) Der AK beschäftigt sich inhaltlich mit der Kommunalpolitik in
>Wuppertal und
>soweit von kommunalpolitischem Belang mit der Politik übergeordneter
>Gebietskörperschaften.
>
>(2) Der AK strebt die enge Kooperation und Vernetzung mit kommunal
>arbeitenden
>Piraten in den Nachbarkommunen an.
>
>(3) Der AK kann Arbeitsgruppen für bestimmte Themen oder Bereiche
>bilden, die
>innerhalb des AK eigenständig arbeiten.
>
>(4) Der AK erarbeitet
>Positionen und kann unter seinem Namen Pressemitteilungen
>veröffentlichen. Die Veröffentlichungen sollen über den oder die
>Wuppertaler
>Pressepiraten erfolgen.
>
>(5) Aufgabe des Arbeitskreises ist
>
>a) die Erarbeitung kommunalpolitischer Positionen für die anstehenden
>Kommunalwahlen (Kommunalwahlprogramm)
>
>b) die Vernetzung mit interessierten Bürgern
>
>c) die Unterstützung von Bewerbern auf Listenplätzen und von
>Direktmandaten
>
>
>§ 3 Kommunikation
>
>(1) Die Kommunikation findet außerhalb der Treffen auf der öffentlichen
>Mailingliste des AKs statt. Alle stimmberechtigten Mitglieder müssen
>Schreibrechte erhalten.
>
>(2) Die Öffentlichkeitsarbeit via E-Mail soll über ein Ticketsystem des
>Landesverband erfolgen. Die offizielle E-Mailadresse des AK ist
>kommunales AT piratenpartei-wuppertal.de
>
>
>§ 4 Koordinatoren
>
>Der AK wählt mit einfacher Mehrheit
>Koordinatoren. Diese bereiten die Arbeit
>des AK organisatorisch vor und nach.
>
>
>§ 5 Moderatoren
>
>Am Anfang des Treffens wählen die anwesenden Mitglieder des AK mit
>einfacher
>Mehrheit einen Moderator. Der jeweilige Moderator leitet die Sitzung
>nach
>eigenem Ermessen, die Teilnehmer der Sitzung können mit einfacher
>Mehrheit
>einen anderen Moderator für die jeweilige Sitzung benennen.
>
>
>§ 6 Stimmrecht
>
>(1) Stimmberechtigt ist jedes Mitglied des AK.
>
>(2) Mitglied des Arbeitskreis ist jeder, der im Rahmen der Gründung dem
>Arbeitskreis beigetreten ist oder später per Beschluss mit einfacher
>Mehrheit
>aufgenommen wurde. Die Mitgliederliste wird offen geführt.
>
>(3) Als Umlaufbeschlüsse können Abstimmungen über die Mailingliste
>innerhalb
>von drei Tagen erfolgen. Ein Umlaufbeschluss ist angenommen, wenn
>folgendes zutrifft:
>Pro-Stimmen > Contra-Stimmen + nicht abgegebene
>Stimmen.
>
>
>§ 7 Treffen
>
>(1) Die Treffen des AK sollen soweit möglich regelmäßig stattfinden und
>im Voraus
>bekannt gemacht werden. Tagesordnungspunkte werden vor den Treffen von
>den
>Koordinatoren über die Mailingliste geschickt. Bei Themen, die nicht im
>voraus
>bekannt gemacht wurden, entscheiden die Sitzungsteilnehmer mit
>einfacher
>Mehrheit über die Dringlichkeit.
>
>(2) Alle Sitzungen des AK sind öffentlich.
>
>(3) Die Protokolle der Treffen sollen im Wiki der Piratenpartei
>Deutschland auf
>der Seite des AK, beziehungsweise deren Unterseiten, veröffentlicht
>werden.
>
>(4) Das Rederecht kann vom jeweiligen Moderator oder von einer
>Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder des AK entzogen werden.
>
>(5) Der AK kann mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden
>Mitglieder,
>Anwesende wegen unangemessenem Verhalten von einzelnen Treffen
>ausschließen.
>
>(6) Der AK kann den
>begründeten Ausschluss eines Mitglieds beschließen, dafür
>müssen sich mindestens zweidrittel der anwesenden Mitglieder des AK
>dafür
>aussprechen. Diese Entscheidung ist namentlich zu protokollieren und
>auf der
>Internetpräsenz sowie auf der NRW-Organisationsliste zu
>veröffentlichen. Der
>Antrag hierzu muss mindestens zwei Wochen vor der Abstimmung öffentlich
>bekannt
>gemacht werden. Der Weg zum Schiedsgericht bleibt dem ausgeschlossenen
>Mitglied
>offen.
>
>(7) Die einzelnen TOPs werden auf 30 Minuten begrenzt. Nach Ablauf der Zeit,
>stimmen die anwesenden Mitglieder darüber ab, ob der TOP um 15 Minuten
>verlängert wird.

(7) Einzelnen Punkte der Tagesordnung sind auf maximal 30 Minuten begrenzt.
Wenn nach Ablauf der 30 Minuten, noch Personen auf der Redeliste stehen,
stimmen die anwesenden Mitglieder des AK mit einfacher Mehrheit darüber ab,
ob der Zeitraum für den aktuellen Punkt der Tagesordnung um 15 Minuten
verlängert wird.
Wenn nach Ablauf der 15 Minuten, noch Personen auf der Redeliste stehen,
stimmen die anwesenden Mitglieder des AK mit einfacher Mehrheit darüber ab,
ob der Zeitraum für den aktuellen Punkt der Tagesordnung um weitere 15
Minuten verlängert wird.
§7 Abs. 7 Satz 3 wird so oft wiederholt angewendet, bis eine Abstimmung auf
Verlängerung des Zeitraums für den aktuellen Punkt der Tagesordnung negativ
entschieden wurde.

>
>(8) Einzelne Redebeiträge sind auf 3 Minuten begrenzt.
>
>
>§ 8 Beschlüsse
>
>(1) Anträge über Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit
>der Anwesenden
>stimmberechtigten Mitgliedern des AK. Diese Zweidrittelmehrheit muss
>mindestens
>eindrittel der
>stimmberechtigten Mitglieder des AK umfassen.
>Satzungsänderungsanträge müssen mit einer Frist von 2 Wochen über die
>Mailingliste bekannt gegeben werden.
>
>(2) Sonstige Anträge bedürfen der einfachen Mehrheit der anwesenden
>Mitglieder
>des AK.
>
>(3) Definition der
>
>(a) Zweidrittelmehrheit: Mindestens doppelt so viele Pro- wie
>Contra-Stimmen.
>
>(b) Einfache Mehrheit: Mehr Pro- als Contra-Stimmen.
>
>
>§ 9 Auflösung
>
>(1) Der AK kann sich auf Antrag mit Zweidrittelmehrheit der
>stimmberechtigten
>Mitglieder auflösen. Der Antrag hierzu muss mindestens zwei Wochen vor
>der
>Abstimmung öffentlich bekannt gemacht werden.
>
>(2) Der AK löst sich automatisch auf, wenn in fünf aufeinander
>folgenden
>Monaten keine Sitzung zustande gekommen ist.
>
>--
>NRW-AK-Kommunalpolitik-Wuppertal mailing list
>NRW-AK-Kommunalpolitik-Wuppertal AT lists.piratenpartei.de
>https://service.piratenpartei.de/listinfo/nrw-ak-kommunalpolitik-wuppertal





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