nrw-ak-kommunalpolitik-wuppertal AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Nrw-ak-kommunalpolitik-wuppertal mailing list
Listenarchiv
- From: Olaf Wegner <pirat AT thoth23.de>
- To: nrw-ak-kommunalpolitik-wuppertal AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [NRW-AK-Kommunalpolitik-Wuppertal] Antrag auf Änderung der Satzung
- Date: Wed, 20 Nov 2013 01:11:21 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-kommunalpolitik-wuppertal>
- List-id: <nrw-ak-kommunalpolitik-wuppertal.lists.piratenpartei.de>
Liebe Mitglieder des AK kommunal,
es wird beantragt die alte Satzung gegen die
nachfolgende auszutauschen.
Der Antrag wird gestellt von: Heike, Olaf, Franz, M.W., MajorTom, ElaBlume
Die Abstimmung ist für das übernächste Treffen vorgesehen, voraussichtlich am
5.12.2013.
§ 1 Namen
(1) Der Arbeitskreis nennt sich „Arbeitskreis Kommunalpolitik Wuppertal“, im
folgenden AK genannt.
(2) Im Landesverband NRW trägt der AK den Namen “AK Kommunalpolitik Wuppertal
NRW”.
§ 2 Aufgaben
(1) Der AK beschäftigt sich inhaltlich mit der Kommunalpolitik in Wuppertal
und
soweit von kommunalpolitischem Belang mit der Politik übergeordneter
Gebietskörperschaften.
(2) Der AK strebt die enge Kooperation und Vernetzung mit kommunal arbeitenden
Piraten in den Nachbarkommunen an.
(3) Der AK kann Arbeitsgruppen für bestimmte Themen oder Bereiche bilden, die
innerhalb des AK eigenständig arbeiten.
(4) Der AK erarbeitet
Positionen und kann unter seinem Namen Pressemitteilungen
veröffentlichen. Die Veröffentlichungen sollen über den oder die Wuppertaler
Pressepiraten erfolgen.
(5) Aufgabe des Arbeitskreises ist
a) die Erarbeitung kommunalpolitischer Positionen für die anstehenden
Kommunalwahlen (Kommunalwahlprogramm)
b) die Vernetzung mit interessierten Bürgern
c) die Unterstützung von Bewerbern auf Listenplätzen und von Direktmandaten
§ 3 Kommunikation
(1) Die Kommunikation findet außerhalb der Treffen auf der öffentlichen
Mailingliste des AKs statt. Alle stimmberechtigten Mitglieder müssen
Schreibrechte erhalten.
(2) Die Öffentlichkeitsarbeit via E-Mail soll über ein Ticketsystem des
Landesverband erfolgen. Die offizielle E-Mailadresse des AK ist
kommunales AT piratenpartei-wuppertal.de
§ 4 Koordinatoren
Der AK wählt mit einfacher Mehrheit
Koordinatoren. Diese bereiten die Arbeit
des AK organisatorisch vor und nach.
§ 5 Moderatoren
Am Anfang des Treffens wählen die anwesenden Mitglieder des AK mit einfacher
Mehrheit einen Moderator. Der jeweilige Moderator leitet die Sitzung nach
eigenem Ermessen, die Teilnehmer der Sitzung können mit einfacher Mehrheit
einen anderen Moderator für die jeweilige Sitzung benennen.
§ 6 Stimmrecht
(1) Stimmberechtigt ist jedes Mitglied des AK.
(2) Mitglied des Arbeitskreis ist jeder, der im Rahmen der Gründung dem
Arbeitskreis beigetreten ist oder später per Beschluss mit einfacher Mehrheit
aufgenommen wurde. Die Mitgliederliste wird offen geführt.
(3) Als Umlaufbeschlüsse können Abstimmungen über die Mailingliste innerhalb
von drei Tagen erfolgen. Ein Umlaufbeschluss ist angenommen, wenn folgendes
zutrifft:
Pro-Stimmen > Contra-Stimmen + nicht abgegebene
Stimmen.
§ 7 Treffen
(1) Die Treffen des AK sollen soweit möglich regelmäßig stattfinden und im
Voraus
bekannt gemacht werden. Tagesordnungspunkte werden vor den Treffen von den
Koordinatoren über die Mailingliste geschickt. Bei Themen, die nicht im voraus
bekannt gemacht wurden, entscheiden die Sitzungsteilnehmer mit einfacher
Mehrheit über die Dringlichkeit.
(2) Alle Sitzungen des AK sind öffentlich.
(3) Die Protokolle der Treffen sollen im Wiki der Piratenpartei Deutschland
auf
der Seite des AK, beziehungsweise deren Unterseiten, veröffentlicht werden.
(4) Das Rederecht kann vom jeweiligen Moderator oder von einer
Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder des AK entzogen werden.
(5) Der AK kann mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder,
Anwesende wegen unangemessenem Verhalten von einzelnen Treffen ausschließen.
(6) Der AK kann den
begründeten Ausschluss eines Mitglieds beschließen, dafür
müssen sich mindestens zweidrittel der anwesenden Mitglieder des AK dafür
aussprechen. Diese Entscheidung ist namentlich zu protokollieren und auf der
Internetpräsenz sowie auf der NRW-Organisationsliste zu veröffentlichen. Der
Antrag hierzu muss mindestens zwei Wochen vor der Abstimmung öffentlich
bekannt
gemacht werden. Der Weg zum Schiedsgericht bleibt dem ausgeschlossenen
Mitglied
offen.
(7) Die einzelnen TOPs werden auf 30 Minuten begrenzt. Nach Ablauf der Zeit,
stimmen die anwesenden Mitglieder darüber ab, ob der TOP um 15 Minuten
verlängert wird.
(8) Einzelne Redebeiträge sind auf 3 Minuten begrenzt.
§ 8 Beschlüsse
(1) Anträge über Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der
Anwesenden
stimmberechtigten Mitgliedern des AK. Diese Zweidrittelmehrheit muss
mindestens
eindrittel der
stimmberechtigten Mitglieder des AK umfassen.
Satzungsänderungsanträge müssen mit einer Frist von 2 Wochen über die
Mailingliste bekannt gegeben werden.
(2) Sonstige Anträge bedürfen der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder
des AK.
(3) Definition der
(a) Zweidrittelmehrheit: Mindestens doppelt so viele Pro- wie Contra-Stimmen.
(b) Einfache Mehrheit: Mehr Pro- als Contra-Stimmen.
§ 9 Auflösung
(1) Der AK kann sich auf Antrag mit Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten
Mitglieder auflösen. Der Antrag hierzu muss mindestens zwei Wochen vor der
Abstimmung öffentlich bekannt gemacht werden.
(2) Der AK löst sich automatisch auf, wenn in fünf aufeinander folgenden
Monaten keine Sitzung zustande gekommen ist.
- [NRW-AK-Kommunalpolitik-Wuppertal] Antrag auf Änderung der Satzung, Olaf Wegner, 20.11.2013
- Re: [NRW-AK-Kommunalpolitik-Wuppertal] Antrag auf Änderung der Satzung, Olaf Wegner, 20.11.2013
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