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nrw-ak-innenpolitik - [Nrw-ak-innenpolitik] Antwort: Anfrage zur Unterstützung (Ausländer-, Asyl- und Flüchtlingswesen sowie Staatsangehörigkeitsrecht)

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Betreff: Nrw-ak-innenpolitik mailing list

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[Nrw-ak-innenpolitik] Antwort: Anfrage zur Unterstützung (Ausländer-, Asyl- und Flüchtlingswesen sowie Staatsangehörigkeitsrecht)


Chronologisch Thread 
  • From: Till Neuhaus <till.neuhaus.piratenml AT googlemail.com>
  • To: nrw-ak-innenpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Nrw-ak-innenpolitik] Antwort: Anfrage zur Unterstützung (Ausländer-, Asyl- und Flüchtlingswesen sowie Staatsangehörigkeitsrecht)
  • Date: Mon, 30 Nov 2009 22:40:04 +0100
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  • List-archive: <http://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-innenpolitik>
  • List-id: <nrw-ak-innenpolitik.lists.piratenpartei.de>

Hallo Liste!

Ich hab' gestern die Antwort von Claus Palm bekommen (s.u.). Alles weitere können wir dann morgen besprechen.

---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: Claus Palm
Datum: 29. November 2009 20:56
Betreff: Re: Anfrage zur Unterstützung (Ausländer-, Asyl- und Flüchtlingswesen sowie Staatsangehörigkeitsrecht)
An: Till Neuhaus <till.neuhaus.piratenml AT googlemail.com>

Hallo Till,

ich habe im Folgenden mal versucht die wesentlichen Forderungen von amnesty international zu den angesprochenen Themen zusammenzustellen. Darüberhinaus scheint mir noch ein sehr wichtiger Punkt das Thema "rechtswidrige Gewaltanwendung und Misshandlungen durch Polizeibeamte" zu sein. Hierzu gibt es ebenfalls konkrete Forderungen von ai und im nächsten Jahr wird hierzu auch ein Bericht veröffentlicht werden. Außerdem wird eine Kampagne unter dem Titel "Für mehr Verantwortung der Polizei" starten. Ich will euch da gerne über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Forderungen von amnesty international:

1. Schutz von Flüchtlingen/Rechte von Asylbewerbern:
#Asylsuchenden muss der Zugang zu einem fairen Asylverfahren in der EU ermöglicht und Flüchtlingen Schutz gewährt werden.

#Die Aufnahme von Flüchtlingen darf nicht auf Staaten außerhalb der EU abgewälzt werden, insbesondere nicht auf Länder, deren Flüchtlingsschutz völlig ungenügend ist.

#Die Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und bei den Verwaltungsgerichten müssen weiter verbessert werden. Es fehlt immer noch häufig an einer sorgfältigen Sachverhaltsprüfung durch das Bundesamt. Außerdem bestehen weiterhin Defizite im Rahmen der Anhörung traumatisierter Flüchtlinge und bei der Behandlung von Fällen geschlechtsspezifischer Verfolgung.

#Zudem muss die Praxis geändert werden, den Asyl- oder Flüchtlingsstatus zu widerrufen, bevor sichergestellt ist, dass Menschen in Sicherheit in ihr Herkunftsland zurückkehren können.

#Das Asylbewerberleistungsgesetz sollte in Hinblick auf die Aufnahmerichtlinie angepasst werden und Flüchtlinge sollen von Beginn ihres Aufenthalts in Deutschland an ausreichenden Zugang zu einem Beratungs- und Untersuchungsangebot haben, um so möglichst vor der Erstanhörung im Asylverfahren gesundheitliche Problemlagen erkennen zu können.

#Flüchtlingen sollte durch eine Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes in Hinblick auf die Aufnahmerichtlinie ermöglicht werden, in Asylverfahren medizinische Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen einholen zu lassen.

2. Rechte von Migranten:
#Gesetzliche Klarstellung, dass auch Kinder mit geduldetem Aufenthaltsstatus der Schulpflicht unterliegen.

#Stärkere Förderung von Kindern mit Migrationshindergrund.

3. Rechte von Migranten ohne Aufenthaltsstatus:
#Gesetzliche Klarstellung, dass Kinder ohne Aufenthaltsrecht Zugang zu Schulen haben müssen.

#Gesetzliche Klarstellung, dass Schulen nicht zu Meldungen an Ausländerbehörden verpflichtet sind.

#Der Gesetzgeber sollte in Zusammenarbeit mit den Ärztekammern des Bundes und der Länder und unter Berücksichtigung der Beschlüsse der letzten deutschen Ärztetage die Übermittlungspflicht öffentlicher Stellen an Ausländerbehörden abschaffen.

#Einschränkung einschlägiger gesetzlicher Melde- und Datenabgleichspflichten, damit betroffene Personen ihr bestehendes Recht auf Gesundheitsversorgung ohne Gefahr der Aufdeckung ihres Aufenthaltsstatus in Anspruch nehmen können.

#Finanzierung der ärztlichen Untersuchungs- und Behandlungskosten durch öffentliche Mittel.

#Gewährleistung, dass die Leistung medinizischer oder humanitärer Hilfe nicht als Beihilfe zum illegalen Aufenthalt bewertet wird oder in sonstiger Weise von staatlichen Repressionen bedroht wird.

4. Rechte von Migranten und Flüchtlingen bei Rückführungsmaßnahmen:
#Inhaftierungen sollen nur dann erfolgen, wenn ihr Zweck, eine Rückführung in angemessener Zeit durchzuführen, tatsächlich erreichbar ist.

#Wenn Vorbereitungen für die Rückführung nicht mit der erforderlichen Beschleunigung und Sorgfalt durchgeführt werden, ist die Inhaftierung nicht mehr zulässig, auch wenn die nach zukünftigem europäischen Recht geltende Grenze von sechs Monaten noch nicht erreicht ist.

#Einrichtung nationaler unabhängiger Beobachtungssysteme für Abschiebungsverfahren.

#Durchführung von unabhängigen Untersuchungen in Fällen, in denen eine Abschiebung zu einer Verletzung des Non-Refoulement-Gebots geführt hat.

5. Umgang mit traumatisierten und kranken Menschen bei Abschiebungen:
#Die Pflicht zur Wahrung der unveräußerlichen Grundrechte auf Schutz und Achtung der Menschenwürde, Leben und körperliche Unversehrtheit muss bei jeder geplanten Abschiebung uneingeschränkt wahrgenommen werden, und zum Beispiel nicht nur die bloße (Flug-)Reisetauglichkeit geprüft werden.

#Sofern im Rahmen des Vollzugs der Abschiebung neue zielstaatsbezogene Abschiebehindernisse oder inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse vorgetragen werden, müssen diese durch die zuständige Behörde sofort geprüft werden und die Abschiebung während des Prüfvorgangs ausgesetzt bzw. abgebrochen werden. Dies hat auch zu gelten, wenn Veränderungen des Gesundheitszustandes im Vergleich zu einer vorhergehenden
Prüfung vorgetragen werden. Dabei darf weder ein später Sachvortrag erst kurz vor Abschiebung noch eine (bisherige) Nichtbehandlung der Krankheit zu Lasten des Ausländer gewertet werden.

#Personen, deren Traumatisierungen aufgrund schwerer Menschenrechtsverletzungen hervorgerufen wurden, und die sich nachweislich in kontinuierlicher psychiatrischer Behandlung oder in laufender Psychotherapie befinden und entsprechende Nachweise erbringen können, dürfen nicht abgeschoben werden, wenn die Therapieunterbrechung zu einer Gefahr für Leib und Leben führen würde. Grundsätzlich darf eine Abschiebung nur mit Zustimmung des behandelnden Arztes erfolgen. Ist eine Abschiebung aus diesen Gründen nicht möglich, ist den betreffenden Personen ein Abschiebungshindernis gem. § 60 Abs.7 AufenthG zu gewähren.

#Die in der Europäischen Richtlinie vom 27.01.2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten vereinbarten Vorgaben müssen für alle hier angesprochenen Personengruppen ausreichend umgesetzt werden und das Asylverfahren entsprechend angepasst werden.

#Die "Standards zur Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen (SBPM 2002)" sowie der Informations- und Kriterienkatalog 2004 müssen einheitlich für alle Bundesländer und für alle mit einer geplanten Abschiebung oder Rückführung befassten Behörden und Institutionen verbindlich festgeschrieben werden.

6. Mehr Verantwortlichkeit der Polizei:
#Amnesty International arbeitet zur Zeit einen Bericht zu Fällen rechtswidriger Gewaltanwendung und Misshandlungen durch Polizeibeamte in Deutschland aus. In vielen dieser Fälle war die strafrechtliche Aufarbeitung nur unzureichend. Das hat verschiedene Ursachen: zum Teil können Polizeibeamte nicht identifiziert werden, zum Teil sind die polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen unzureichend.

#Dies liegt unter anderem daran, dass die Ermittlungen zu langsam, nicht gründlich genug oder nicht unabhängig waren. Der Staat ist aber verpflichtet, Ermittlungen bei Vorwürfen von Misshandlungen und exzessiver Gewalt durch Polizeibeamte schnell, gründlich, umfassend und unabhängig durchzuführen.

#Alle Polizisten und Polizistinnen müssen in allen Einsätzen durch Namensschild oder Kennnummer individuell erkennbar sein. Es wurden einige Fälle recherchiert, in denen ein Polizist nicht identifiziert werden konnte. Dies ist insbesondere bei Demonstrationen oder wenn Polizisten in geschlossenen Einheiten auftreten ein Problem.

#Einrichtung unabhängiger Untersuchungskommissionen, die anstelle der Polizei Vorwürfe gegen Polizeibeamte ermitteln. Die Praxis in anderen Ländern, wie zum Beispiel Großbritannien, zeigt, dass unabhängige Untersuchungskommissionen Vorwürfe von exzessiver Polizeigewalt umfassend aufklären.

Soweit zu den Forderungen von ai. Ich werde noch zwei Dokumente beifügen, die einzelne Punkte noch vertiefen. Zum Einen den Forderungskatalog von ai zur Bundestagswahl 2009 und zum Anderen eine Stellungnahme zum "Umgang mit traumatisierten und kranken Menschen bei Abschiebung". Ich werde versuchen euch da auch weiter mit Material zu versorgen, wenn das gewünscht ist. Ich kann im Moment nicht einschätzen, welchen Stellenwert die Themen Asyl und Flüchtlinge bei den Piraten genießen.

Schöne Grüße,
Claus

Attachment: Forderungen von ai.odt
Description: application/vnd.oasis.opendocument.text

Attachment: traumaabschiebung2006.pdf
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  • [Nrw-ak-innenpolitik] Antwort: Anfrage zur Unterstützung (Ausländer-, Asyl- und Flüchtlingswesen sowie Staatsangehörigkeitsrecht), Till Neuhaus, 30.11.2009

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