nrw-ak-gesundheit AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste des AK Gesundheit NRW
Listenarchiv
- From: Thomas Weijers <thomasweijers AT yahoo.de>
- To: Mailingliste AK Gesundheit NRW <nrw-ak-gesundheit AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [AK Gesundheit NRW] Pflegeanträge und Retungsdienst Textform
- Date: Tue, 3 Apr 2012 21:57:06 +0100 (BST)
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-gesundheit>
- List-id: Mailingliste des AK Gesundheit NRW <nrw-ak-gesundheit.lists.piratenpartei.de>
Antragsteller: Mcweijers / AK Gesundheit
Landesweite materielle Standardisierung des Rettungsdienstes
Die Piratenpartei NRW setzt sich für eine landesweit einheitliche Ausstattung der Rettungsdienstfahrzeuge(Krankentransportwagen, Rettungswagen, Notarztfahrzeuge) der Kommunen, Hilfsorganisationen(DRK, JUH, ASB, MHD, DLRG) als auch der privatwirtschaftlichen Dienstleister aus. Die Umsetzung der DIN EN 1789 muss verbindlich durch das
Rettungsdienst Gesetz NRW vorgeschrieben werden, ebenso Materialausstattung die sich aus den Anforderungen der Richtlinien der Fachgesellschaften der Ärzteschaft ergeben. Als Beispiel die flächendeckende Einführung des 12 Kanal EKG auf Rettungswagen. Ebenso muss eine Mindestausstattung an Medikamentengruppen und Wirkstoffen pro Rettungswagen festgelegt werden. Das Ziel ist es eine einheitliche Mindestausstattung zu definieren, die erstens eine hohe Qualität der Patientenversorgung garantiert und zweitens das Zusammenwirken unterschiedlicher Rettungsdienste in NRW einfacher gestaltet.
Die Piratenpartei NRW setzt sich deswegen für eine NRW weite einheitliche Ausstattung von Rettungsmitteln ein. Dies beinhaltet die einheitliche Beschreibung der Gerätefähigkeiten in einem Rettungsmittel, die klare Ausstattungsliste von medizinischen Kleinmaterial, als auch einer
Wirkstofftabelle von Medikamenten die auf Rettungswagen als Mindestausstattung mit zu führen sind.
Begründung:
Träger des Rettungsdienstes ist in NRW jede
kreisfreie Stadt, als auch die Landkreise. Die Ausstattung erfolgt normalerweise anhand der DIN EN 1789, die europaweit verbindliche Rettungsdienstfahrzeuge klassifiziert und deren Ausstattung festlegt. In NRW finden wir je nach Stadt aber hoch unterschiedlich ausgestattete Fahrzeuge, die die DIN EN 1789 teilweise deutlich übertreffen oder erschreckend unterschreiten.
So gibt es Städte und Regionen, in denen
Rettungswagen keine Medikamente mitführen oder mit ihren Defibrillatoren keine 12 Kanal EKGs zur Herzinfarktdiagnostik schreiben können. Ebenso finden sich viele Kommunen, in denen Krankentransportwagen ohne AED (Automatische Externe Defibrillatoren) zum Kampf gegen den plötzlichen Herztod ausgestattet sind.
Teilweise werden innerhalb einer Stadt vom Rettungsdienst der Kommune, der vor Ort befindlichen Hilfsorganisation (DRK, JUH, MHD, ASB, DLRG) und den privaten Rettungsdiensten komplett unterschiedliche
Ausstattungen mitgeführt. Rettungswagen die im Rahmen von Sanitätsdiensten eingesetzt werden(Loveparade, Kölner Karnevall etc.) sind in vielen Fällen nicht einheitlich ausgestattet.
Auch die Aufrüstung von Rettungsdienstfahrzeugen älterer Generationen, wird mit dem Schlagwort des Bestandschutzes langzeitig ausgesessen. Im Falle vom Zusammenwirken dieser unterschiedlichen Gruppen im Rahmen von Großeinsätzen oder
der überörtlichen Hilfe, können so ernsthafte Strukturdefizite zum Problem für den Patienten werden.
So ist die Qualität der Versorgung von Notfallpatienten in vielen Fällen davon abhängig, in welchen Regionen man einen Notfall erleidet.
Antrag zum Landesparteitag der Piratenpartei NRW
Antragsteller: Mcweijers / AK Gesundheit
Antrag: Fortbildungspflicht in der Pflege
Begründung:
Fortbildungen werden von vielen Pflegenden nur sehr unregelmäßig oder in einem geringen Umfang wahrgenommen. Dies deswegen weil die innerbetrieblichen Angebote fehlen oder nicht sehr umfangreich sind, oder die Freistellung für externe Fortbildungen nur durch die Investition von Freizeit zu erlangen sind.
Die beruflich Pflegenden sind ihrem Berufsstand nach grundsätzlich dazu angehalten, sich in regelmäßigen Abständen fortzubilden. Anders als in anderen staatlich anerkannten Heilberufen, gibt es keine Fortbildungspflicht, noch einen Fortbildungskatalog. Als Positivbeispiele ist hierbei die Ärzteschaft zu nennen die in einem klaren Regelwerk Fortbildungspunkte nachweisen muss, oder die staatlich examinierten Rettungsassistent die im Rahmen ihres Ausbildungsgesetzes eine jährliche Fortbildungspflicht von 30 Stunden zu absolvieren haben.
Fehlende Fortbildungsmöglichkeiten und Verpflichtungen haben bereits dazu geführt, dass sich einzelne Pflegekräfte und Pflegewissenschaftler im Rahmen der Initiative „Freiwillige Registrierung beruflich Pflegender“, einer Selbstverpflichtung zur Fortbildung unterworfen haben. Hierbei müssen 40 Fortbildungspunkte in zwei Jahren nachgewiesen werden.
Um dem zunehmenden Pflegekraftfachmangel entgegen zu
wirken, muss der Wert dieser Berufsbilder erhalten werden und den beruflich Pflegenden gesetzlich die Möglichkeit gegeben werden sich fortbilden zu können und im Sinne der Patienten auch zu müssen.
Antrag zum Landesparteitag der Piratenpartei NRW
Antragsteller: Mcweijers / AK Gesundheit
Antrag: Pflegequalität und Pflegesicherheit
Der Landesparteitag möge beschließen:
Begründung:
Pflegequalität und Sicherheit wird maßgeblich geprägt durch den Einsatz von professionell beruflich Pflegenden. Dies sind in der Altenpflege staatlich examinierte Altenpfleger/innen und in den Kliniken Gesundheits- und Krankenpfleger/innen. Ihre Personalstärke entscheidet maßgeblich den Erhalt der Sicherheit und Qualität der zu Pflegenden, als auch über die Weiterentwicklung der Pflege im Sinne der
zu Pflegenden. Durch Kostenzwänge und Profitgier, wird an vielen Orten dieses Landes aber gefährlich wenig professionelles Personal eingesetzt , oder in zu hohen Anteilen durch ungenügend qualifiziertes Personal ersetzt. Wir sprechen uns für gesetzliche Mindestanforderungen aus, die die Stellenzahl der professionell beruflich Pflegenden im Verhältnis zu der Anzahl der zu Pflegenden festlegt.
Professionelle Pflege in Wohneinrichtungen der Langzeitversorgung, ist starken Kostenzwängen unterlegen. Dreijährig examiniertes Personal, dass die Qualität der professionellen Pflege prägt, sich selbst kontrolliert und weiterentwickelt ist hier im Verhältnis deutlich
seltener als in Kliniken zu finden. Die Landschaftsverbände geben den prozentualen Anteil von dreijährig examinierten Schwestern und Pflegern der professionellen Pflege, gegenüber den durch Kursen qualifizierten Personal der Pflegehilfe aus. Derzeit liegt er etwa bei 50% zu 50%. Durch hohe Kostendrücke wird dieser Anteil der professionellen Pflegekräfte oft deutlich unterschritten.
Prozentuale freiwillige Festlegungen der Landschaftsverbände sind unzureichend und für die Bevölkerung nicht transparent. Durch einen gesetzlichen Schlüssel kann hier dem Pflegedumping und der Unterversorgung ein Riegel vorgeschoben werden und ein höheres Maß an Pflegequalität und Sicherheit erreicht werden.
1. b) In Krankenhäusern
Die Pflege in den Kliniken und Krankenhäuser in NRW, wird maßgeblich durch professionell Pflegende Gesundheits- und Krankenpflegekräfte mit
dreijährigem Examen sichergestellt.
Die Pflegequalität und Sicherheit wird in erster Linie durch starke Personalrationalisierungen beeinträchtigt. So gibt es keine verpflichtende Richtlinie die besagt, wie viele Patienten maximal von einer Pflegekraft versorgt werden können. Nicht selten versorgt in den Nachtwachen eine Schwester bis zu 60 Patienten.
1. c) Intensivstationen
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin kurz DIVI, hat 2010 in ihrer „Empfehlung zur Struktur und Ausstattung von Intensivstationen“ als Fachgesellschaft einen Personalschlüssel für Intensivpflegekräfte definiert.
Zwei Intensivpatienten pro Pflegekraft, werden dort als Höchstmaß des pflegerisch und medizinisch vertretbaren festgehalten. Bei Sonderaufgaben wie Begleitung der
Intensivpatienten zu OP Fahrten, Diagnostik (CT, Röntgen etc.) und Sonderaufgaben wie dem Reanimationsdienst für das gesamte Krankenhaus (Wiederbelebung),ist ein höherer Schlüssel anzusetzen.
Im beruflichen Alltag der Kliniken in NRW ist es aber so, dass eine Pflegekraft häufig 3-4 Patienten betreuen muss und zeitgleich Sonderaufgaben erfüllt.
- [AK Gesundheit NRW] Pflegeanträge und Retungsdienst Textform, Thomas Weijers, 03.04.2012
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