nrw-ak-gesundheit AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste des AK Gesundheit NRW
Listenarchiv
- From: Thomas Weijers <thomasweijers AT yahoo.de>
- To: Mailingliste AK Gesundheit NRW <nrw-ak-gesundheit AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [AK Gesundheit NRW] Weiterer Vorschlag Wahlprogramm
- Date: Wed, 21 Mar 2012 23:43:55 +0000 (GMT)
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-gesundheit>
- List-id: Mailingliste des AK Gesundheit NRW <nrw-ak-gesundheit.lists.piratenpartei.de>
Hallo,
nach meiner Themeneingabe zum Thema Rettungsdienst, hier nun eine Eingabe für den Bereich Pflege.
Ist erstmal nur eine Grobversion, Überarbeitung folgt.
Gruß
Thomas
Pflegequalität und Sicherheit
Pflegequalität und Sicherheit wird maßgeblich geprägt durch
den Einsatz von professionell beruflich Pflegenden. Dies sind in der Altenpflege
staatlich examinierte Altenpfleger/innen und in den Kliniken Gesundheits- und
Krankenpfleger/innen. Ihre Personalstärke entscheidet maßgeblich den Erhalt der
Sicherheit und Qualität der zu Pflegenden, als auch über die Weiterentwicklung der
Pflege im Sinne der zu Pflegenden. Durch
Kostenzwänge und Profitgier, wird an vielen Orten dieses Landes aber gefährlich
wenig professionelles Personal eingesetzt , oder in zu hohen Anteilen durch
ungenügend qualifiziertes Personal ersetzt. Wir sprechen uns für gesetzliche
Mindestanforderungen aus, die die Stellenzahl der professionell beruflich
Pflegenden im Verhältnis zu der Anzahl der zu Pflegenden festlegt.
- a)
In Wohneinrichtungen der stationären Langzeitversorgung
Professionelle Pflege in Wohneinrichtungen
der Langzeitversorgung, ist starken Kostenzwängen unterlegen. Dreijährig examiniertes
Personal, dass die Qualität der professionellen Pflege prägt, sich selbst kontrolliert
und weiterentwickelt ist hier im Verhältnis deutlich seltener als in Kliniken
zu finden. Die Landschaftsverbände geben den prozentualen Anteil von dreijährig
examinierten Schwestern und Pflegern der professionellen Pflege, gegenüber den
durch Kursen qualifizierten Personal der Pflegehilfe aus. Derzeit liegt er etwa
bei 50% zu 50%. Durch hohe Kostendrücke wird dieser Anteil der professionellen Pflegekräfte oft deutlich
unterschritten.
Die Pflege alter Menschen in unserer älter
werdenden Gesellschaft, ist ein Kernthema
im Gesundheitswesen. Für eine qualitativ hochwertige Pflege, muss im Bereich
der Langzeitversorgung durch den
Gesetzgeber ein Mindestmaß an professionellen Pflegekräften der Alten- und
Gesundheits- und Krankenpflege vorgegeben werden.
Prozentuale freiwillige Festlegungen der
Landschaftsverbände sind unzureichend und für die Bevölkerung nicht
transparent. Durch einen gesetzlichen Schlüssel kann hier dem Pflegedumping und
der Unterversorgung ein Riegel vorgeschoben werden und ein höheres Maß an
Pflegequalität und Sicherheit erreicht werden.
- b)
In Krankenhäusern
Die Pflege in den Kliniken und
Krankenhäuser in NRW, wird maßgeblich durch professionell Pflegende Gesundheits-
und Krankenpflegekräfte mit dreijährigem Examen sichergestellt.
Die Pflegequalität und Sicherheit wird in
erster Linie durch starke Personalrationalisierungen beeinträchtigt. So gibt es
keine verpflichtende Richtlinie die besagt, wie viele Patienten maximal von
einer Pflegekraft versorgt werden können. Nicht selten versorgt in den
Nachtwachen eine Schwester bis zu 60 Patienten.
Pflegesicherheit und Qualität ist so nicht
zu gewährleisten.
Es Bedarf eines gesetzlichen Schlüssels,
der eine Höchstzahl zu pflegender Patienten pro Pflegekraft und Arbeitszeit
festlegt und bindender Weise nicht überschritten werden darf.
- c)
Intensivstationen
Intensivstationen sind besonders sensible
Bereiche von Kliniken, in denen Patienten in höchster Lebensgefahr behandelt
und gepflegt werden.
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung
für Intensiv- und Notfallmedizin kurz DIVI, hat 2010 in ihrer „Empfehlung zur Struktur und Ausstattung von
Intensivstationen“ als Fachgesellschaft
einen Personalschlüssel für Intensivpflegekräfte definiert.
Zwei Intensivpatienten pro Pflegekraft,
werden dort als Höchstmaß des pflegerisch und medizinisch vertretbaren
festgehalten. Bei Sonderaufgaben wie Begleitung der Intensivpatienten zu OP
Fahrten, Diagnostik (CT, Röntgen etc.) und Sonderaufgaben wie dem
Reanimationsdienst für das gesamte Krankenhaus (Wiederbelebung),ist ein höherer
Schlüssel anzusetzen.
Im beruflichen Alltag der Kliniken in NRW
ist es aber so, dass eine Pflegekraft häufig 3-4 Patienten betreuen muss und
zeitgleich Sonderaufgaben erfüllt.
Wir fordern die Umsetzung der DIVI Empfehlung
2010 durch die Gesetzgebung, damit Kostenzwänge und Gewinnoptimierung der Klinikbetreiber auf dem
Rücken der Pflegenden nicht zur Gefahr für Akutkranke wird.
- [AK Gesundheit NRW] Weiterer Vorschlag Wahlprogramm, Thomas Weijers, 22.03.2012
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