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nrw-ak-gesundheit - [AK Gesundheit NRW] Weiterer Vorschlag Wahlprogramm

nrw-ak-gesundheit AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste des AK Gesundheit NRW

Listenarchiv

[AK Gesundheit NRW] Weiterer Vorschlag Wahlprogramm


Chronologisch Thread 
  • From: Thomas Weijers <thomasweijers AT yahoo.de>
  • To: Mailingliste AK Gesundheit NRW <nrw-ak-gesundheit AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [AK Gesundheit NRW] Weiterer Vorschlag Wahlprogramm
  • Date: Wed, 21 Mar 2012 23:43:55 +0000 (GMT)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-gesundheit>
  • List-id: Mailingliste des AK Gesundheit NRW <nrw-ak-gesundheit.lists.piratenpartei.de>

Hallo,

nach meiner Themeneingabe zum Thema Rettungsdienst, hier nun eine Eingabe für den Bereich Pflege.

Ist erstmal nur eine Grobversion, Überarbeitung folgt.

Gruß

Thomas



Pflegequalität und Sicherheit

Pflegequalität und Sicherheit wird maßgeblich geprägt durch den Einsatz von professionell beruflich Pflegenden. Dies sind in der Altenpflege staatlich examinierte Altenpfleger/innen und in den Kliniken Gesundheits- und Krankenpfleger/innen. Ihre Personalstärke entscheidet maßgeblich den Erhalt der Sicherheit und Qualität der zu Pflegenden, als auch über die Weiterentwicklung der Pflege im Sinne der zu  Pflegenden. Durch Kostenzwänge und Profitgier, wird an vielen Orten dieses Landes aber gefährlich wenig professionelles Personal eingesetzt , oder in zu hohen Anteilen durch ungenügend qualifiziertes Personal ersetzt. Wir sprechen uns für gesetzliche Mindestanforderungen aus, die die Stellenzahl der professionell beruflich Pflegenden im Verhältnis zu der Anzahl der zu Pflegenden festlegt.
 
  1. a)      In Wohneinrichtungen der stationären Langzeitversorgung
 
Professionelle Pflege in Wohneinrichtungen der Langzeitversorgung, ist starken Kostenzwängen unterlegen. Dreijährig examiniertes Personal, dass die Qualität der professionellen Pflege prägt, sich selbst kontrolliert und weiterentwickelt ist hier im Verhältnis deutlich seltener als in Kliniken zu finden. Die Landschaftsverbände geben den prozentualen Anteil von dreijährig examinierten Schwestern und Pflegern der professionellen Pflege, gegenüber den durch Kursen qualifizierten Personal der Pflegehilfe aus. Derzeit liegt er etwa bei 50% zu 50%. Durch hohe Kostendrücke wird dieser Anteil  der professionellen Pflegekräfte oft deutlich unterschritten.
 
Die Pflege alter Menschen in unserer älter werdenden Gesellschaft,  ist ein Kernthema im Gesundheitswesen. Für eine qualitativ hochwertige Pflege, muss im Bereich der Langzeitversorgung  durch den Gesetzgeber ein Mindestmaß an professionellen Pflegekräften der Alten- und Gesundheits- und Krankenpflege vorgegeben werden.
Prozentuale freiwillige Festlegungen der Landschaftsverbände sind unzureichend und für die Bevölkerung nicht transparent. Durch einen gesetzlichen Schlüssel kann hier dem Pflegedumping und der Unterversorgung ein Riegel vorgeschoben werden und ein höheres Maß an Pflegequalität und Sicherheit erreicht werden.
 
  1. b)      In Krankenhäusern
 
Die Pflege in den Kliniken und Krankenhäuser in NRW, wird maßgeblich durch professionell Pflegende Gesundheits- und Krankenpflegekräfte mit dreijährigem Examen sichergestellt.
 
Die Pflegequalität und Sicherheit wird in erster Linie durch starke Personalrationalisierungen beeinträchtigt. So gibt es keine verpflichtende Richtlinie die besagt, wie viele Patienten maximal von einer Pflegekraft versorgt werden können. Nicht selten versorgt in den Nachtwachen eine Schwester bis zu 60 Patienten.  
 
Pflegesicherheit und Qualität ist so nicht zu gewährleisten.
 
Es Bedarf eines gesetzlichen Schlüssels, der eine Höchstzahl zu pflegender Patienten pro Pflegekraft und Arbeitszeit festlegt und bindender Weise nicht überschritten werden darf.
 
 
 
 
  1. c)       Intensivstationen
 
Intensivstationen sind besonders sensible Bereiche von Kliniken, in denen Patienten in höchster Lebensgefahr behandelt und gepflegt werden.
 
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin kurz DIVI, hat 2010 in ihrer „Empfehlung  zur Struktur und Ausstattung von Intensivstationen“  als Fachgesellschaft einen Personalschlüssel für Intensivpflegekräfte definiert.
 
Zwei Intensivpatienten pro Pflegekraft, werden dort als Höchstmaß des pflegerisch und medizinisch vertretbaren festgehalten. Bei Sonderaufgaben wie Begleitung der Intensivpatienten zu OP Fahrten, Diagnostik (CT, Röntgen etc.) und Sonderaufgaben wie dem Reanimationsdienst für das gesamte Krankenhaus (Wiederbelebung),ist ein höherer Schlüssel anzusetzen.
 
Im beruflichen Alltag der Kliniken in NRW ist es aber so, dass eine Pflegekraft häufig 3-4 Patienten betreuen muss und zeitgleich Sonderaufgaben erfüllt.
 
Wir fordern die Umsetzung der DIVI Empfehlung 2010 durch die Gesetzgebung, damit Kostenzwänge und Gewinnoptimierung der Klinikbetreiber auf dem Rücken der Pflegenden nicht zur Gefahr für Akutkranke wird.


  • [AK Gesundheit NRW] Weiterer Vorschlag Wahlprogramm, Thomas Weijers, 22.03.2012

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