nrw-ak-drogen AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Nrw-ak-drogen mailing list
Listenarchiv
- From: "Volker Kunze | Piratenpartei Freising" <volker.kunze AT piratenpartei-bayern.de>
- To: "'Spiff Pirat'" <spiffpp AT yahoo.de>, <nrw-ak-drogen AT lists.piratenpartei.de>, "'AG Drogen'" <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [NRW-AK-Drogen] [BTW2013] Erste interessante Frage zur E-Zigarette ist da
- Date: Mon, 16 Jul 2012 17:49:11 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-drogen>
- List-id: <nrw-ak-drogen.lists.piratenpartei.de>
Aloha,
früher, in meiner Jugend, war es mit 16, afaik ab 2002 mit Übergangsfrist der
Zigarettenautomaten bis 31.12.2008 ist die Abgabe & Konsum von Tabakwaren
erst ab 18 erlaubt. Bier und Schaumweine und Zeuchs dürfen -noch- ab 16
konsumiert werden.
Und das die E-Zigarette mit 18 erst verkauft werden darf, sollte dem
-meistens- genutzten nikotinhaltigen Liquid geschuldet sein.
Cheers,
Volker
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: nrw-ak-drogen-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:nrw-ak-drogen-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Spiff
Pirat
Gesendet: Montag, 16. Juli 2012 17:41
An: AG Drogen
Cc: AK Drogen
Betreff: [NRW-AK-Drogen] [BTW2013] Erste interessante Frage zur E-Zigarette
ist da
"Wenn die E-Zigarette nach heutigem Kenntnisstand kaum schädlich für den
Dampfer sein soll, warum soll man sie dann erst ab 18 Jahren kaufen dürfen?
Normale Zigaretten gibt es bereits ab 16 Jahren. Ich gehe mal davon aus, dass
die meisten Kids irgendwann zwischen 14 und 16 anfangen zu rauchen. Warum
ihnen dann nicht die Möglichkeit geben, sich für die angeblich unschädlichere
Variante zu entscheiden?"
http://wiki.piratenpartei.de/Diskussion:AG_Drogenpolitik/Bundestagswahl_2013/E-Zigarette
Stimmt das überhaupt, daß man mit 16 Jahren Tabakprodukte kaufen darf? Soweit
ich weiß war es mal so und ist aber schon vor einiger Zeit geändert worden.
Habe dazu folgenden Auszug von der Seite des Familienministeriums gefunden:
Alkohol, Tabak
In Gaststätten, Verkaufsstellen und allgemein in der Öffentlichkeit gilt:
Die Abgabe (Verkauf, Weitergabe) von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche ist
verboten. Auch der Konsum von Tabakwaren darf unter 18-Jährigen nicht
gestattet werden. Zigarettenautomaten müssen technisch so ausgestattet sein,
dass eine Entnahme von Zigaretten durch unter 18-Jährige nicht möglich ist.
Die Abgabe von branntweinhaltigen Produkten (Spirituosen, auch:
branntweinhaltige Mischgetränke) an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
ist verboten. Auch deren Verzehr darf unter 18-Jährigen nicht erlaubt werden.
Andere alkoholische Produkte (Bier, Wein, Sekt, auch: Mischgetränke) darf an
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden beziehungsweise
deren Verzehr durch unter 16-Jährige nicht gestattet werden.
Für Tabak- und Alkoholprodukte besteht in Kinos ein Werbeverbot vor 18 Uhr.
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=5350.html
Bis später,
Spiff
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Freiheit, für alle, für umsonst.
ACHTUNG: Obige Unterschrift ist nicht ganz ernst gemeint. Weitere Belehrungen
darüber, was und wie Freiheit ist oder nicht werden nicht benötigt. Danke.
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- [NRW-AK-Drogen] [BTW2013] Erste interessante Frage zur E-Zigarette ist da, Spiff Pirat, 16.07.2012
- Re: [NRW-AK-Drogen] [BTW2013] Erste interessante Frage zur E-Zigarette ist da, Volker Kunze | Piratenpartei Freising, 16.07.2012
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