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nrw-ak-drogen - [NRW-AK-Drogen] Eine Torte für Frau Steffens - oder wie eine Strafanzeige entsteht

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nrw-ak-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Nrw-ak-drogen mailing list

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[NRW-AK-Drogen] Eine Torte für Frau Steffens - oder wie eine Strafanzeige entsteht


Chronologisch Thread 
  • From: Michael Demus <cyfarwyddi AT t-online.de>
  • To: nrw-ak-drogen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [NRW-AK-Drogen] Eine Torte für Frau Steffens - oder wie eine Strafanzeige entsteht
  • Date: Sat, 17 Mar 2012 04:15:27 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-drogen>
  • List-id: <nrw-ak-drogen.lists.piratenpartei.de>

Achtung. Bis jetzt ist es nur Fiktion! Aber um die Uhrzeit darf ich das.


Überraschungstorte Zutaten:

ein Kneipier in NRW der gesetzestreu und "unbarmherzig" ist (Herr Hastenichgesehen)

eine E-Zigarette mit einem Nikotin-Niff Naff

ein E-Zigaretten-Konsument mit Wohnsitz in NRW, Rechtsschutzversicherung und Spaß am Steffensärgern (Herr Pimpernuckel)

ein Rechtsanwalt mit Ahnung vom Nichtraucherschutzgesetz NRW und Neigung sich nicht abweisen zu lassen

zwei bis drei unabhängige Zeugen die nichts gegen die E-Zigarette haben und dies auch gern bezeugen.

 

Strafanzeige Wortlaut:

Am ersten April 2012 gegen 16:00 Uhr betrat ich die Gaststätte "Böse Falle" in Essen. Gegen 16:20 Uhr verspürte ich das Verlangen nach dem Konsum einer sog. E-Zigarette. Kurz nachdem ich die von mir mitgebrachte E-Zigarette in Betrieb genommen hatte, kam der Gastwirt Herr Hastenichgesehen zu mir an den Tisch und untersagte mir den Konsum des Nikotin-Liquids innerhalb der Räumlichkeiten der Gaststätte. Herr Hastenichgesehen entschuldigte sich bei mir und beteuerte mehrfach, dass sich keiner der in seiner Kneipe Anwesenden vom Dampf der E-Zigarette belästigt oder gar in seiner Gesundheit beeinträchtigt fühlt. Er sei jedoch kürzlich darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass die NRW-Gesundheitsministerin Frau Barblabla Steffens den Gebrauch einer E-Zigarette dem Rauchen von Tabak gleichsetzen und offiziell verlautbaren ließ, dass der Konsum einer E-Zigarette in einer Gaststätte ein Verstoß gegen das NRW-Nichtraucherschutzgesetz darstelle, was rechtlich zu ahnden sei. Als Gaststättenbetreiber sei Herr Hastenichgesehen dazu verpflichtet den Nichtraucherschutz einzuhalten, sonst habe er gewerberechtliche Konsequenzen zu tragen. Daher untersagte mir der Gaststättenbetreiber den Gebrauch der E-Zigarette und forderte mich dazu auf die Gaststätte zum Konsum der E-Zigarette zu verlassen.

 

Nachdem ich mich mit der Rechtslage vertraut gemacht habe, halte ich die Anordnung der Landesministerin Steffens für rechtswidrig. Nach allgemeiner Definition ist unter dem Begriff des Rauchens das Einatmen des Rauches verbrennender Pflanzenteile zu verstehen. Bei den elektrischen Zigaretten wird jedoch ein aromatisiertes Fluid verdampft bzw. erhitzt. Mangels eines Verbrennungsprozesses entsteht kein Rauch. Daher kann das NRW Nichtraucherschutzgesetz nicht einschlägig sein. Wenn es mir als Laien möglich ist die gegenwärtige Rechtslage einschätzen zu können, muss dies umso mehr einer Ministerin gelingen können, zumal es sich um ihr ureigenstes Ressort handelt. Einen Verbotsirrtum schließe ich bei Frau Steffens aus.

 

Ich erstatte hiermit Strafanzeige wegen Nötigung im Amt durch Frau Barbara Steffens und bitte die StA Essen um Übermittlung von Nachricht über den Ausgang des Verfahrens. Hiermit stelle ich ausdrücklich Strafantrag.


Pommery Pimpernuckel
(Erfinder der dreieckigen Bratwurst)



so sollte es eigentlich gehen

-- 
"Es ist nicht weise, das zu verteidigen, was man ohnehin aufgeben muß." 
Niccoló Machiavelli, (1469 - 1527), italienischer Staatsmann



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