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[NRW-AK-Datenschutz] Fwd: [AG-Datenschutz] Moloch Nationales Krebsregistergesetz
Chronologisch Thread
- From: ka’imi <kaimi AT piratenpartei-nrw.de>
- To: nrw-ak-datenschutz AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [NRW-AK-Datenschutz] Fwd: [AG-Datenschutz] Moloch Nationales Krebsregistergesetz
- Date: Wed, 22 Aug 2012 16:24:33 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-datenschutz>
- List-id: <nrw-ak-datenschutz.lists.piratenpartei.de>
- Mail-reply-to: ka’imi <kaimi AT piratenpartei-nrw.de>
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-------- Original-Nachricht --------
Betreff: [AG-Datenschutz] Moloch Nationales Krebsregistergesetz
Datum: Wed, 22 Aug 2012 16:12:37 +0200
Von: Privacy <pirat AT praes.eu>
Antwort an: AG-Datenschutz <ag-datenschutz AT lists.piratenpartei.de>
An: AG-Datenschutz <ag-datenschutz AT lists.piratenpartei.de>,
AG-Gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
Hallo,
heute hat ja unsere Bundesregierung beschlossen ein nationales
Krebsregitersgesetz auf den Weg zu bringen.
Die Länder werden unter Verweis auf die Gesetzgebungskompetenz des
Bundes aus Artikel 74 des Grundgesetzes (?Maßnahmen gegen
gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten?) zur Einrichtung
klinischer Krebsregister verpflichtet. )
s.a. http://www.aerzteblatt.de/archiv/127629
Vielen Dank auch - da werden Krebskranke plötzlich zu
"gemeingefährlich" Erkrankten.
Warum gibt es eigentlich keine Meldepflicht für
1. Alkoholiker
2. Psychisch Kranke
3. Leute mit Rückenschmerzen
von all diesen "Personen" geht doch auch ein erhebliches
volkswirtschaftliches "Gefahrenpotential" aus. Rein wirtschaftliche
Überlegungen dürfen doch nicht zur Aushebelung einer der zentralen
Vetrauensbereiche der Gesellschaft - der ärztlichen Schweigepflicht -
führen.
In wie weit ist eine _brauchbare_ Pseudonymisierung der
personenbezogenen Daten dabei vorgesehen?
Oder nähern wir uns dem Ideal der sozialistischen Gesellschaft 1966 an:
"Die ärztliche Schweigepflicht sollte als Relikt einer durch die
merkantilen Interessen individualisierten Arzt-Patienten Beziehung "im
sozialistischen Staat zu einem immer stärkeren Vertrauensverhältnis
zwischen Bevölkerung und Gesundheitsorgane erweitert werden. Der
Patient muss erzogen werden, in einer Meldepflicht keine unzumutbare
Offenbarung seines Individualverhältnisses, sondern einen notwendigen
Schritt ...zu erkennen, der seine persönliche
Wertschätzung in der Gesellschaft erhöht" (Misgeld als Vertreter des
Wissenschaftsministeriums im Rahmen eines Symposiums der Akademie der
Wissenschaften - Klasse der Medizin zum Thema "Aufklärungspflicht und
ärztliche Schweigepflicht")
Mit Hinblick auf den "allgemeinen Gesundheitschutz" ist nicht mehr
heilig - egal ob zentrale Impfregister, Meldung von
Medikamentennebenwirkung mit abgek, Vorn-und Zuname, Geburtsdatum!!!
und Praxis als Berufspflicht
Drittverfolgungsinteresse der kranken Kassen - das ärztliche
Berufsgeheimnis ist nur noch ein fadenscheiniger Sichtschutz mit
Alibifunktion.
Einzige Abwehr: VOR Einleitung einer möglicherweise
datenverscheludernden Maßnahme (Krebsvorsorgeuntersuchung, Impfung
,Laboruntersuchung) den Patienten über das Datensiriko aufklären ..
vielleicht nimm er ja dann Abstand.
Schlimm ist, dass die Ärzteschaft in Ihrem Bemühen um
gesellschaftliche "Bedeutung" statt den einzelnen PAtientn zu schützen
an der Insatllation von derartigen Datenübergrifffen mitwirkt.
Gruß
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- [NRW-AK-Datenschutz] Fwd: [AG-Datenschutz] Moloch Nationales Krebsregistergesetz, ka’imi, 22.08.2012
- Re: [NRW-AK-Datenschutz] Fwd: [AG-Datenschutz] Moloch Nationales Krebsregistergesetz, Kurt_Klein, 22.08.2012
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