nrw-ag-presse-dortmund AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Liste der Pressepiraten in Dortmund
Listenarchiv
- From: "Claudia Behlau" <Claudia-Behlau AT gmx.de>
- To: evorstand AT dielinke-dortmund.de
- Subject: [AG ÖA Dortmund] Pressemitteilung - Einspruch nur noch bis Jahresende
- Date: Sun, 21 Dec 2014 14:42:20 +0100
- Importance: normal
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ag-presse-dortmund>
- List-id: Liste der Pressepiraten in Dortmund <nrw-ag-presse-dortmund.lists.piratenpartei.de>
- Sensitivity: Normal
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei übersenden wir Ihnen eine Pressemitteilung mit der Bitte um Kenntnisnahme und Veröffentlichung.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Claudia Behlau
Fraktion DIE LINKE & PIRATEN
Geschäftsstelle
Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Tel.: (0231) 50-27241
Fraktion DIE LINKE & PIRATEN
Geschäftsstelle
Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Tel.: (0231) 50-27241
Frist läuft ab – Mehr Geld für Menschen mit Behinderung
„Die Zeit läuft weg. Wir möchten deshalb auf diesem Weg noch einmal alle
volljährigen Menschen mit Behinderung und deren Familien darauf hinweisen,
dass sie nur noch bis zum Jahresende gegen den zu niedrigen Regelsatz
Einspruch einlegen können“, sagt Fatma Karacakurtoglu. die für die Fraktion
„Die Zeit läuft weg. Wir möchten deshalb auf diesem Weg noch einmal alle
volljährigen Menschen mit Behinderung und deren Familien darauf hinweisen,
dass sie nur noch bis zum Jahresende gegen den zu niedrigen Regelsatz
Einspruch einlegen können“, sagt Fatma Karacakurtoglu. die für die Fraktion
DIE LINKE & PIRATEN im Sozialausschuss sitzt.
Die Politikerin hatte die Stadtverwaltung darum gebeten, die betroffenen
Personen direkt anzuschreiben. Doch dies ist aus formellen Gründen nicht
möglich.
„Wir bitten deshalb die Presse, die Betroffenen zu informieren. Es geht um
78 Euro im Monat. Das ist für viele dieser Familien viel Geld“, sagt Fatma
Karacakurtoglu.
Hintergrund: Im Juli 2014 hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden,
dass die generelle Einstufung von volljährigen Menschen mit Behinderung,
die mit ihren Eltern oder mit anderen Personen zusammen in einer Wohngemeinschaft
leben, in die Regelbedarfsstufe 3 (313 Euro) rechtswidrig ist. Das BSG
führte aus, dass auch diese Personengruppe grundsätzlich einen Anspruch auf
den vollen Regelsatz nach der Regelbedarfsstufe 1 (391 Euro) hat. Das sind
78 Euro mehr im Monat.
Wer falsch eingestuft ist, müsse beim Sozialamt Widerspruch einlegen, sagt
Fatma Karacakortoglu. Die zuständigen Formulare gibt es unter anderem beim
Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen, www.bvkm.de.
Die Politikerin hatte die Stadtverwaltung darum gebeten, die betroffenen
Personen direkt anzuschreiben. Doch dies ist aus formellen Gründen nicht
möglich.
„Wir bitten deshalb die Presse, die Betroffenen zu informieren. Es geht um
78 Euro im Monat. Das ist für viele dieser Familien viel Geld“, sagt Fatma
Karacakurtoglu.
Hintergrund: Im Juli 2014 hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden,
dass die generelle Einstufung von volljährigen Menschen mit Behinderung,
die mit ihren Eltern oder mit anderen Personen zusammen in einer Wohngemeinschaft
leben, in die Regelbedarfsstufe 3 (313 Euro) rechtswidrig ist. Das BSG
führte aus, dass auch diese Personengruppe grundsätzlich einen Anspruch auf
den vollen Regelsatz nach der Regelbedarfsstufe 1 (391 Euro) hat. Das sind
78 Euro mehr im Monat.
Wer falsch eingestuft ist, müsse beim Sozialamt Widerspruch einlegen, sagt
Fatma Karacakortoglu. Die zuständigen Formulare gibt es unter anderem beim
Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen, www.bvkm.de.
Attachment:
PM Frist.docx
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- [AG ÖA Dortmund] Pressemitteilung - Einspruch nur noch bis Jahresende, Claudia Behlau, 21.12.2014
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