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neuss - [Neuss] Fwd: [AKV-ML] Fwd: [FoeBuD] [FoeBuD-News] Unterstuetzen Sie unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszaehlung 2011

neuss AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Piraten Neuss (Nordrhein-Westfalen)

Listenarchiv

[Neuss] Fwd: [AKV-ML] Fwd: [FoeBuD] [FoeBuD-News] Unterstuetzen Sie unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszaehlung 2011


Chronologisch Thread 
  • From: Mainframer <Mainframer AT web.de>
  • To: Neuss <neuss AT lists.piratenpartei.de>, NRW <nordrhein-westfalen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Neuss] Fwd: [AKV-ML] Fwd: [FoeBuD] [FoeBuD-News] Unterstuetzen Sie unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszaehlung 2011
  • Date: Wed, 23 Jun 2010 11:13:39 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/neuss>
  • List-id: <neuss.lists.piratenpartei.de>


>FYI
---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: padeluun vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung <padeluun AT vorratsdatenspeicherung.de>
Datum: 23. Juni 2010 11:08
Betreff: [AKV-ML] Fwd: [FoeBuD] [FoeBuD-News] Unterstuetzen Sie unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszaehlung 2011
An: akv-ml AT listen.akvorrat.org


Hallo Leute,

zur Kenntnis und zum Weiterverbreiten (und Mitmachen)

Freundliche Grüße
//padeluun


nachfolgende Nachricht vom 22.06.2010 habe ich weitergeleitet
Originalabsender: FoeBuD e.V. <mail AT foebud.org>

--- < Weiterleitung Anfang > ---

Wir klagen gegen die Volkszählung 2011

Unterstützen Sie unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Vollerfassung!

Mit der Volkszählung (Zensus) 2011 sollen Daten aller in Deutschland
lebenden Menschen in einer gewaltigen Datenbank zusammengeführt und
ausgewertet werden. Dagegen werden die Bürgerrechtler vom Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung mit dem FoeBuD e.V. Verfassungsbeschwerde
einreichen und haben damit die Rechtsanwältin Eva Dworschak
beauftragt.

Sie können mitmachen: Unterstützen Sie unsere Verfassungsbeschwerde unter
https://zensus11.foebud.org

Achtung - eilt:
Die Sammlung von Online-Unterschriften läuft bis 12. Juli 2010


Hintergrund:

Mit der Volkszählung 2011 sollen Informationen aus zahlreichen Quellen
zusammengeführt werden. Unter anderem werden bei den Meldebehörden,
den Liegenschaftskatastern, der Bundesagentur für Arbeit sowie aus
"allgemein zugänglichen Quellen" Daten abgefragt. Außerdem soll bis zu
einem Drittel der deutschen Bevölkerung zur Beantwortung zahlreicher
Fragen aus dem persönlichen Lebensbereich verpflichtet werden.

Aus verschiedenen Datenbanken, angereichert mit den Informationen
einer Zwangsbefragung, entsteht so über jeden von uns ein
Persönlichkeitsprofil an zentraler Stelle. Besonders heikel: Über eine
eindeutige Personenkennziffer ist die Zuordnung der unterschiedlichen
Daten aus der Volkszählung möglich.


Fünf Gründe gegen die Volkszählung 2011

(1) Die Erhebung ist nicht anonym, Name und Anschrift werden genau wie
die gesammelten Daten vier Jahre gespeichert. Es entstünde ein zentral
verfügbares Personenprofil aller in Deutschland ansässigen Personen.

(2) Die Zuordnung der Daten aus der Volkszählung ist über eine
eindeutige Personenkennziffer möglich. Eine solche eindeutige
gemeinsame Ordnungsnummer hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem
Volkszählungsurteil 1983 ausdrücklich verboten.

(3) Sensible persönliche Daten werden aus zahlreichen Quellen ohne
Einwilligung der Betroffenen zusammengeführt. Die Daten von
Meldeämtern und Behörden werden zweckentfremdet; das Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung wird verletzt.

(4) Die zentrale Verfügbarkeit der Personenprofile fordert Mißbrauch
geradezu heraus. Die Datenschutz-Skandale der vergangenen Jahre haben
dies gezeigt.

(5) Die Abfrage der Daten laut deutschem Volkszählungsgesetz geht
über den von der EU geforderten Umfang hinaus. So wird nach der
Religionszugehörigkeit gefragt, obwohl die EU-Vorlage dies nicht
vorschreibt. Die bei der Volkszählung entstehende Sammlung sensibler
Informationen, etwa Migrationshintergrund und Religionszugehörigkeit
ohne eine echte Anonymisierung, ist höchst bedenklich. Damit ließe
sich zum Beispiel eine Liste aller bekennenden Muslime in Deutschland
erstellen.

Fazit: Das Volkszählungsgesetz bewerten wir in seiner jetzigen Form als
klaren Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung.

Schon 1969 hat das BVerfG in seiner Mikrozensusentscheidung eine
Personenkennzahl für unzulässig erklärt, denn „es widerspricht der
menschlichen Würde, den Menschen zum bloßen Objekt im Staat zu machen
[...]. Mit der Menschenwürde wäre es nicht zu vereinbaren, wenn der
Staat das Recht für sich in Anspruch nehmen könnte, den Menschen
zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu
katalogisieren, sei es auch in der Anonymität einer statistischen
Erhebung, und ihn damit wie eine Sache zu behandeln, die einer
Bestandsaufnahme in jeder Beziehung zugänglich ist.“ [BVerfGE 1969]



Mehr Informationen: http://zensus11.de

Unterstützen Sie unsere Verfassungsbeschwerde unter
https://zensus11.foebud.org

Unterstützen Sie unsere Arbeit mit Ihrer Spende:
https://www.foebud.org/spende


Freundliche Grüße
FoeBuD e.V.
Rena Tangens und padeluun

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--- < Weiterleitung Ende > ---

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