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nds-wolfsburg - Re: [NDS-Wolfsburg] [SV BS Vorstand] StopACTA 09.06.

nds-wolfsburg AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Ortsgruppe Wolfsburg (Niedersachsen)

Listenarchiv

Re: [NDS-Wolfsburg] [SV BS Vorstand] StopACTA 09.06.


Chronologisch Thread 
  • From: MainBrain <maerchen AT gmx.net>
  • To: vorstand AT lists.piratenpartei-braunschweig.de
  • Cc: fraktion AT piratenpartei-braunschweig.de, nds-gifhorn AT lists.piratenpartei.de, "Ortsgruppe Wolfsburg \(Niedersachsen\)" <nds-wolfsburg AT lists.piratenpartei.de>, BS-Liste-neu <piraten AT lists.piratenpartei-braunschweig.de>
  • Subject: Re: [NDS-Wolfsburg] [SV BS Vorstand] StopACTA 09.06.
  • Date: Tue, 05 Jun 2012 13:52:13 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-wolfsburg>
  • List-id: "Ortsgruppe Wolfsburg \(Niedersachsen\)" <nds-wolfsburg.lists.piratenpartei.de>


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Hash: SHA1

Ahoj, grad die Bestätigung bekommen:


Sehr geehrter Herr Kibbat,

ich bestätige den Eingang Ihrer Anzeige folgender
versammlungsrechtlicher Veranstaltung:

Art: Kundgebung mit Infostand

Zeit Samstag, den 09.06.2012 von
13:00 bis 16:00 Uhr.

Ort: Schlossplatz, Treppenaufgang Stadtbibliothek
Streckenverlauf des Aufzugs: Schloss - Bohlweg ? Ritterbrunnen ?
Steinweg ? Dankwardstr. ? Ruhfäutchenplatz ? Marstall ? Schild - Sack ?
Schuhstr. ? Schützenstr. - Poststr. - Altstadtmarkt - Eiermarkt -
Steinstr. - Bankplatz - Friedrich-Wilhelm-Platz - Bruchtorwall -
Konrad-Adenauer-Str. - Augusttowall - John-F-Kennedy-Platz - Auguststr.
- Stobenstr. - Bohlweg ? Schloss

Thema: "stop-ACTA - internationaler Protesttag gegen das ACTA-Abkommen"


Im Übrigen weise ich auf Folgendes hin:

Von den Angaben in Ihrer Anzeige darf ohne vorherige Mitteilung an die
zuständige Versammlungsbehörde nicht abgewichen werden.

Im Rahmen des Kooperationsgespräches vom 01.06.12 wurden ? im
gegenseitigen Einvernehmen ? folgende Absprachen getroffen:

Aus Reihen der Organisatoren werden Ordner gestellt. Diese werden mit
weißen Armbinden mit der Aufschrift ?Ordner? sowie mit Warnwesten
ausgestattet. Die Ordner werden entsprechend in die Marschroute sowie in
ihre Aufgaben eingewiesen. Schwerpunktmäßig liegt die Aufgabe der Ordner
darin, die Versammlungsteilnehmer als Gruppe zusammenzuhalten.
Insbesondere im Bereich Augusttorwall ? Kennedyplatz - Auguststr. achten
die Ordner darauf, dass kein Versammlungsteilnehmer auf die
Gegenfahrbahn ausweicht oder die Straßenbahngleise betritt.

Nach § 9 Abs. 2 NVersG dürfen an versammlungsrechtlichen Veranstaltungen
keine Personen teilnehmen, deren Aufmachung geeignet und den Umständen
nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern.
Da es sich bei den von Ihnen angemeldeten Guy-Fawkes Masken jedoch um
Aufmachungen handelt, die erkennbar der Meinungsäußerung dienen und nach
den Gesamtumständen nicht auf die Identitätsverschleierung gerichtet
sind, wird Ihnen das Tragen der dieser Masken grundsätzlich gestattet.
Dies gilt jedoch nur, solange die Versammlung einen friedlichen Verlauf
nimmt.
Einigkeit herrscht darüber, dass die Masken auf Anweisung des Leiters,
der Ordner oder der eingesetzten Sicherheitskräfte unverzüglich
abgesetzt werden.

Die angezeigte Aufzugsroute ?Schloss - Bohlweg - Langer Hof - Domplatz -
Burgplatz - Vor der Burg - Schuhstr. - Kohlmarkt - Poststr. -
Altstadtmarkt - Eiermarkt - Steinstr. - Bankplatz -
Friedrich-Wilhelm-Platz - Bruchtorwall - Konrad-Adenauer-Str. -
Augusttowall - John-F-Kennedy-Platz - Auguststr. - Stobenstr. - Bohlweg
? Schloss? wurde auf die o. g. Strecke abgeändert.

Die Verwendung elektroakustischer Hilfsmittel aus Anlass der
versammlungsrechtlichen Veranstaltung ist grundsätzlich zugelassen.

Gemäß § 7 Abs. 1 S.1 NVersG muss jede öffentliche Versammlung unter
freiem Himmel einen Versammlungsleiter oder eine Versammlungsleiterin
haben, dessen bzw. deren Rechte und Pflichten sich unmittelbar aus dem
Versammlungsgesetz ergeben.

So ist die Leiterin bzw. der Leiter der versammlungsrechtlichen
Veranstaltung verpflichtet, für deren ordnungsgemäßen Ablauf zu sorgen.
(§ 7 Abs. 1 NVersG) . Alle Versammlungsteilnehmenden sind nach § 7 Abs.
3 NVersG verpflichtet, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung getroffenen
Anweisungen des Leiters bzw. der Leiterin zu befolgen.

Daher ist die Versammlungsleiterin oder der Versammlungsleiter auch
Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner der polizeilichen Einsatzleitung
für Fragen des Ablaufs und des Schutzes der Versammlung.

Gemäß § 3 Abs. 2 NVersG dürfen seitens der Demonstrationsteilnehmenden
Waffen oder sonstige Gegenstände, die zur Verletzung von Personen oder
zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, nicht mitgeführt
werden. Außerdem dürfen nach § 9 Abs. 2 NVersG an
versammlungsrechtlichen Veranstaltungen keine Personen teilnehmen, deren
Aufmachung geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die
Feststellung der Identität zu verhindern.

Eventuellen Weisungen der Polizei ist unbedingt Folge zu leisten und die
Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sind zu beachten.

Weggeworfene Informationsschriften, Flugblätter und andere Gegenstände
sind wieder aufzusammeln. Eine aufgrund Ihrer Veranstaltung zusätzlich
erforderliche Straßenreinigung kann seitens der zuständigen
Reinigungsfirma ALBA GmbH im Rahmen der Ersatzvornahme auf Ihre Kosten
durchgeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen
i. A.


Wir brauchen Ordner, Armbänder und Warnwesten.

LG
Harald
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