nds-wolfsburg AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Ortsgruppe Wolfsburg (Niedersachsen)
Listenarchiv
- From: Jürgen Stemke <stemke AT gmx.de>
- To: "Ortsgruppe Wolfsburg \(Niedersachsen\)" <nds-wolfsburg AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [NDS-Wolfsburg] Gruppenbildung (mit den Grünen)
- Date: Tue, 11 Oct 2011 19:16:52 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-wolfsburg>
- List-id: "Ortsgruppe Wolfsburg \(Niedersachsen\)" <nds-wolfsburg.lists.piratenpartei.de>
Ahoi.
Die Zahlen stimmen mit denen von mir errechneten überein.
In 13er-Vorständen, also dem Sparkassenverband, gewänne durch die
Gruppenbildung die SPD einen weiteren Sitz (6 statt 5). Das hatte ich bei
meiner zuletzt dazu aufgestellten Übersicht nicht erwähnt.
Zum NKomVG:
Dort steht in §57 (3) 1Die Kommune kann den Fraktionen und Gruppen
Zuwendungen zu den Sach- und Personalkosten für die Geschäftsführung
gewähren; zu diesen Kosten zählen auch die Aufwendungen der Fraktionen oder
Gruppen aus einer öffentlichen Darstellung ihrer Auffassungen in den
Angelegenheiten der Kommune. 2Die Verwendung der Zuwendungen ist in einfacher
Form nachzuweisen.
-> Es obliegt der Kommune, ob man Kosten für einen Geschäftsführer erstattet
bekommt und in welcher Höhe. Da aber ein gewisser Gleichbehandlungsgrundsatz
gilt, denke ich nicht, dass es möglich ist, für eine Gruppe 2 Geschäftsführer
zur Verfügung zu stellen, für alle anderen Gruppen/Fraktionen aber nur einen.
Man kann entweder eine Fraktion, oder eine Gruppe sein (NKomVG $57 (1)), der
Geschäftsführer ist also entweder für eine Fraktion oder eine Gruppe
zuständig.
§ 57
Fraktionen und Gruppen
(1) Zwei oder mehr Abgeordnete können sich zu einer Fraktion oder Gruppe
zusammenschließen.
(2) 1Fraktionen und Gruppen wirken bei der Willensbildung und
Entscheidungsfindung in der Vertretung, im Hauptausschuss und in den
Ausschüssen mit. 2Ihre innere Ordnung muss demokratischen und
rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen.
(3) 1Die Kommune kann den Fraktionen und Gruppen Zuwendungen zu den Sach- und
Personalkosten für die Geschäftsführung gewähren; zu diesen Kosten zählen
auch die Aufwendungen der Fraktionen oder Gruppen aus einer öffentlichen
Darstellung ihrer Auffassungen in den Angelegenheiten der Kommune. 2Die
Verwendung der Zuwendungen ist in einfacher Form nachzuweisen.
(4) Soweit personenbezogene Daten an die Abgeordneten oder an Mitglieder
eines Stadtbezirksrates oder Ortsrates übermittelt werden dürfen, ist es
zulässig, diese Daten auch an von der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem
Hauptverwaltungsbeamten zur Verschwiegenheit verpflichtete Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Fraktionen und Gruppen zu übermitteln.
(5) Einzelheiten über die Bildung der Fraktionen und Gruppen sowie über deren
Rechte und Pflichten regelt die Geschäftsordnung.
Grüße,
Jürgen.
Attachment:
Ausschussberechnung Gruppe Güne+Piraten.xls
Description: MS-Excel spreadsheet
Am 11.10.2011 um 13:29 schrieb konferenz AT betriebsdirektor.de:
> Hallo,
> eine Grupppe darf grundsätzlich nicht zu dem Zweck gebildet werden, mehr
> Sitze in Ausschüssen zu erhalten oder wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen!
> Die Verteilung bei Gruppenbildung mit den Grünen steht im Anhang. Noch
> nicht geklärt ist, ob nach dem neuen Gesetz bei Grupppenbildung jeder
> Fraktion weiterhin ein Fraktionsgeschäftsführer zusteht oder beide einen
> gemeinsamen haben müssen. Ich hoffe, dass ich das bei der morgigen Sitzung
> im Rathaus erfahren werde!
> Gruß
> Piri
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> <2011-10-10 RA Anlage d'Hondt A-Vorsitze 17-14-7-5-1-1-1
> (2)-1.doc><2011-10-10 RA Prognose Sitzverteilung Hare-Niemeyer
> 17-14-7-5-1-1-1.doc>--
> NDS-Wolfsburg mailing list
> NDS-Wolfsburg AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/nds-wolfsburg
- [NDS-Wolfsburg] Gruppenbildung (mit den Grünen), konferenz, 11.10.2011
- Re: [NDS-Wolfsburg] Gruppenbildung (mit den Grünen), Jürgen Stemke, 11.10.2011
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