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nds-wolfsburg - [NDS-Wolfsburg] Erstwähler-Anschreiben

nds-wolfsburg AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Ortsgruppe Wolfsburg (Niedersachsen)

Listenarchiv

[NDS-Wolfsburg] Erstwähler-Anschreiben


Chronologisch Thread 
  • From: Jürgen Stemke <stemke AT gmx.de>
  • To: Vorstand Nds <vorstand AT piraten-nds.de>, "[Aktive-Nds]" <aktive-nds AT lists.piraten-nds.de>, "Ortsgruppe (Niedersachsen) Wolfsburg" <nds-wolfsburg AT lists.piratenpartei.de>, BS-Liste-neu <piraten AT lists.piratenpartei-braunschweig.de>
  • Subject: [NDS-Wolfsburg] Erstwähler-Anschreiben
  • Date: Sun, 4 Sep 2011 19:29:28 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-wolfsburg>
  • List-id: "Ortsgruppe Wolfsburg \(Niedersachsen\)" <nds-wolfsburg.lists.piratenpartei.de>


Ahoi,

ich bin vom WE-Seminar zurück und ziemlich fertig.


Inzwischen gibt es Feedbacks zu den Anschreiben. Ich zitiere einfach eine
Basis-Piratin von diesem Wochenende:

"[Es] sind schon etliche Erstwählerkarten bei den Empfängern eingetroffen und
die Resonanz darauf war gestern am Infostand und auch bei Facebook gut!"


Hier unsere Mitteilung zum Anschreiben:
http://is.gd/k3qtBE

Hier unsere Seite zur Aktion:
< http://www.piratenpartei-wolfsburg.de/daten/ >


Grüße,

Jürgen.



PS: An die Leute, denen das nicht gefällt: Bitte die Info einfach zur
Kenntnis nehmen. Es gibt ja ein SG-Verfahren, bei dem wir uns dann
auseinandersetzen dürfen/müssen. Die politische Diskussion dann auch bitte
nach der Wahl. Eine Wiederholung der bereits ausgetauschten Argumente ist
jetzt weder hilfreich noch zweckdienlich. Selbiges gilt für Versuche durch
Piraten, die Piraten aufgrund dieser Aktion zu diskreditieren oder wie auch
immer geartet ausserhalb der laufenden Verfahren in dieser Sache gegen den
SV-Wolfsburg vor zu gehen. Danke.



PPS: @Braunschweig:

zu
http://www.piratenpartei-braunschweig.de/2011/09/adressankauf-fur-wahlwerbung/


Gute Seite. Eine Anmerkung:

Nach dem NMG ist eine Gruppierung nur nach dem Lebensalter zulässig. Eine
Gruppierung nach Wohngebiet ist nach meiner Einschätzung und auch nach
Rücksprache mit der Rechtsabteilung nicht zulässig. Eine entsprechende
Auskunft wäre gesetzwidrig. - Ganz davon ab, bieten die Meldeämter diesen
Service dennoch oft an.
Siehe auch NMG: http://is.gd/ttxmar


  • [NDS-Wolfsburg] Erstwähler-Anschreiben, Jürgen Stemke, 04.09.2011

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