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nds-wolfsburg - Re: [NDS-Wolfsburg] Mitgliederbegehren

nds-wolfsburg AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Ortsgruppe Wolfsburg (Niedersachsen)

Listenarchiv

Re: [NDS-Wolfsburg] Mitgliederbegehren


Chronologisch Thread 
  • From: Matthias Kellner <Matthias.Kellner AT gmx.net>
  • To: nds-wolfsburg AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [NDS-Wolfsburg] Mitgliederbegehren
  • Date: Wed, 13 Apr 2011 12:36:35 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-wolfsburg>
  • List-id: "Ortsgruppe Wolfsburg \(Niedersachsen\)" <nds-wolfsburg.lists.piratenpartei.de>

Hallo Christian,

vielen Dank, dass Du auf meine Punkte eingegangen bist.

Dieser LPT 2009 zeichnete sich durch das perfekte Chaos aus, u.a. wurde
noch nich einmal das Schiedsgericht gewählt. Mehr als um die Wahl der
Personen und der Transparenz der Daten gewäühlter Personen wurde nicht
gerungen, dass aber aber mit einer zerstörerischen Flut an
Geschäftsordnungsanträgen.
Damit ist der Antrtag auch nicht behandelt worden, da er inhaltlich sehr
viel später gekommen wäre.

Der von mir formulierte Antrag ist praktisch ein Algorithmus ein
hoffentlich perfektes Regelwerk, bei dem auch jede Eventualität also
auch der Betrug bei der Wahl beachtet wird. Das muss man so nicht in die
Satzung schreiben, kann und sollte man aber irgendwie etwas päzieser
machen, da der Umgang mit Mitgliederbegehren und Bürgerbegehren nicht zu
dem Knigge-Allgemeinwissen der Deutschen und auch der Wolfsburger gehört.

Diese unmittelbare Einwirkmöglichkeit der Mitglieder auf die
ausführenden Gewalrten und insbesondere auf die Entscheidungen des
Schiedsgerichtes wären eine Innovation. Wir können nicht als PIRATEN
Transparenz und Bürgerbegehren fordern und dann bei unserer Gründung
nicht die 5 Minuten darüber nachdenken, wie wir alles ganz einfach bei
der Neugründung ermöglichen.

Wesentliche Idee des Mitgliederbegehrens ist:
- Alle Entscheidungen und Handlungen der gewählten Personen, also auch
das Schiedsgericht unterliegen dem Votum der Mitglieder
- Entscheidungen und Handlungen gewählter Personen können durch ein
Mitgliederbegehren aufgehoben werden
- Jede gewählte Person ist immer durch ein Mitgleiderbegehren
suspendierbar und abwählbar
- für den Erfolg eines Mitgliederbegehrens ist die einfache Mehrheit der
an der Abstimmung beteiligten Personen notwendig
- ein Mitgliederbegehren mit einfacher Mehrheit der beteiligten Personen
wird erst nach Ablauf von vollen 14 Tagen (14*24 h) rechtskräftig
- ein Mitgliederbegehren mit einfacher Mehrheit blockiert den Vollzug
einer Entscheidung solange, bis das Begehren durch ein anderes
Mitgliederbegehren mit einer höheren Anzahl an Gegenstimmen aufgehoben wird
- Jedes erfolgreiche Mitgliederbegehren verlängert die Blockade der
ursprünglichen Entscheidung um weitere volle 14 Tage
- ein Mitgliederbegehren mit einer einfachen Mehrheit aller
existierenden Mitglieder wird sofort rechtskräftig

- möglichst KEINE geheimen Abstimmungen!!!!!: Eine Partei ist dazu da,
seine Position in der Öffentlichkeit persönlich zu vertreten. Traut man
sich nicht persönlich eine Position öffentlich zu vertreten, dann sollte
man diese Position auch nicht beziehen. Geheime Abstimmungen machen in
einer öffentlichen transparenten Partei keinen Sinn und fördern nur den
Betrug bei Abstimmungen und dem Sammeln von passiven ängstlichen
Mitgliedern, die sich hinter einer Organisation verstecken wollen und
bei Erlangen einer Mehrheit die gesamte Parteiarbeit zum Erliegen bringen.


Als Beispiel:
- Der vom Schiedsgericht beschlossen Ausschluss einer Person
(Schiedsgericht eine Person) kann durch ein Begehren von der nicht zum
Ausschluss breiten Person plus einem Unterstützer aufgehoben werden.
- Der Schiedsgerichtsbeschluss ist durch den Erflog der ersten
Abstimmung in seiner Vollstreckung für 14 Tage blockiert
- Nun kann der Schiedsrichter ebenfalls Unterstützer für seine
Entscheidung suchen und macht eine neue Abstimmung
- Bei dieser neuen Abstimmung (2.) kann sich nun eine Mehrheit für den
Ausschluss ergeben, es müssen aber mindestens drei Personen für den
Ausschluss sein
- Damit wäre der Schiedsspruch nach 14 Tagen der 2. Abstimmung wieder gültig
- In dieser Zeit haben die Gegner des Ausschlusses Zeit, eine neue
Abstimmung anzusetzen und den vorhergehenden Beschluss wieder
aufzuheben, den Ausschluss ungültig zu machen
- Dieses Spiel geht so lange, bis bei einer angesetzten Abstimmung nicht
mehr Stimmen zur Überstimmung einer vorhergehenden Abstimmung gefunden
werden oder bis mehr als die Hälfte aller existierenden Mitglieder für
eine Position abgestimmt haben

Der Witz dieses Schemas ist, dass bitte nur die Personen abstimmen
sollen, die sich für ein Thema interessieren und sich kompetent fühlen.
Das sind am Anfang nur wenige. Geht es aber um eine für die Gemeinschaft
sehr wichtige weitreichende Entscheidung, muss der Gemeinschaft die Zeit
gegeben werden, sich ausreichend zu informieren. Alternierende
Mehrheiten bei jeder Abstimmung zeigen, dass keine eindeutige Mehrheit
für eine Seite vorhanden ist. Also muss die Abstimmung eine möglichst
breite Basis haben, damit der Fehler so gering wie möglich ist und die
Entscheidung nicht zu sehr vom Abstimmungstermin abhängt.
Da jede neue Abstimmung eine vorhergehende nur durch eine größere Summe
der Befürworter als der Gegner in der vorherigen Abstimmung benötigt,
kann nicht einfach beliebig heufig abgestimmt werden, bis keiner mehr
Lust hat. Verlieren die Mitglieder das Interesse an der Abstimmung, dann
bleibt einfach die alte Abstimmung bestehen.
Ebenfalls eignet sich das Schema sehr gut dafür, Stimmen zu deligieren.
Bei einer namentlichen öffentlichen (mindestens im Kreise der
Mitglieder) Abstimmung, kann man dann eine Person beauftragen, die
weiteren Abstimmungen zu beobachten und seine Stimme an die Person
delegieren oder sein eigenes Abstimmverhalten einfrieren.

...

Dieses ganze Konstrukt sieht erst einmal nach einer Schwächung der
Organisation aus. Die eigentliche Schwäche einer Organisation kommt aber
von Innen. Wir als Gründer wären ja schön blöd, wenn wir uns in der
Aussenwirkung neutralisieren, in dem wir nur intern um Posten kämpfen.
Tritt man aber im Kampf um Posten zurück, so bedeutet dieser Verzicht
nicht, dass sich unwiederbringliche Machtstrukturen ausbilden. Joschka
Fischer ist das abschreckendste Beispiel dafür. Die internen Posten
stehen nicht für den Verein, sondern die dort abgebildete Hierarchie
solle den Mitgliedern bei ihrem aktiven Handeln helfen. Es ist nicht
notwendig, dass ein Vorstand jede Pressemitteilung zensiert und damit
jede Aktion blockiert, bis er darüber entscheiden hat. In der
Gründungszeit der PIRATEN gab es diese Hierarchie gerade nicht, deshalb
war ja alles so effizient, da jeder Idealist sich einfach selbst als
Beauftragt gefühlt hat um im Sinne des Erfolges der PIRATEN gehandelt
hat. Jeder hierarchische Filter zerstört die Effizienz, wenn das
Antwortverhalten zu lang ist. Also geht es bei einer effizeinten
Organisation nicht darum Posten und Ämter zu verteilen und alle Arbeit
dort zu bündeln, sondern die Posten gerade als Dienstleistung für die
aktiven Mitglieder vorzusehen, damit diese maximal effizient ihre Ideen
umsetzen können.

Nebenbei ist eine gewählte Person nicht mehr bestechlich oder
erpressbar, wenn diese sofort nach dem Bekanntwerden seines
Gemeinschafts schädlichen Handelns, dieser seine Position verliert und
seine Handlung aufgehoben wird. Für den Erpresser/Bestecher entsteht ein
großes Problem, dass er nur sehr zaghaft manipulierend Einfluss nehmen
darf, so viel gerade, dass die Mitglieder es nicht merken.

...

Lange Rede kurzer Sinn. Das destruktive Verhalten der etablierten
Parteien liegt nicht an den schlechten Personen, sondern an den
Filtermechanismen, welche Art von Personen innerhalb der
Parteienstrukturen an die Macht kommen. Selbst die Grünen haben da auch
Probleme. Im Prinzip kommen langfristig nach der anfangs idealistischen
Gründungsphase nur Macht- und Ellenbogenmenschen an leitende Positionen,
da sie halt von dem Charakter sind, um sich in einer wilden Horde
durchzusetzen. Die Machtmenschen können sich diese Positionen erkämpfen,
weil es von dem Volk, den Mitgliedern keinerlei Befugnisse gibt, bei
Überschreiten der Machtallüren diese Machtmenschen aus ihrer Position zu
werfen oder in die Parade zu fahren, also unmittelbar die letzte
"destruktive" Entscheidung aufzuheben. Aus dieser Sicht ist es in der
Satzung absolut zentral, wie man die interne Filterfunktionen für die
Wahl/Abwahl und Schiedsgerichtsentscheidungen von Anfang an regelt. Ist
es wichtiger um Positionen zu kämpfen oder um Inhalte nach Außen? Die
Macht der Gewählten kann dabei nur von wenigen fähigen/durchschauenden
Mitgliedern bekämpft werden, die in gewisser Weise selber die Fähigkeit
zur Bekleidung der Machtposition haben, aber über das Mitgliederbegehren
um Unterstützung bei den Mitgliedern werben können und damit den Kontakt
zur Basis nicht verlieren. Ist die Hemmschwelle für ein
Mitgliederbegehren zu groß, dann werden diese wenigen kontrollierenden
Personen in der Organisation der Begehren zeitlich aufgerieben. Selbiges
erleben wir permanent in der großen Deutschlandpolitik z.B. Atomausstieg
-> Bezahlte Lobby gegen Freizeitaktivisten ihne Medienzugang. Bei einem
guten Satzungsregelwerk muss der Gewählte sich permanent um die
Unterstützung seiner Mitglieder bemühen. Im Prinzip müssten wir als
PIRATEN auch eine neue Verfassung, eine echte Gewaltenteilung vorleben.
Eine Gewaltenteilung bedeutet, dass es nicht nur einen Vorstand gibt,
sondern dass Satzungsänderungen von einem Parlament vorgeschlagen werden
und das Schiedsgericht auf die Einhaltung der Satzung achtet. Z.B. auch
noch eine vierte Gewalt den Staatsanwalt, der bei Verletzung der Satzung
anklagt und eine fünfte Gewalt Medien (interner Informationswart), der
darauf achtet, das die Mitglieder ausreichend über die Vorgänge im
Vorstand informiert sind. Die erste Gewalt wäre dann die Exekutive, der
Vorstand wie bisher, der die Beschlüsse der Mitglieder umzusetzen hat,
oder besser die Mitglieder in ihren Aktionen zu unterstützen hat. Echte
Gewaltenteilung bedeutet, dass alle Gewalten direkt und unmittelbar von
den Mitgliedern gewält werden und jede Entscheidung einer Gewalt dem
Mitgliederbegehren unterliegt.

Erst wenn man möglichst nur aktive Mitglieder hat und diese sich alle
zur selbständigen Aktivität berufen fühlen, hat man eine maximal
dynamische und erfolgreiche Organisation. Das schließt ja nicht aus,
dass man sich wie bisher abstimmt, um den gemeinschaftlichen Interessen
keinen Schaden zuzufügen. Wichitg dafür ist auch, dass man Quertreiber
recht schnell und schmerzlos ausschließen kann, bitte aber nicht kraft
Willkür eines allmächtigen Schiedsrichters, sondern basierend auf dem
Mehrheitswillen.

Bezüglich Schiedsgericht sollte auch keine zweite Instanz bei Land und
Bund erzwingbar sein. Alles entscheidend ist das Votum der
Mitgliedermehrheit. Wenn man den Fall einem vermeindlich kompetenteren
"höheren" Instanz vorlegen will, dann darf das die Gemeinschaft gerne
tun, auch der Schiedsrichter, ob aber die Empfehlung der anderen
Instanzen angenommen wird, sollte alleien der Mehrheitsentscheidung der
Gemeinschaft vorbehalten bleiben. Mit den Folgen der Entscheidung muss
ja nicht ein Landesverband oder Bundesverband leben, sondern die
Gemeinschaft vor Ort. Wird jemand hier vor Ort ausgeschlossen, dann
steht es ihm ja frei, wo anders wieder einzutreten.

Sicher ist das Nachdenken und die Konstruktion einer in dieser Hinsicht
wirkenden Satzung etwas Arbeit. Da es so etwas in der BRD nicht gibt,
hat man auch kein ausreichendes Vorbild, was sich daraus ergeben wird.
Man setzt aber mit der Sartzung und der dadurch konstruierten
Machtstruktur die Filter, welche Personen zukünftig den "Parteiapparat"
übernehmen werden. Je nach Ähnlichkeit zu bestehenden Satzungen anderer
Parteien, wird über die Jahre genau das heutige Ergebnis der anderen
Parteien erreicht werden. Es gibt keine schlechten Personen, sondern nur
eine schlechte Auswahl!

So eine tolle Satzung kann ein Alleinstellungsmerkmal in der
Öffentlcihkeit sein. Wir Wolfsburger PIRATEN sagen nicht nur, dass
unsere Mitgleider etwas zu bestimmen haben sollen, sondern wir
organisieren uns konkret so. Wir integrieren am besten die
unterschiedslichtsten Ansichten und Meinungen zu einer
Gemeinschaftshandlung.

...

In diesem Sinne ist Präambel mehr als gar nichts, für einen Aufbruch
aber zu wenig. Eine zu leichtfertig vertane Chance, ein Ändern der
Satzung sehr schwierig, insbesondere wenn dann auch noch übergeordnete
Verbände mit hineinreden dürfen, weil man es in der Ursprungssatzung so
zugelassen hat.

An diesen vielen Wort sieht man, mir ist das Thema sehr sehr wichtig.
Erkannte Fehler sollte man vermeiden zu wiederholen. Hier lernen aus
Fehlern anderer Parteien.

Mehr als Werben kann ich nicht.

Herzliche Grüße
Matthias


Meldungen des Tages:
> 1. Re: NDS-Wolfsburg Nachrichtensammlung, Band 20, Eintrag 2
> (Christian Winterstein) Ich bin gerade dabei eine Satzung für den
> Stadtverband zu erstellen.

> Ohne auf Details einzugehen finde ich die Idee zwar unterstützendswert,
> allerdings halte ich es für einen Fehler so etwas in die Satzung zu
> schreiben. Wenn wir das in die Satzung einbauen sind wir auch
> verpflichtet das umzusetzen. Momentan sehe ich da aber alleine schon in
> unserer Kapazität ein Problem.
>
> Ich würde an der Stelle eher für eine Art Präambel plädieren, in der wir
> uns selbst verpflichten den Bürgern einen möglichst "hürdenlosen Kontakt
> für Begehren" zu erschließen.
>
> Gruß Christian
>
>
> ------------------------------
>
> Message: 2
> Date: Tue, 12 Apr 2011 13:07:24 +0200
> From: Jürgen Stemke <stemke AT gmx.de>
> To: "Ortsgruppe (Niedersachsen) Wolfsburg"
> <nds-wolfsburg AT lists.piratenpartei.de>
> Subject: [NDS-Wolfsburg] Geschäftsordnung
> Message-ID: <A2258CD3-99E5-402E-8CF6-CF614D46B9B3 AT gmx.de>
> Content-Type: text/plain; charset=ISO-8859-1; format=flowed; delsp=yes
>
>
> Ahoi.
>
> Ich habe gerade mit einem Piraten aus einem anderen Kreisverband
> gesprochen. Er empfiehlt uns, auf eine festgelegte Geschäftsordnung
> auf Stadtverband-Ebene zu verzichten. Das macht den Verband flexibler
> und klappt aus Erfahrung gut, solange man gut miteinander kann.
>
>
> Grüße,
> Jürgen.
>
>




  • Re: [NDS-Wolfsburg] Mitgliederbegehren, Matthias Kellner, 13.04.2011

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