Anbei schicke ich Euch die Liste von Manfred mit wichtigen
Infos zur Unterschriftensammlung für das „Volksbegehren für gute Schulen“.
Grundsätzlich können alle Personen aus der „kreisfreien
Stadt Wolfsburg“ auf einem Zettel unterschreiben.
Wir müssen dann halt darauf achten, einen extra Zettel für
Gifhorn, Helmstedt usw. zu nehmen.
Welche Unterschriften zählen?
Das
Niedersächsische Volksabstimmungsgesetz enthält strenge Regeln.
Werden sie nicht beachtet, sind die gesammelten Unterschriften ungültig und
können nicht zum Erfolg des Volksbegehrens beitragen.
Alle
Unterzeichnerinnen und Unterzeichner müssen in Niedersachsen stimmberechtigt
sein:
- sie müssen also die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- das 18. Lebensjahr vollendet
- und seit drei Monaten ihre Hauptwohnung in Niedersachsen haben.
Für jede Unterschrift müssen diese Voraussetzungen von der Gemeinde des
Hauptwohnsitzes bestätigt werden.
Bitte
beachten Sie deshalb:
Nur lesbare und vollständige
Eintragungen sind gültig. Bitte unbedingt in Druckbuchstaben
schreiben und den Namen
wie im Personalausweis
angeben. Eintragungen, die einen Vorbehalt beinhalten, sind ungültig.
Es dürfen nur Personen aus derselben
Hauptwohnsitzgemeinde auf einer Liste
unterschreiben. Eintragungen Ortsfremder sind ungültig (Grund: Die Listen
bleiben in der Gemeinde, in der sie eingereicht wurden; die Unterschriften
Wohnortfremder werden daher nicht bestätigt und sind für das Volksbegehren
verloren). Nehmen Sie deshalb einfach mehrere Listen mit; fragen Sie beim
Sammeln von Unterschriften bitte erst nach dem Hauptwohnsitz –
lassen Sie Unterstützer aus anderen Gemeinden dann auf einem neuen Bogen
unterschreiben.
Die gesammelten Unterschriften müssen bei der
Hauptwohnsitzgemeinde zur Bestätigung des Stimmrechts eingereicht werden,
sonst sind sie unwirksam. Jeder oder jede kann
Listen bei der Hauptwohnsitzgemeinde einreichen.
Wenn Sie Unterschriften aus anderen Gemeinden
gesammelt haben und selbst nicht zum Abgeben kommen, schicken Sie uns
bitte die Listen an die Adresse: Volksbegehren für gute
Schulen, Berliner Allee 18, 30175 Hannover. Wir
reichen die Unterschriften dann gesammelt ein.
Eine Unterschrift aus einer anderen
Gemeinde - was tun?
Sie haben die Unterschrift von einer Person gesammelt, die
ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde hat?
Kein Problem, solange die Unterschrift auf einer eigenen Liste steht. Sie
können die Liste persönliche in der Hauptwohnsitz-Gemeinde der Person abgeben
oder per Post dorthin übersenden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, senden Sie
uns die Liste einfach per Post an
Volksbegehren für gute Schulen
Berliner Allee 18, 30175 Hannover
Wir verschicken die Listen gesammelt an die zuständigen Gemeinden.
Eine Liste der niedersächsischen Städte & Gemeinden
finden Sie bei Wikipedia
und eine Karte zum durchsuchen auch hier.
Für die Vollständigkeit der Angaben und deren Aktualität
sind wir nicht verantwortlich.
Mehrere Unterschriften aus
verschiedenen Gemeinden auf einer Liste?
Was
können Sie tun, wenn Sie auf Ihrer Liste Unterschriften aus verschiedenen
Gemeinden feststellen?
Reichen
Sie bitte den Bogen in der Gemeinde ein, in der die meisten Unterzeichner ihren
Hauptwohnsitz haben, und schreiben Sie den Unterzeichner(innen) in den übrigen
Gemeinden einen freundlichen Brief, in dem Sie auf das Problem des
Hauptwohnsitzes hinweisen, einen neuen Unterschriftenbogen sowie das
Hinweisblatt für die Sammler beilegen und bitten, den neuen Bogen ausgefüllt in
der dortigen Gemeinde abzugeben.
Kann ich mir den
Bogen zum Sammeln auch selbst ausdrucken / kopieren?
Ja,
Sie ersparen uns damit viel Arbeit und Kosten. Auch die Vorlagen für Plakate,
Flyer, Hinweise zur Unterstützung des Volksbegehrens sowie für die Sammler
können von dieser Internetseite heruntergeladen und unmittelbar zum eigenen
Druck genutzt werden.
Bitte beachten Sei beim Ausdruck der Unterschriftenbögen:
Nur
Unterschriften auf dem vom Landeswahlleiter anerkannten Formular sind gültig.
Sie können das Formular auf der folgenden Seite herunter laden. Bitte beachten
Sie dabei:
Wenn Sie nur Ihre eigene und eine zweite
Unterschrift bei der Gemeinde einreichen wollen, genügt der Ausdruck der
Vorderseite. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Drucker den Bogen bis zum
Randbereich vollständig ausdruckt und das der Inhalt vollständig und gut
zu lesen ist.
Werden Vorder- und Rückseite
ausgedruckt, muss beides auf einem Blatt
und in der richtigen Orientierung (beide Oberseiten an der gleichen
Blattkante) erfolgen; andernfalls sind die Unterschriften auf der
Rückseite ungültig. Unterschriften auf zusammengehefteten Seiten
sind ungültig.
Schadet es, wenn eine Person
mehrfach unterschreibt?
Nein!
Mehrfach abgegebene Unterschriften führen nach dem Volksabstimmungsgesetz nicht
zur Ungültigkeit der Stimme, sondern zählen nur einfach.