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nds-wolfsburg - [NDS-Wolfsburg] Infos zur Unterschriftensammlung

nds-wolfsburg AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Ortsgruppe Wolfsburg (Niedersachsen)

Listenarchiv

[NDS-Wolfsburg] Infos zur Unterschriftensammlung


Chronologisch Thread 
  • From: "Sonja Erichsen" <sonja.erichsen AT gmx.de>
  • To: "'Ortsgruppe Wolfsburg \(Niedersachsen\)'" <nds-wolfsburg AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [NDS-Wolfsburg] Infos zur Unterschriftensammlung
  • Date: Fri, 11 Dec 2009 15:47:14 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-wolfsburg>
  • List-id: "Ortsgruppe Wolfsburg \(Niedersachsen\)" <nds-wolfsburg.lists.piratenpartei.de>

Anbei schicke ich Euch die Liste von Manfred mit wichtigen Infos zur Unterschriftensammlung für das „Volksbegehren für gute Schulen“.

Grundsätzlich können alle Personen aus der „kreisfreien Stadt Wolfsburg“ auf einem Zettel unterschreiben.

Wir müssen dann halt darauf achten, einen extra Zettel für Gifhorn, Helmstedt usw. zu nehmen.

Welche Unterschriften zählen?

Das Niedersächsische Volksabstimmungsgesetz enthält strenge Regeln. Werden sie nicht beachtet, sind die gesammelten Unterschriften ungültig und können nicht zum Erfolg des Volksbegehrens beitragen.

Alle Unterzeichnerinnen und Unterzeichner müssen in Niedersachsen stimmberechtigt sein:
- sie müssen also die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- das 18. Lebensjahr vollendet
- und seit drei Monaten ihre Hauptwohnung in Niedersachsen haben.
Für jede Unterschrift müssen diese Voraussetzungen von der Gemeinde des Hauptwohnsitzes
bestätigt werden.

Bitte beachten Sie deshalb:

Nur lesbare und vollständige Eintragungen sind gültig. Bitte unbedingt in Druckbuchstaben schreiben und den Namen wie im Personalausweis angeben. Eintragungen, die einen Vorbehalt beinhalten, sind ungültig. Es dürfen nur Personen aus derselben Hauptwohnsitzgemeinde auf einer Liste unterschreiben. Eintragungen Ortsfremder sind ungültig (Grund: Die Listen bleiben in der Gemeinde, in der sie eingereicht wurden; die Unterschriften Wohnortfremder werden daher nicht bestätigt und sind für das Volksbegehren verloren). Nehmen Sie deshalb einfach mehrere Listen mit; fragen Sie beim Sammeln von Unterschriften bitte erst nach dem Hauptwohnsitz – lassen Sie Unterstützer aus anderen Gemeinden dann auf einem neuen Bogen unterschreiben. Die gesammelten Unterschriften müssen bei der Hauptwohnsitzgemeinde zur Bestätigung des Stimmrechts eingereicht werden, sonst sind sie unwirksam. Jeder oder jede kann Listen bei der Hauptwohnsitzgemeinde einreichen. Wenn Sie Unterschriften aus anderen Gemeinden gesammelt haben und selbst nicht zum Abgeben kommen, schicken Sie uns bitte die Listen an die Adresse: Volksbegehren für gute Schulen, Berliner Allee 18, 30175 Hannover. Wir reichen die Unterschriften dann gesammelt ein.

Eine Unterschrift aus einer anderen Gemeinde - was tun?

Sie haben die Unterschrift von einer Person gesammelt, die ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde hat?

Kein Problem, solange die Unterschrift auf einer eigenen Liste steht. Sie können die Liste persönliche in der Hauptwohnsitz-Gemeinde der Person abgeben oder per Post dorthin übersenden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, senden Sie uns die Liste einfach per Post an

Volksbegehren für gute Schulen
Berliner Allee 18, 30175 Hannover

Wir verschicken die Listen gesammelt an die zuständigen Gemeinden.

Eine Liste der niedersächsischen Städte & Gemeinden finden Sie bei Wikipedia und eine Karte zum durchsuchen auch hier.

Für die Vollständigkeit der Angaben und deren Aktualität sind wir nicht verantwortlich.

Mehrere Unterschriften aus verschiedenen Gemeinden auf einer Liste?

Was können Sie tun, wenn Sie auf Ihrer Liste Unterschriften aus verschiedenen Gemeinden feststellen?

Reichen Sie bitte den Bogen in der Gemeinde ein, in der die meisten Unterzeichner ihren Hauptwohnsitz haben, und schreiben Sie den Unterzeichner(innen) in den übrigen Gemeinden einen freundlichen Brief, in dem Sie auf das Problem des Hauptwohnsitzes hinweisen, einen neuen Unterschriftenbogen sowie das Hinweisblatt für die Sammler beilegen und bitten, den neuen Bogen ausgefüllt in der dortigen Gemeinde abzugeben.

Kann ich mir den Bogen zum Sammeln auch selbst ausdrucken / kopieren?

Ja, Sie ersparen uns damit viel Arbeit und Kosten. Auch die Vorlagen für Plakate, Flyer, Hinweise zur Unterstützung des Volksbegehrens sowie für die Sammler können von dieser Internetseite heruntergeladen und unmittelbar zum eigenen Druck genutzt werden.

Bitte beachten Sei beim Ausdruck der Unterschriftenbögen:

Nur Unterschriften auf dem vom Landeswahlleiter anerkannten Formular sind gültig. Sie können das Formular auf der folgenden Seite herunter laden. Bitte beachten Sie dabei:

Wenn Sie nur Ihre eigene und eine zweite Unterschrift bei der Gemeinde einreichen wollen, genügt der Ausdruck der Vorderseite. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Drucker den Bogen bis zum Randbereich vollständig ausdruckt und das der Inhalt vollständig und gut zu lesen ist.
Werden Vorder- und Rückseite ausgedruckt, muss beides auf einem Blatt und in der richtigen Orientierung (beide Oberseiten an der gleichen Blattkante) erfolgen; andernfalls sind die Unterschriften auf der Rückseite ungültig. Unterschriften auf zusammengehefteten Seiten sind ungültig.

Schadet es, wenn eine Person mehrfach unterschreibt?

Nein! Mehrfach abgegebene Unterschriften führen nach dem Volksabstimmungsgesetz nicht zur Ungültigkeit der Stimme, sondern zählen nur einfach.

 

 



  • [NDS-Wolfsburg] Infos zur Unterschriftensammlung, Sonja Erichsen, 11.12.2009

Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

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