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nds-wolfenbuettel - [Piraten WF-SZ] Wolfenbüttel und die Bundessatzung

nds-wolfenbuettel AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Wolfenbüttel-Salzgitter (Niedersachsen)

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[Piraten WF-SZ] Wolfenbüttel und die Bundessatzung


Chronologisch Thread 
  • From: volkerschendel <volkerschendel AT news.piratenpartei.de>
  • To: nds-wolfenbuettel AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Piraten WF-SZ] Wolfenbüttel und die Bundessatzung
  • Date: Wed, 18 Jul 2012 14:31:47 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-wolfenbuettel>
  • List-id: Kreisverband Wolfenbüttel-Salzgitter (Niedersachsen) <nds-wolfenbuettel.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Hallo in die Runde,

ein Basispirat (kein Jurist) hat uns Juristen allesamt vorgeführt. Das kommt davon, wenn man seine Grundregeln mißachtet (ein Blick in die Norm erleichtert die Rechtsfindung:
Leider blamiert, wenn auch in reichlicher Gesellschaft :

"
Bundessatzung bricht Landessatzungsrecht -

Die Einladung zu dem am 21./22.07. 2012 geplanten Landesparteitag ist erst am Freitag d. 22.06.2021 um ca. 22:00 Uhr, die Einladung zu der ebenfalls für den 21./22. 07. 2012 geplanten Aufstellungsversammlung erst am Donnerstag d. 05.07.2012 um ca. 15:00 Uhr per E-Mail an die Mitglieder des Landesverbands Niedersachsen der Piratenpartei Deutschland ergangen. Beides verstößt gegen die in der Bundessatzung vorgeschriebene Einladungsfrist von 6 Wochen.

Deshalb müssen Landesparteitag und Aufstellungsversammlung neu einberufen werden mit einer satzungsgemäßen Frist von mind. 6 Wochen .

Im Einzelnen:

Die Bundessatzung sieht für Parteitage eine Einladungsfrist von 6 Wochen vor, für Aufstellungsversammlungen ist in der Bundessatzung keine abweichende Regelung getroffen, die Regelung für Parteitage gilt also analog auch für Aufstellungsversammlungen.

§ 9b – Der Bundesparteitag
2. Der Bundesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied per Textform (vorrangig per E-Mail, nachrangig per Brief) mindestens 6 Wochen vorher ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 2 Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

§ 10 – Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen
1. Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze und der Satzungen der Bundespartei und der zuständigen Gebietsverbände.

Die in der Satzung des Landesverbands Niedersachsen genannten Fristen von 4 bzw. 2 Wochen verstoßen gegen die Bundessatzung und sind damit ungültig.

§ 12 Der Landesparteitag
3. Die Einladung hat spätestens vier Wochen vor regulären bzw. eine Woche vor außerordentlichen Parteitagen schriftlich zu erfolgen. Sie hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Die elektronische Zusendung ist zulässig wenn das Mitglied dem nicht widersprochen hat. Stehen Satzungsänderungen oder Wahlen an, so gelten die in § 17 und § 21 genannten Fristen entsprechend.

§ 21 Wahlordnung
2. Wahlen können nur stattfinden, wenn sie in der Tagesordnung angekündigt worden sind. Diese Tagesordnung muss spätestens zwei Wochen vor der Wahl an die stimmberechtigten Mitglieder versendet werden. Die elektronische Zusendung ist zulässig soweit das Mitglied dem nicht widersprochen hat. Bei Nominierungen zu öffentlichen Ämtern gelten die entsprechenden gesetzlichen Fristen.

Zwar können untergeordnete Gebietsverbände, hier der Landesverband Nds., in ihren Satzungen von der Bundessatzung abweichende Regelungen treffen. Dies gilt lt. Bundessatzung jedoch nur für regionale Besonderheiten. Die Rechte der Mitglieder, hier ausreichende Vorbereitungszeit für so wichtige Veranstaltungen wie einen Parteitag und eine Aufstellungsversammlung, dürfen jedoch gegenüber der übergeordneten Bundessatzung nicht eingeschränkt werden.

Hierzu sagt die Bundessatzung auch:

§ 8 – Bundespartei und Landesverbände
1. Die Landesverbände sind verpflichtet, alles zu tun, um die Einheit der Piratenpartei Deutschland zu sichern, sowie alles zu unterlassen, was sich gegen die Grundsätze, die Ordnung oder das Ansehen der Piratenpartei Deutschland richtet. Sie haben auch ihre Organe zu einer gleichen Verhaltensweise anzuhalten.
2. Verletzen Landesverbände, ihnen nachgeordnete Gebietsverbände oder Organe diese Pflichten, ist der Bundesvorstand berechtigt und verpflichtet, die Landesverbände zur Einhaltung dieser Pflichten aufzufordern.

und weiter:

§ 14 – Verbindlichkeit dieser Bundessatzung
1. Die Satzungen der Landesverbände und ihrer Untergliederungen müssen mit den grundsätzlichen Regelungen dieser Satzung übereinstimmen.
2. Die Landesverbände können für ihren Bereich von folgenden Bestimmungen dieser Satzung abweichende Regelungen treffen:
2. a vom §3 über die für die Aufnahme zuständige Gliederung und das dafür zuständige Organ,
2. b vom §7 über die Bildung und den Zusammenschluss von Untergliederungen, und
2. c vom §10 über die Bewerberaufstellung zu Wahlen.

Die Einladungsfrist für Parteitage von 6 Wochen gem. § 9b 2. der Bundessatzung kann also ausdrücklich nicht verändert werden.

Durch diese kurze Einladungsfrist von nur 2 Wochen wurden Basispiraten sowohl an einer Kandidatur wie auch an einer Teilnahme an der AV gehindert. Zur AV in Nienburg hat es eine lange Vorbereitungszeit gegeben die es vielen Mitgliedern ermöglichte eine Kandidatur anzumelden, sich im Internet vorzustellen, die vielen Grillfragen zu beantworten usw.
In der Kürze der Zeit von nur 2 Wochen war es den Mitgliedern nun jedoch nicht möglich diese Prozedere neben ihren sonstigen Verpflichtungen, z.B. Berufstätigkeit, der politischen Arbeit als Basispirat und dem notwendigen Privatleben nochmals zu durchlaufen. Das zeigt sich an der deutlich kürzeren Kandidatenliste im Internet, wo sich nur noch ca. ½ so viele Mitglieder bewerben wie zur AV in Nienburg. Auch das Angebot einer Kandidatur per Videobotschaft heilt diesen Mangel nicht da vielen dafür die technischen und zeitlichen Möglichkeiten fehlen.

Des Weiteren war es auch nicht möglich so kurzfristig für viele Parteimitglieder Termine zu ändern damit sie an der AV in Wolfenbüttel überhaupt teilnehmen und die zukünftigen Repräsentanten der Partei im Nds. Landtag mitbestimmen konnten. Daher sind die Basispiraten durch die, von der Bundessatzung unzulässig abweichende, kurze Einladungsfrist zur AV an der Wahrnehmung ihrer Mitgliedsrechte gehindert. Dies zeigt sich auch an den Reaktionen auf der Mailingliste und im Forum sowie die deutlich geringere Anmeldungszahlen zum Parteitag/AV am 21./22.07.2012 belegen."




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