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nds-kv-nordost - Re: [Nds-kv-nordost] Widerspruchsrecht sichern durch Ratsbeschluss

nds-kv-nordost AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Heidepiraten (Niedersachsen)

Listenarchiv

Re: [Nds-kv-nordost] Widerspruchsrecht sichern durch Ratsbeschluss


Chronologisch Thread 
  • From: titus tscharntke <titustscharntke AT yahoo.de>
  • To: Arne Ludwig <arne.ludwig AT piraten-nds.de>, "Kreisverband Heidepiraten \( Niedersachsen\)" <Nds-kv-nordost AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Nds-kv-nordost] Widerspruchsrecht sichern durch Ratsbeschluss
  • Date: Sun, 8 Jul 2012 22:23:15 +0100 (BST)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-kv-nordost>
  • List-id: "Kreisverband Heidepiraten \(Niedersachsen\)" <nds-kv-nordost.lists.piratenpartei.de>

Hallo,
ich nutze da auch gerade meine Kontakte, aber es scheint so zu sein wie der gute Mann sagt.
Ein Problem ist auch, dass ein gegenseitiger Zugriff auf Daten der Meldeämter untereinander gestattet wurde. Somit können alle anderen Meldeämter auch die Daten von Buchholz oder Uelzen rausgeben und ich denke nicht, dass man diesen Datenaustausch blockieren kann.

Noch hab ich einen kleinen Funken Hoffnung aber der ist nicht mehr sehr gross...

Gruß Titus


Von: Arne Ludwig <arne.ludwig AT piraten-nds.de>
An: vorstand AT heide-piraten.de
Gesendet: 18:35 Sonntag, 8.Juli 2012
Betreff: Re: Widerspruchsrecht sichern durch Ratsbeschluss

Hi zusammen,

wir haben so etwas in der Art ja im Wahlprogramm stehen gehabt,
und ich hatte beim Land Niedersachsen angefragt, ob das denn
zulässig sei. Die haben mir geantwortet, dass ich das bei der
zuständigen Kommunalaufsicht (hier Landkreis Harburg) fragen
müsse, was ich dann getan habe. Dort kam von einem Andreas
Zimmermann dann folgende Antwort:

"Grundsätzlich kann die Gemeinde in einer Satzung aber nur solche
Angelegenheiten regeln, die zu ihrem eigenen Wirkungskreis (§ 6
Abs. 1, § 8 u. § 4 NGO) gehören und für die es keine abschließenden
Regelungen in Landes- oder Bundesgesetzen bzw. entsprechenden
Verordnungen gibt.

Von gesetzlichen Regelungen des Bundes oder Landes darf durch eine
Satzung nur abgewichen werden, wenn diese Gesetze eine solche
Ermächtigung ausdrücklich vorsehen. Eine solche Ermächtigung
enthält z.B. das Nieders. Meldegesetz meines Wissens nicht."

Es wäre zu prüfen, ob das 1. stimmt, und falls ja 2. ob dieses
Fortentwicklungsgesetz (oder eine andere Rechtsvorschrift)
vielleicht eine solche Ermächtigung vorsieht.

Ich kenne nur den Verwaltungsrechtler mit den Hühnerställen,
aber der würde wahrscheinlich für eine solche Prüfung Geld
haben wollen. Ansonsten habe ich noch einen Quasi-Ratskollegen
von der Buchholzer Liste, der Verwaltungsrechtler ist, aber
ob der uns eine solche Frage beantworten würde?!?! Ich kann
ja mal vorsichtig anfragen, was die Kollegen von der BuLi
von dem Meldegesetz allgemein halten, und mal schauen... ;-)

Grüsse,

Arne



On 05/07/12 at 01:22 Maik Bröse wrote:

>Hallo,
>
> Da ja alle OptOut Bemühungen seit vergangenem Freitag im Müll gelandet sind (http://www.chip.de/news/Adressauskunft-Widerspruchsrecht-abgeschafft_56540821.html) hier eine Idee für eine Gegenoffensive.
> Die Meldeämter unterliegen üblicherweise der Verwaltung in den Kommunen.
> Dadurch ist es ggf. möglich das Widerspruchsrecht als Ratsbeschluss in jeder Stadt und Samtgemeinde durchzusetzen.
> Wenn es auch nicht Bundesweit so ist, aber überall wo Piraten im Rat sind sollte es doch zu schaffen sein.
> Etwas PR dazu bewegt vielleicht auch angrenzende Gemeinden sich anzuschließen.
>
> Für die SG Elbmarsch bekomme ich die Mehrheit zusammen.
>
> Bin mir nicht ganz sicher und es müsste vorher noch einmal rechtlich abgeklärt werden.
> Was haltet ihr von der Idee und wen kann man fragen bezüglich Rechtssicherheit ?
>
> Gruß
> Maik







  • Re: [Nds-kv-nordost] Widerspruchsrecht sichern durch Ratsbeschluss, titus tscharntke, 08.07.2012

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