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nds-kommunalpolitik - Re: [Nds-kommunalpolitik] [Kommunalpolitik] Aufreger: Kirche

nds-kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Niedersächsische Kommunalpolitk

Listenarchiv

Re: [Nds-kommunalpolitik] [Kommunalpolitik] Aufreger: Kirche


Chronologisch Thread 
  • From: Martin Rieth <martin.rieth AT piratenpartei-goettingen.de>
  • To: Martin Rieth <kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de>
  • Cc: nds-kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Nds-kommunalpolitik] [Kommunalpolitik] Aufreger: Kirche
  • Date: Mon, 15 Feb 2016 00:52:02 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-kommunalpolitik>
  • List-id: Niedersächsische Kommunalpolitk <nds-kommunalpolitik.lists.piratenpartei.de>

Moin Moin *,

Erfolg! :-)

Am Donnerstag hat der Jugendhilfeausschuss gegen die Stimmen von CDU und dem
Stadtjugendring den Änderungsantrag angenommen.
Am Freitag wurde die neue Formulierung nun auch vom Rat verabschiedet.

Eine gute Hilfe war das Verlesen der Definition aus der Abgabenordnung, was
"kirchliche Zwecke" sind:

Abgabenordnung (AO) § 54 Kirchliche Zwecke
(2) Zu diesen Zwecken gehören insbesondere die Errichtung, Ausschmückung und
Unterhaltung von Gotteshäusern und kirchlichen Gemeindehäusern, die Abhaltung
von Gottesdiensten, die Ausbildung von Geistlichen, die Erteilung von
Religionsunterricht, die Beerdigung und die Pflege des Andenkens der Toten,
ferner die Verwaltung des Kirchenvermögens, die Besoldung der Geistlichen,
Kirchenbeamten und Kirchendiener, die Alters- und Behindertenversorgung für
diese Personen und die Versorgung ihrer Witwen und Waisen.
-----------

Beschluss:
„Bei Auflösung oder Aufhebung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt
das Vermögen der Einrichtungen an die Stadt Göttingen, die es unmittelbar und
ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.“

Für mich angenehm fand ich, dass die kath. und ev. Kirchen kommentierten, dass
sie mit der Änderung gut leben könnten, aber dass sie unzufrieden sind mit
meiner dargestellten Haltung gegen die Kirchen.
Ich habe das mit Gestik und Mimik bestätigt und fundierte es, als ich sagte,
dass wir uns ja nur ans Grundgesetz halten würden.

Von den Grünen bekam ich Schulterklopfen.

Das überraschende Stimmverhalten des Stadtjugendring wurde damit kommentiert,
dass sie ja auch gerade Satzungen erstellt haben und sich dabei exakt an die
Mustersatzung gehalten hätten. Dabei hatten sie von viel Halbwissen im Raum
gesprochen und dabei mich gemeint. Ich hatte dann zugestimmt, (und damit sie
gemeint) und erklärt dass ich viel Zeit mit dem Finanzamt zum Thema diskutiert
hatte und mir alle Varianten hatte erklären lassen.

Es gab auch ansonsten von allen Seiten Zustimmung zu meiner dargestellten
Rechtsauffassund. Der Dezernent äußerte sogar, dass ich in allen Punkten die
rechtliche Situation korrekt dargestellt habe.

Ahoy.

Eine Kerbe mehr ins Holzkreuz. ;-)

42, Martin

Freitag, 5. Februar 2016 - Martin Rieth :
> Moin Moin Erik, und ihr alle helfenden Hände, :-)

> Danke erst mal fürs Feedback.

> ALSO, der Status ist so:
> Ich habe das ausgiebig mit dem FA besprochen und die werden mir schrifltich
> bestätigen, dass folgende Satzungsänderung bei ihnen grünes Licht bekommt:

> IST:
> „Bei Auflösung oder Aufhebung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
> fällt
> das Vermögen der Einrichtungen an die Stadt Göttingen, die es unmittelbar
> oder
> ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu
> verwenden
> hat.“

> ANTRAG:
> „Bei Auflösung oder Aufhebung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
> fällt
> das Vermögen der Einrichtungen an die Stadt Göttingen, die es unmittelbar
> UND
> ausschließlich für gemeinnützige ODER mildtätige Zwecke zu verwenden hat.“

> Die Begründung und die Mustersatzung wurde mir auch erklärt.
> Dem FA würde ein Grund gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich genügen.
> "kirchlich" kann also alleine, gar nicht oder zusammen genannt werden.
> Die Begründung ist so wie Erik beschrieben hat.
> Wenn die Gelder einmal steuerbegünstigt am FA vorbeigeflossen sind, dann
> müssen
> diese für alle zukünftigen Verwendungen garantiert steuerbefreit bleiben.
> Das wird aber bei jedem Kriterium bereits einzeln erreicht.

> Die Formulierung in der Mustersatzung sind damit maximal gefasst. Man kann
> aber
> seinen eigenen Spielraum beliebig einschränken.

> Spannend finde ich dabei die Frage, OB die Stadt überhaupt "kirchlich" mit
> in
> die Satzung aufnehmen dürfte, wegen "es gibt keine Staatskirche".
> "kirchlich" existiert in der Mustersatzung, ja nicht für die Stadt oder die
> öffentliche Hand, sondern für zum Beispiel andere aufgelöste
> Organisationen, die
> zum Beispiel bereits "kirchlich" waren.

> WENN wir da einen Konsenz bekommen, dass die Stadt in der Satzung gar nicht
> "kirchlich" stehen haben darf. Dann eignet sich hier eventuell ein
> Grundsatzantrag in der übernächsten Ratssitzung.

> Aktuell bin ich jedenfalls zuversichtlich, dass wir obige Änderung
> beschlossen
> bekommen. Das schöne daran, wegen des Tippfehlers bei "ausschließlich UND
> unmittelbar" muss die Verwaltung sowieso ihren Entwurf ändern und dann
> können
> sie auch gleich unsere Änderung nehmen. ;-)

> Ahoy.

> Ich sach 42, Martin Rieth
> -----
> "Wir machen uns die Welt, wie sie uns gefällt."
> http://www.piratenpartei-goettingen.de/
> Piraten Ratsfraktion - Stadt Göttingen
> Hiroshimaplatz 1-4
> 37083 Göttingen
> Tel: 0551/400-3077



>
> Donnerstag, 4. Februar 2016 - Erik Wohlfeil :
>> Hallo zusammen,

>> „[...] unmittelbar oder ausschließlich [...]“
>> Hier muss in der Tat ein "und" statt dem "oder" stehen. Da hat wohl jemand
>> aus eurer Verwaltung beim Abtippen(!) für die Vorlage versehentlich
>> umformuliert.

>> Ansonsten: Oh Boy.

>> "steuerbegünstigte Zwecke" und "gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche
>> Zwecke" sind synonym.

>> Das ist eine Standard-Formulierung, die sich auf die Abgabenordnung (AO)
>> bezieht, insbesondere die §51-54.
>> Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerbeg%C3%BCnstigte_Zwecke


>> Das Finanzamt will diese Regelung, weil sie sicherstellen müssen, dass die
>> Mittel, die ein/e steuerbegünstigte/r Einrichtung/Verein/Körperschaft...
>> erhält bzw. erhielt, auch wirklich nur für steuerbegünstigte Zwecke
>> verwendet werden. Auch, wenn die Mittel im Falle der "Auflösung oder
>> Aufhebung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke" an die Stadt gehen,
>> dürfen sie weiterhin nur für solche Zwecke verwendet werden. Die Satzung
>> muss das sicherstellen. Das Finanzamt muss dazu darauf achten, dass die
>> Vorgaben dieser Mustersatzung eingehalten werden:
>> https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/anlage_1.html


>> Und da steht eben genau dieses "gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche
>> Zwecke" wortwörtlich genau so drin. Daran können du und der Göttinger
>> Gemeinderat nichts ändern. Es gibt allerdings eine Alternativformulierung
>> (wie ihr merkt, wenn ihr dem Link oben folgt). Dazu mehr:






>> Als Alternative sieht die Mustersatzung vor, dass die verbleibenden Mittel
>> an eine bestimmte juristische Person/Körperschaft gehen für die Verwendung
>> für genau einen(!) steuerbegünstigten Zweck. Darüber kann ausgeschlossen,
>> dass die Stadt damit dann Kirchen baut oder sonstwas. Allerdings schränkt
>> es eben die Handhabung der verbleibenden Mittel doch sehr ein. Ich habe da
>> trotzdem mal was vorbereitet:



>> ---

>> Änderungsantrag: Keine Zweckentfremdung der Mittel

>> 1. Ersetze in den vier der Vorlage angelegten Satzungen jeweils den Satz:

>> "Bei Auflösung oder Aufhebung oder bei Wegfall steuerbegünstigter
>> Zwecke fällt das Vermögen der Einrichtung[en] an die Stadt Göttingen,
>> die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder
>> kirchliche Zwecke zu verwenden hat."
>> durch:
>> „Bei Auflösung oder Aufhebung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
>> fällt das Vermögen der Einrichtung[en] an die Stadt Göttingen zwecks
>> Verwendung für die Förderung der Jugendhilfe.“



>> 2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Umformulierung des §2 der
>> Satzung der IFF und des §2 der Satzung des EB zu erarbeiten, aus denen die
>> jeweils verfolgten steuerbegünstigten Zwecke gemäß der Abgabenordnung klar
>> hervorgehen.





>> Begründung:
>> 1. Die Änderung stellt sicher, dass im Falle einer Auflösung die
>> verbleibenden Mittel durch die Stadt Göttingen nur für die Förderung der
>> Jugendhilfe verwendet werden können und nicht für ganz andere Zwecke. Die
>> Vorgaben der Mustersatzung (AO §60 Anlage 1) werden auch mit dieser
>> Formulierung erfüllt.





>> 2. Derzeit sind die verfolgten steuerbegünstigten Zwecke der IFF und des
>> EB aus deren Satzungen nicht klar ersichtlich. Die Umformulierung gibt der
>> Stadt Göttingen mehr Rechtssicherheit.


>> ---



>> "2." habe ich hinzugefügt, weil diese Satzungen wirklich schrecklich sind.
>> =P



>> Entschuldige die harten Worte im folgenden: Dein Änderungsvorschlag wäre
>> ein reiner Formal-Foo-Fuck-Up, der sicher abgelehnt würde. Er würde dafür
>> sorgen, dass das vorhandene Problem, das behoben werden soll, nicht
>> behoben wird, sondern fortbesteht. Ihr würdet einfach nur jurstische
>> Probleme mit dem Finanzamt bekommen. Und selbst wenn es zulässig wäre (was
>> es nicht ist): An der faktischen Verwendungsmöglichkeiten der Mittel im
>> Fall der Fälle würde sich durch deinen Vorschlag nichts ändern. Denn: auch
>> in "§52 Gemeinnützige Zwecke" wird die "Förderung der Religion" als ein
>> gemeinnütziger Zweck genannt. Das "kirchlich" zu streichen hilft daher
>> nicht wirklich in deinem Sinne weiter.


>> Liebe Grüße aus Karlsruhe,


>> Erik (auch so'n Stadtrat)





>>

>> Am 4. Februar 2016 um 17:55 schrieb
>> <kommunalpolitik-request AT lists.piratenpartei.de>:

>> Um E-Mails an die Liste Kommunalpolitik zu schicken, nutzen Sie bitte
>> die Adresse
>>
>>         kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
>>
>> Um sich via Web von der Liste zu entfernen oder draufzusetzen:
>>
>>         https://service.piratenpartei.de/listinfo/kommunalpolitik
>>
>> oder, via E-Mail, schicken Sie eine E-Mail mit dem Wort 'help' in
>> Subject/Betreff oder im Text an
>>
>>         kommunalpolitik-request AT lists.piratenpartei.de
>>
>> Sie können den Listenverwalter dieser Liste unter der Adresse
>>
>>         kommunalpolitik-owner AT lists.piratenpartei.de
>>
>> erreichen
>>
>> Wenn Sie antworten, bitte editieren Sie die Subject/Betreff auf einen
>> sinnvollen Inhalt der spezifischer ist als "Re: Contents of
>> Kommunalpolitik digest..."
>>
>>
>> Meldungen des Tages:
>>
>>    1. Aufreger: Kirche (Martin Rieth)
>>    2. Re: Aufreger: Kirche (Andreas Neugebauer)
>>    3. Re: Aufreger: Kirche (Purodha Blissenbach)
>>    4. Re: Aufreger: Kirche (René Pönitz)
>>    5. Re: Aufreger: Kirche (heinz zell)
>>
>>
>> ----------------------------------------------------------------------
>>
>> Message: 1
>> Date: Thu, 4 Feb 2016 15:43:07 +0100
>> From: Martin Rieth <martin.rieth AT piratenpartei-goettingen.de>
>> To: kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
>> Subject: [Kommunalpolitik] Aufreger: Kirche
>> Message-ID: <1935585860.20160204154307 AT metanormal.de>
>> Content-Type: text/plain; charset=windows-1252
>>
>> Moin Moin Kommunalpiraten,
>>
>> in unserer nächsten Ratssitzungen sollen vier Satzungen aus dem
>> Fachbereich
>> Jugend geändert werden. EIN Mitarbeiter, des Finanzamt hatte die
>> bestehenden
>> Satzung nicht akzeptiert:
>>
>> IST:
>> „Bei Auflösung oder Aufhebung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
>> fällt
>> das Vermögen der Einrichtungen an die Stadt Göttingen."
>>
>> SOLL:
>> „Bei Auflösung oder Aufhebung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
>> fällt
>> das Vermögen der Einrichtungen an die Stadt Göttingen, die es unmittelbar
>> oder
>> ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu
>> verwenden
>> hat.“
>>
>> Ich möchte einen Antrag auf folgendes stellen:
>> PIRATEN:
>> „Bei Auflösung oder Aufhebung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
>> fällt
>> das Vermögen der Einrichtungen an die Stadt Göttingen, die es unmittelbar
>> oder
>> ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.“
>>
>> Begründung:
>> WENN es förderungswürdige Zwecke der Kirche gibt, dann sollten die
>> gemeinnützig
>> oder mildtätig sein. Wenn die gewünschten Förderungen weder gemeinnützig
>> noch
>> mildtätige Zwecke erfüllen, sollten diese nicht durch den Staat finanziert
>> werden. GG Art. 140 - Keine Staatskirche.
>>
>> 1.) Wie seht ihr das?
>> 2.) Sieht jemand einen Denkfehler in meiner Argumentation?
>> 3.) Kennt jemand Rechtsfälle, Urteile, Entscheidungen, die in dem
>> Zusammenhang
>> wichtig sein können?
>> 4.) Kann mir jemand erklären, was unter das Thema weder gemeinnützig noch
>> mildtätig aber kirchlich fällt? Sind das Gehälter der Angestellten der
>> Kirchen?
>>
>> Quelle: https://ratsinfo.goettingen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=12972
>>
>> Ich sach 42, Martin Rieth (PiratenPartei Göttingen)
>> ----
>> "Wir machen uns die Welt, wie sie uns gefällt."
>> http://www.piratenpartei-goettingen.de/
>> Piraten Ratsfraktion - Stadt Göttingen
>> Hiroshimaplatz 1-4
>> 37083 Göttingen
>> Tel: 0551/400-3077
>>
>>
>>
>> ------------------------------
>>
>> Message: 2
>> Date: Thu, 04 Feb 2016 15:03:00 +0000
>> From: "Andreas Neugebauer" <didiman2000 AT googlemail.com>
>> To: KoPo-Koordination <kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de>,
>>         kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
>> Subject: Re: [Kommunalpolitik] Aufreger: Kirche
>> Message-ID: <em19a93c96-36e2-474a-b926-3709c187309b@wsandreas>
>> Content-Type: text/plain; format=flowed; charset=utf-8
>>
>> Moin Martin, hallo Liste,
>>
>> für mich ist hier das Gebot der Trennung von Staat und Kirche missachtet
>> worden. Ich würde hier glasklar genauso argumentieren, wie Du das tust.
>>
>> Viel Erfolg!
>>
>> --Andreas
>>
>> ------ Originalnachricht ------
>> Von: "Martin Rieth" <martin.rieth AT piratenpartei-goettingen.de>
>> An: kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
>> Gesendet: 04.02.2016 15:43:07
>> Betreff: [Kommunalpolitik] Aufreger: Kirche
>>
>>>Moin Moin Kommunalpiraten,
>>>
>>>in unserer nächsten Ratssitzungen sollen vier Satzungen aus dem
>>>Fachbereich
>>>Jugend geändert werden. EIN Mitarbeiter, des Finanzamt hatte die
>>>bestehenden
>>>Satzung nicht akzeptiert:
>>>
>>>IST:
>>>„Bei Auflösung oder Aufhebung oder bei Wegfall steuerbegünstigter
>>>Zwecke fällt
>>>das Vermögen der Einrichtungen an die Stadt Göttingen."
>>>
>>>SOLL:
>>>„Bei Auflösung oder Aufhebung oder bei Wegfall steuerbegünstigter
>>>Zwecke fällt
>>>das Vermögen der Einrichtungen an die Stadt Göttingen, die es
>>>unmittelbar oder
>>>ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu
>>>verwenden
>>>hat.“
>>>
>>>Ich möchte einen Antrag auf folgendes stellen:
>>>PIRATEN:
>>>„Bei Auflösung oder Aufhebung oder bei Wegfall steuerbegünstigter
>>>Zwecke fällt
>>>das Vermögen der Einrichtungen an die Stadt Göttingen, die es
>>>unmittelbar oder
>>>ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden
>>>hat.“
>>>
>>>Begründung:
>>>WENN es förderungswürdige Zwecke der Kirche gibt, dann sollten die
>>>gemeinnützig
>>>oder mildtätig sein. Wenn die gewünschten Förderungen weder
>>>gemeinnützig noch
>>>mildtätige Zwecke erfüllen, sollten diese nicht durch den Staat
>>>finanziert
>>>werden. GG Art. 140 - Keine Staatskirche.
>>>
>>>1.) Wie seht ihr das?
>>>2.) Sieht jemand einen Denkfehler in meiner Argumentation?
>>>3.) Kennt jemand Rechtsfälle, Urteile, Entscheidungen, die in dem
>>>Zusammenhang
>>>wichtig sein können?
>>>4.) Kann mir jemand erklären, was unter das Thema weder gemeinnützig
>>>noch
>>>mildtätig aber kirchlich fällt? Sind das Gehälter der Angestellten der
>>>Kirchen?
>>>
>>>Quelle: https://ratsinfo.goettingen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=12972
>>>
>>>Ich sach 42, Martin Rieth (PiratenPartei Göttingen)
>>>----
>>>"Wir machen uns die Welt, wie sie uns gefällt."
>>>http://www.piratenpartei-goettingen.de/
>>>Piraten Ratsfraktion - Stadt Göttingen
>>>Hiroshimaplatz 1-4
>>>37083 Göttingen
>>>Tel: 0551/400-3077
>>>
>>>--
>>>Kommunalpolitik mailing list
>>>Kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
>>>https://service.piratenpartei.de/listinfo/kommunalpolitik
>>
>>
>>
>> ------------------------------
>>
>> Message: 3
>> Date: Thu, 04 Feb 2016 16:35:25 +0100
>> From: Purodha Blissenbach <purodha AT blissenbach.org>
>> To: <kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de>
>> Subject: Re: [Kommunalpolitik] Aufreger: Kirche
>> Message-ID: <14d33496fa95b9cc4aa19804b4679278 AT bli00.hostsharing.net>
>> Content-Type: text/plain; charset=UTF-8; format=flowed
>>
>> Ahoij Martin,
>> weder gemeinnützig noch mildtätig aber kirchlich sind die Finanzierung
>> von allen Immobilien, den nicht arbeitenden kirchlichen Würdenträgern,
>> den ausschließlich für die Kirchen arbeitenden Würdenträgern und deren
>> Lebensumfeld und Arbeitsmittel, der Mission, usw.
>>
>> Deine Argumentation ist genau richtig. Damit kannst Du imho ggf. auch
>> androhen,
>> gerichtlich einzuschreiten, falls Du ein Klagerecht haben solltest.
>>
>> Purodha
>>
>> On 04.02.2016 16:03, Andreas Neugebauer wrote:
>>> Moin Martin, hallo Liste,
>>>
>>> für mich ist hier das Gebot der Trennung von Staat und Kirche
>>> missachtet worden. Ich würde hier glasklar genauso argumentieren, wie
>>> Du das tust.
>>>
>>> Viel Erfolg!
>>>
>>> --Andreas
>>>
>>> ------ Originalnachricht ------
>>> Von: "Martin Rieth" <martin.rieth AT piratenpartei-goettingen.de>
>>> An: kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
>>> Gesendet: 04.02.2016 15:43:07
>>> Betreff: [Kommunalpolitik] Aufreger: Kirche
>>>
>>>>Moin Moin Kommunalpiraten,
>>>>
>>>>in unserer nächsten Ratssitzungen sollen vier Satzungen aus dem
>>>> Fachbereich
>>>>Jugend geändert werden. EIN Mitarbeiter, des Finanzamt hatte die
>>>> bestehenden
>>>>Satzung nicht akzeptiert:
>>>>
>>>>IST:
>>>>„Bei Auflösung oder Aufhebung oder bei Wegfall steuerbegünstigter
>>>> Zwecke fällt
>>>>das Vermögen der Einrichtungen an die Stadt Göttingen."
>>>>
>>>>SOLL:
>>>>„Bei Auflösung oder Aufhebung oder bei Wegfall steuerbegünstigter
>>>> Zwecke fällt
>>>>das Vermögen der Einrichtungen an die Stadt Göttingen, die es
>>>> unmittelbar oder
>>>>ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke
>>>> zu verwenden
>>>>hat.“
>>>>
>>>>Ich möchte einen Antrag auf folgendes stellen:
>>>>PIRATEN:
>>>>„Bei Auflösung oder Aufhebung oder bei Wegfall steuerbegünstigter
>>>> Zwecke fällt
>>>>das Vermögen der Einrichtungen an die Stadt Göttingen, die es
>>>> unmittelbar oder
>>>>ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden
>>>> hat.“
>>>>
>>>>Begründung:
>>>>WENN es förderungswürdige Zwecke der Kirche gibt, dann sollten die
>>>> gemeinnützig
>>>>oder mildtätig sein. Wenn die gewünschten Förderungen weder
>>>> gemeinnützig noch
>>>>mildtätige Zwecke erfüllen, sollten diese nicht durch den Staat
>>>> finanziert
>>>>werden. GG Art. 140 - Keine Staatskirche.
>>>>
>>>>1.) Wie seht ihr das?
>>>>2.) Sieht jemand einen Denkfehler in meiner Argumentation?
>>>>3.) Kennt jemand Rechtsfälle, Urteile, Entscheidungen, die in dem
>>>> Zusammenhang
>>>>wichtig sein können?
>>>>4.) Kann mir jemand erklären, was unter das Thema weder gemeinnützig
>>>> noch
>>>>mildtätig aber kirchlich fällt? Sind das Gehälter der Angestellten
>>>> der Kirchen?
>>>>
>>>>Quelle: https://ratsinfo.goettingen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=12972
>>>>
>>>>Ich sach 42, Martin Rieth (PiratenPartei Göttingen)
>>>>----
>>>>"Wir machen uns die Welt, wie sie uns gefällt."
>>>>http://www.piratenpartei-goettingen.de/
>>>>Piraten Ratsfraktion - Stadt Göttingen
>>>>Hiroshimaplatz 1-4
>>>>37083 Göttingen
>>>>Tel: 0551/400-3077
>>>>
>>>>--
>>>>Kommunalpolitik mailing list
>>>>Kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
>>>>https://service.piratenpartei.de/listinfo/kommunalpolitik
>>
>>
>>
>> ------------------------------
>>
>> Message: 4
>> Date: Thu, 04 Feb 2016 16:47:01 +0100
>> From: René Pönitz <pirat AT renephoenix.de>
>> To: KoPo-Koordination <kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de>
>> Subject: Re: [Kommunalpolitik] Aufreger: Kirche
>> Message-ID: <56B37275.3090105 AT renephoenix.de>
>> Content-Type: text/plain; charset=utf-8
>>
>> Finde ich auch gut!
>>
>> Aber: "unmittelbar oder ausschließlich"
>>
>> Wäre da nicht ein UND dazwischen?
>>
>> viele grüße,
>> rené
>>
>> Am 04.02.2016 um 15:43 schrieb Martin Rieth:
>>> Moin Moin Kommunalpiraten,
>>>
>>> in unserer nächsten Ratssitzungen sollen vier Satzungen aus dem
>>> Fachbereich
>>> Jugend geändert werden. EIN Mitarbeiter, des Finanzamt hatte die
>>> bestehenden
>>> Satzung nicht akzeptiert:
>>>
>>> IST:
>>> „Bei Auflösung oder Aufhebung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
>>> fällt
>>> das Vermögen der Einrichtungen an die Stadt Göttingen."
>>>
>>> SOLL:
>>> „Bei Auflösung oder Aufhebung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
>>> fällt
>>> das Vermögen der Einrichtungen an die Stadt Göttingen, die es
>>> unmittelbar oder
>>> ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu
>>> verwenden
>>> hat.“
>>>
>>> Ich möchte einen Antrag auf folgendes stellen:
>>> PIRATEN:
>>> „Bei Auflösung oder Aufhebung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
>>> fällt
>>> das Vermögen der Einrichtungen an die Stadt Göttingen, die es
>>> unmittelbar oder
>>> ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden
>>> hat.“
>>>
>>> Begründung:
>>> WENN es förderungswürdige Zwecke der Kirche gibt, dann sollten die
>>> gemeinnützig
>>> oder mildtätig sein. Wenn die gewünschten Förderungen weder gemeinnützig
>>> noch
>>> mildtätige Zwecke erfüllen, sollten diese nicht durch den Staat
>>> finanziert
>>> werden. GG Art. 140 - Keine Staatskirche.
>>>
>>> 1.) Wie seht ihr das?
>>> 2.) Sieht jemand einen Denkfehler in meiner Argumentation?
>>> 3.) Kennt jemand Rechtsfälle, Urteile, Entscheidungen, die in dem
>>> Zusammenhang
>>> wichtig sein können?
>>> 4.) Kann mir jemand erklären, was unter das Thema weder gemeinnützig noch
>>> mildtätig aber kirchlich fällt? Sind das Gehälter der Angestellten der
>>> Kirchen?
>>>
>>> Quelle: https://ratsinfo.goettingen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=12972
>>>
>>> Ich sach 42, Martin Rieth (PiratenPartei Göttingen)
>>> ----
>>> "Wir machen uns die Welt, wie sie uns gefällt."
>>> http://www.piratenpartei-goettingen.de/
>>> Piraten Ratsfraktion - Stadt Göttingen
>>> Hiroshimaplatz 1-4
>>> 37083 Göttingen
>>> Tel: 0551/400-3077
>>>
>>
>>
>> ------------------------------
>>
>> Message: 5
>> Date: Thu, 4 Feb 2016 16:52:12 +0000 (UTC)
>> From: heinz zell <darkwingduck_de AT yahoo.de>
>> To: KoPo-Koordination <kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de>
>> Subject: Re: [Kommunalpolitik] Aufreger: Kirche
>> Message-ID:
>>         <361019080.2777859.1454604732245.JavaMail.yahoo AT mail.yahoo.com>
>> Content-Type: text/plain; charset="utf-8"
>>
>> Hallo,
>> erstens finde ich deinen Änderungswunsch gut und so wie oben auch ok.
>> Allerdings würde ein "und" doch besser passen. Von wegen die Semantik...
>> Beste Grüße
>>
>> Heinz / @officer_dan / Ludwigshafen am Rhein
>>
>>
>>     René Pönitz <pirat AT renephoenix.de> schrieb am 17:05 Donnerstag,
>> 4.Februar 2016:
>>
>>
>>  Finde ich auch gut!
>>
>> Aber: "unmittelbar oder ausschließlich"
>>
>> Wäre da nicht ein UND dazwischen?
>>
>> viele grüße,
>> rené
>>
>> Am 04.02.2016 um 15:43 schrieb Martin Rieth:
>>> Moin Moin Kommunalpiraten,
>>>
>>> in unserer nächsten Ratssitzungen sollen vier Satzungen aus dem
>>> Fachbereich
>>> Jugend geändert werden. EIN Mitarbeiter, des Finanzamt hatte die
>>> bestehenden
>>> Satzung nicht akzeptiert:
>>>
>>> IST:
>>> „Bei Auflösung oder Aufhebung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
>>> fällt
>>> das Vermögen der Einrichtungen an die Stadt Göttingen."
>>>
>>> SOLL:
>>> „Bei Auflösung oder Aufhebung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
>>> fällt
>>> das Vermögen der Einrichtungen an die Stadt Göttingen, die es
>>> unmittelbar oder
>>> ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu
>>> verwenden
>>> hat.“
>>>
>>> Ich möchte einen Antrag auf folgendes stellen:
>>> PIRATEN:
>>> „Bei Auflösung oder Aufhebung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
>>> fällt
>>> das Vermögen der Einrichtungen an die Stadt Göttingen, die es
>>> unmittelbar oder
>>> ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden
>>> hat.“
>>>
>>> Begründung:
>>> WENN es förderungswürdige Zwecke der Kirche gibt, dann sollten die
>>> gemeinnützig
>>> oder mildtätig sein. Wenn die gewünschten Förderungen weder gemeinnützig
>>> noch
>>> mildtätige Zwecke erfüllen, sollten diese nicht durch den Staat
>>> finanziert
>>> werden. GG Art. 140 - Keine Staatskirche.
>>>
>>> 1.) Wie seht ihr das?
>>> 2.) Sieht jemand einen Denkfehler in meiner Argumentation?
>>> 3.) Kennt jemand Rechtsfälle, Urteile, Entscheidungen, die in dem
>>> Zusammenhang
>>> wichtig sein können?
>>> 4.) Kann mir jemand erklären, was unter das Thema weder gemeinnützig noch
>>> mildtätig aber kirchlich fällt? Sind das Gehälter der Angestellten der
>>> Kirchen?
>>>
>>> Quelle: https://ratsinfo.goettingen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=12972
>>>
>>> Ich sach 42, Martin Rieth (PiratenPartei Göttingen)
>>> ----
>>> "Wir machen uns die Welt, wie sie uns gefällt."
>>> http://www.piratenpartei-goettingen.de/
>>> Piraten Ratsfraktion - Stadt Göttingen
>>> Hiroshimaplatz 1-4
>>> 37083 Göttingen
>>> Tel: 0551/400-3077
>>>



Ich sach 42, Martin Rieth
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