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Betreff: Niedersächsische Kommunalpolitk
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Re: [Nds-kommunalpolitik] Fw: Vorschläge zu Änderungen des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und weiterer Gesetze zur Verbandsbeteiligung freigegeben
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- From: Andreas Neugebauer <didiman2000 AT googlemail.com>
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- Subject: Re: [Nds-kommunalpolitik] Fw: Vorschläge zu Änderungen des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und weiterer Gesetze zur Verbandsbeteiligung freigegeben
- Date: Wed, 11 Nov 2015 10:03:37 +0100
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- List-id: Niedersächsische Kommunalpolitk <nds-kommunalpolitik.lists.piratenpartei.de>
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Diese neue Regelung für die Finanzierung der Straßen halte ich für sehr
abenteuerlich und ich freue mich schon auf die ersten Musterprozesse in
Lüneburg. Denn immerhin ist ja eine Begründung für die Pflicht der
Bürger Steuern zu zahlen, dass der Staat und die Kommunen als
Gegenleistung die Infrastruktur für die Bürger vorhalten. Für mich sieht
das jetzt so aus, dass auf die Anlieger Gebühren in bisher noch
geplanter Höhe zu kommen, weil der Staat nicht in der Lage ist, mit den
ihm anvertrauten Mitteln ordentlich zu Haushalten.
bis dann
--Andreas
Am 10.11.2015 um 14:58 schrieb Thomas Ganskow:
> Moin,
>
> offensichtlich braucht der Staat auf jeglicher Ebene mal wieder das Geld
> der Bürger.
>
> Eine Flexibilisierung der Strabs bzw. der dadurch entstehenden Kosten
> ist ja schön und gut. Aber was stellt sicher, dass die über Jahre
> gesammelten Beiträge, wenn sie bspw. über die Grundsteuer erhoben
> werden, auch tatsächlich dem Straßenausbau und insbesondere dort zu Gute
> kommen, wofür sie erhoben wurden? Es bleibt also spannend, wie das
> Gesetz letztendlich aussehen wird.
>
> Auf das Wording bei den Fremdenverkehrsabgaben gehe ich mal nicht ein,
> das ist nur Makulatur. Und zwar dafür, dass man sie flächendeckend
> einführen kann. Denn was "sogenannte sonstige Tourismusgemeinden" sein
> sollen, wo Abgrenzungen erfolgen, erschließt sich nicht wirklich.
>
> Einzig die Idee, innerhalb dieser Beiträge eine Umlagefinanzierung für
> die Nutzung des ÖPNV unterzubringen, ist ein Schritt, der positive
> Beachtung verdient. Auch da bleibt es spannend, was daraus wird.
>
> Meinungen?
>
> VG
> Thomas
>
>
>
> Am 10. November 2015 um 13:45 Uhr schrieb "Presse-Abo-Service
> Niedersachsen" <internet-redaktion AT stk.niedersachsen.de>
>
>
>
>
>
> Vorschläge zu Änderungen des Niedersächsischen
> Kommunalabgabengesetzes und weiterer Gesetze zur
> Verbandsbeteiligung freigegeben
>
>
>
>
> Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag
> beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
> Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes, des Niedersächsischen
> Kommunalverfassungsgesetzes und des Niedersächsischen Abfallgesetzes für
> eine Verbandsbeteiligung freizugeben. Mit diesen Entwürfen werden in den
> genannten Gesetzen die Regelungen für kommunale Abgaben verändert und
> erweitert. Die Vorschläge beziehen sich im Wesentlichen auf Änderungen
> im Straßenausbau-, Fremdenverkehrs- und Kurbeitragsrecht.
>
> Um die Flexibilität der Kommunen zu erhöhen, soll es ihnen künftig
> ermöglicht werden, für den Ausbau von Verkehrsanlagen wiederkehrende
> Beiträge von den Grundstückseigentümern zu erheben. Bisher können die
> Kommunen den Straßenausbau entweder über die Erhebung einmaliger
> Straßenausbaubeiträge für einzelne Verkehrsanlagen oder über
> Steuereinnahmen finanzieren. Einmalige Straßenausbaubeiträge haben den
> Vorteil, dass eine Heranziehung nur in großen zeitlichen Abständen
> erfolgt und Grundstückseigentümer in der Regel nur einmal im Leben davon
> betroffen sind. Andererseits geraten einmalige Straßenausbaubeiträge
> aber immer wieder in die Kritik, da ausschließlich die Anlieger von
> Straßen bei einer Sanierung zu sehr hohen Beiträgen herangezogen werden.
> Wiederkehrende Beiträge werden hingegen in regelmäßigen, meist
> jährlichen Abständen von allen oder einem abgegrenzten Kreis von
> Grundstückseigentümern in der Gemeinde erhoben. Sie erleichtern
> gegenüber den einmaligen Beiträgen die breitere Verteilung der Lasten,
> weil nicht nur die Anlieger einer bestimmten auszubauenden Straße zu den
> Beiträgen von der Gemeinde herangezogen werden, sondern alle Anlieger
> der zu einer sogenannten Abrechnungseinheit zusammengefassten Straßen.
> Weil die Beiträge für eine Ausbaumaßnahme auf eine größere Gruppe von
> Beitragspflichtigen verteilt werden, sind sie für den Einzelnen weniger
> belastend.
>
> /Erläuterung zum Verfahren: Bei dem Finanzierungsinstrument der
> wiederkehrenden Beiträge muss die Kommune zunächst Verkehrsanlagen zu
> einer Abrechnungseinheit zusammenfassen. Anschließend muss sie
> festlegen, welche Straßenausbaumaßnahmen sie im Beitragserhebungsjahr in
> diesem Abrechnungsgebiet durchführen will und hierfür die
> Investitionskosten prognostizieren. Der Anteil der Investitionskosten,
> der den Grundstückseigentümern des Abrechnungsgebietes zuzuordnen ist,
> wird dann auf diese umgelegt. Ob sie vom Instrument der wiederkehrenden
> Straßenausbaubeiträge Gebrauch machen wollen, entscheiden die Gemeinden
> selbst. Das Kommunalabgabengesetz gibt ihnen zukünftig insoweit eine
> zusätzliche Möglichkeit, über die Form der Erhebung von
> Straßenausbaubeiträgen vor Ort zu entscheiden./
>
> Weitere wesentliche Änderungen enthalten die Regelungen zum
> Fremdenverkehrs- und Kurbeitragsrecht. Zukünftig werden moderne Begriffe
> für diese Beitragsarten verwendet. Der Fremdenverkehrsbeitrag soll in
> Tourismusbeitrag, der Kurbeitrag in Gästebeitrag umbenannt werden.
> Darüber hinaus soll eine größere Anzahl von Kommunen Tourismus- und
> Gästebeiträge erheben können, und zwar auch die so genannten sonstigen
> Tourismusgemeinden. Dabei handelt es sich um Gemeinden, die für den
> Tourismus in Niedersachsen aufgrund herausgehobener Sehenswürdigkeiten
> oder aufgrund spezieller Sport- und Freizeitangebote eine besondere
> Bedeutung haben.
>
> In den beitragsfähigen Aufwand des Gästebeitrags können zukünftig auch
> Kosten für Gästekarten einbezogen werden, mit denen der öffentliche
> Personennahverkehr ohne weiteres Entgelt genutzt werden kann.
>
> Aktualisiert werden soll auch das Verfahrensrecht für Kommunalabgaben;
> es erfolgt eine Anpassung an zwischenzeitliche Änderungen der
> Abgabenordnung. Außerdem sollen einige Klarstellungen im Steuerrecht und
> im Recht der Benutzungsgebühren eine größere Rechtssicherheit schaffen.
>
> Der Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagte, mit diesem
> Gesetzentwurf werde der finanzielle Gestaltungsspielraum der Kommunen
> insgesamt verbessert. Mit dem Gesetzentwurf sei es den Kommunen auch
> möglich, das Abgabenaufkommen zu sichern und den Verwaltungsvollzug zu
> vereinfachen und dadurch Kosten einzusparen.
>
>
>
>
> Ansprechpartner für den Inhalt dieser Presseinformation:
>
>
> Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
>
> Nds. Staatskanzlei
>
> Planckstraße 2
> 30169 Hannover
> Tel: 0511/120-6946
> Fax: 0511/120-6833
> pressestelle AT stk.niedersachsen.de
>
> --
> Herausgeber: Nds. Staatskanzlei
>
> Diese Presseinformation im Portal des Landes Niedersachsen:
> http://www.stk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1130&article_id=138552&_psmand=6
>
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Andreas Neugebauer
Piratenpartei Niedersachsen • Fraktion im Stadtrat Delmenhorst
Schulstr. 22 • 27749 Delmenhorst
Tel.:+49 (0)4221 1 54 93 83 • Fax: +49 (0)4221 26274
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AFA9 4EA7 0C01 D91A 74D5 1AA4 C602 B8CB 4833 BB1E
- [Nds-kommunalpolitik] Fw: Vorschläge zu Änderungen des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und weiterer Gesetze zur Verbandsbeteiligung freigegeben, Thomas Ganskow, 10.11.2015
- [Nds-kommunalpolitik] Vorschläge zu Änderungen des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und we, Jürgen Hey, 11.11.2015
- Re: [Nds-kommunalpolitik] Fw: Vorschläge zu Änderungen des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und weiterer Gesetze zur Verbandsbeteiligung freigegeben, Andreas Neugebauer, 11.11.2015
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