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nds-kommunalpolitik - [Nds-kommunalpolitik] Fwd: Beantwortung der Dringlichen Anfrage der CDU-Fraktion zur Soforthilfe für Flüchtlingsunterbringung

nds-kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Niedersächsische Kommunalpolitk

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[Nds-kommunalpolitik] Fwd: Beantwortung der Dringlichen Anfrage der CDU-Fraktion zur Soforthilfe für Flüchtlingsunterbringung


Chronologisch Thread 
  • From: "@Strucki_Nds" <strucki.nds AT googlemail.com>
  • To: nds-kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Cc: Diskussionsliste der aktiven Piraten aus Niedersachsen <aktive-nds AT lists.piraten-nds.de>
  • Subject: [Nds-kommunalpolitik] Fwd: Beantwortung der Dringlichen Anfrage der CDU-Fraktion zur Soforthilfe für Flüchtlingsunterbringung
  • Date: Thu, 19 Mar 2015 13:22:04 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-kommunalpolitik>
  • List-id: Niedersächsische Kommunalpolitk <nds-kommunalpolitik.lists.piratenpartei.de>


Z.K. weil es beim KoPo-Mumble Thema war:


-------- Weitergeleitete Nachricht -------- Betreff: Beantwortung der Dringlichen Anfrage der CDU-Fraktion zur Soforthilfe für Flüchtlingsunterbringung Datum: Thu, 19 Mar 2015 13:15:02 +0100 Von: Presse-Abo-Service Niedersachsen <cms AT it.niedersachsen.de> Antwort an: cms AT it.niedersachsen.de An: strucki.nds AT googlemail.com

  Beantwortung der Dringlichen Anfrage der CDU-Fraktion zur
Soforthilfe für Flüchtlingsunterbringung   
	* 
	* 
	*   

BEANTWORTUNG DER DRINGLICHEN ANFRAGE DER CDU-FRAKTION ZUR SOFORTHILFE
FüR FLüCHTLINGSUNTERBRINGUNG

 		SITZUNG DES NIEDERSäCHSISCHEN LANDTAGES AM 19. MäRZ 2015; TOP 18
B) INNENMINISTER BORIS PISTORIUS BEANTWORTET DIE DRINGLICHE ANFRAGE
DES FRAKTIONSVORSITZENDEN DER CDU, BJöRN THüMLER

	Der Abgeordnete hatte gefragt:  

	In den vergangenen beiden Jahren stiegen die Asylbewerberzahlen
massiv an. Wurden im Februar 2013 beim Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) noch 5.806 Asylerstanträge gestellt,
vervierfachte sich die Zahl bis zum Februar 2015 hingegen auf 22.775
Asylerstanträge im Monat. Mehr als die Hälfte aller
Erstantragsteller kam zuletzt aus sechs Balkanländern (Kosovo 6.913,
Serbien 1.871, Albanien 1.735, Mazedonien 547, Bosnien und Herzegowina
370, Montenegro 156). Personen aus diesen Ländern haben nur sehr
geringe Aussichten auf ein Bleiberecht in Deutschland.  

	Zugleich kamen aber auch 4.023 Personen aus Syrien, 969 Personen aus
Afghanistan und 835 Personen aus dem Irak. Asylbewerber aus diesen
Ländern haben sehr gute Aussichten auf die Gewährung des
Bleiberechts.  

	Im Gesamtjahr 2014 wurden 202.834 Asylanträge gestellt. Für das
Jahr 2015 erwartet das BAMF nach jüngsten Schätzungen zwischen
300.000 und 350.000 Asylbewerber. 

	Die ankommenden Flüchtlinge werden vom Land auf die
niedersächsischen Kommunen verteilt. Diese müssen sie unterbringen,
betreuen und ihnen Unterhalt zahlen. Die Kommunen erhalten dafür
einen pauschalierten Kostenausgleich vom Land. Nach Einschätzung der
kommunalen Spitzenverbände reicht die gegenwärtige Summe von 6.195
Euro pro Flüchtling und Jahr jedoch nicht aus. Der Niedersächsische
Städtetag forderte daher in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung
(HAZ) vom 5. Februar 2015 („Hilfe für Flüchtlinge zwingt zu
Schulden") ein konkretes Angebot des niedersächsischen Innenministers
für eine höhere Unterstützung.  

	Der Niedersächsische Landkreistag forderte am 13. März 2015 in
seiner „Bad Nenndorfer Erklärung zum Asyl- und Zuwanderungsrecht"
eine Soforthilfe des Landes in Höhe von 120 Millionen Euro zur
Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen. Die HAZ berichtete dazu am
14. März 2015 („Asylkosten entzweien Land und Kreise"),
Ministerpräsident Weil habe auf diese Forderung geantwortet, die
finanzielle Handlungsfähigkeit sähe auf Kreisebene ganz gut aus. Die
HAZ kommentierte hierzu, diese Antwort sei - höflich gesagt -
ungeschickt. 

	Das Land erhöhte im Dezember 2014 für die niedersächsischen
Kommunen die erwarteten Zuweisungszahlen für Flüchtlinge. Die
Landeshauptstadt Hannover beispielsweise hat nunmehr für dieses Jahr
von 1.200 zusätzlichen unterzubringenden Personen auszugehen.
Insgesamt soll Hannover 2.600 Personen im Jahr 2015 aufnehmen. Die
Stadt Hannover plant, um diese Zuweisung zu bewältigen, nun einen
Nachtragshaushalt in Höhe von 64,5 Millionen Euro. Davon sind 50
Miliionen Euro für die Beschaffung von Wohncontainern für 1.300
Personen und 14,5 Millionen Euro für die Betreuung der Asylbewerber
vorgesehen. Dem steht keine Erhöhung der Einnahmen gegenüber. Die
geplante Neuverschuldung der Landeshauptstadt Hannover im Jahr 2015
erhöht sich deswegen auf 149.955.000 Euro. In der Beschlussvorlage
für den Rat der Stadt Hannover heißt es: „Mit angemessenen
Kostenerstattungen des Landes ist vorerst nicht zu rechnen." Man
erwartet dort für das Haushaltsjahr 2015 lediglich Kostenerstattungen
durch das Land in Höhe von 8,8 Millionen Euro. 

	Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 

	1. Wann legt die Landesregierung, wie von den kommunalen
Spitzenverbänden gefordert, den Kommunen ein Angebot für eine
höhere Unterstützung etwa in Form eines Sofortprogramms in Höhe von
120 Millionen Euro vor? 

	2. Trifft die Landesregierung Vorbereitungen für den Fall, dass die
vom BAMF für das Jahr 2015 erwartete Zahl von 300.000 bis 350.000
Asylbewerbern überschritten wird, oder geht sie davon aus, dass diese
Schätzung zuverlässig ist? 

	3. Was tut die Landesregierung, damit Asylbewerber aus den
Balkanstaaten während des gesamten Asylverfahrens in
Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes verbleiben können und nicht auf
die Kommunen verteilt werden? 

	Innenminister Boris Pistorius beantwortet namens der Landesregierung
die Anfrage wie folgt: 

	Die Flüchtlingsaufnahme ist eine nationale, gesamtstaatliche
Aufgabe. Der Bund und insbesondere die Länder und Kommunen werden
weiterhin deutlich steigende Flüchtlingszahlen zu bewältigen haben.
Das BAMF prognostiziert nunmehr einen weiteren Anstieg der
Asylbewerberzahlen auf 300.000 bis 350.000 Personen. Auf Niedersachsen
würden damit zwischen 28.000 bis knapp 32.500 Personen entfallen.
Diese hohe Prognose könnte noch zu tief gegriffen sein. In den ersten
beiden Monaten hat Niedersachsen bereits 6.634 Flüchtlinge
aufgenommen. Dies auf das Jahr hochgerechnet würde sogar eine
Zugangszahl im laufenden Jahr von rund 39.000 Personen bedeuten.  

	Zur Abgeltung aller Kosten, die den Kommunen durch die Durchführung
des Asylbe­wer­ber­leistungs­gesetzes entstehen, zahlt das Land
den Landkreisen, der Region Hannover und den kreisfreien Städten eine
jährliche Pauschale. Diese Pauschale beträgt ab Januar 2015 6.195
Euro pro tatsächlicher Leistungsempfängerin/tatsächlichem
Leistungsempfänger. 

	Die Kommunen begrüßen die vor kurzem durch Verordnung vorgenommene
Anhebung der Kosten­ab­geltungs­pauschale von 5.932 Euro auf die
vorgenannten 6.195 Euro.  

	Um den Kommunen in dieser Situation zu helfen hat die Landesregierung
bereits erhebliche Anstrengungen unternommen:  

	So wurden die Kapazitäten der Landesaufnahmebehörden im Vergleich
zur Regierungszeit der Vorgängerregierung bis heute nahezu verdoppelt
und in Osnabrück bereits ein neuer Standort auf den Weg gebracht.
Zusätzliche Plätze wurden in der Außenstelle Hildesheim und durch
die Nutzung mehrerer Hotels in Duderstadt, Groß Denkte und
Braunschweig geschaffen. Außerdem werden durch die Aufstellung
größer Unterkunftscontainer, die früher von der Polizei genutzt
wurden, an den Standorten Bramsche und Braunschweig weitere
Kapazitäten eröffnet. Zudem sind die Vorbereitungen für den
Standort in Osterode kurz vor dem Abschluss. Weitere Standorte werden
folgen und für mehr Entlastung sorgen. 

	Die Vorgängerregierung hat hingegen in ihren zehn Jahren die
Aufnahmekapazität der Landesaufnahmebehörden beinahe halbiert und
ganze Standorte wie Oldenburg geschlossen, obwohl die Zugänge von
Asylbewerbern von 2008 bis 2012 von 2.269 auf 7.422 massiv gestiegen
sind, wurde nicht reagiert. Diese Landesregierung muss diesen Zustand
mühsam wieder beheben. 

	Auch finanziell wird die Landesaufnahmebehörde besser ausgestattet.
Die Landesregierung wird 2016 fast 74 Millionen Euro für den Betrieb
der Landesaufnahmebehörden ausgeben. Mehr als dreimal so viel wie im
Jahre 2011.  

	Darüber hinaus wurde die Pauschale, die den Kommunen gezahlt wird,
in den letzten zwei Jahren bereits zwei Mal erhöht. 2016 wird das
Land damit insgesamt mehr als 160 Millionen Euro an die Kommunen für
die Leistungen nach dem Aufnahmegesetz zahlen. 2011 war es halb so
viel Geld.  

	Diese enormen Anstrengungen des Landes werden jedoch nicht die
Probleme alleine lösen können, wenn nicht seitens des Bundes eine
strukturelle Förderung der Länder bei den Kosten für Asylbewerber
umgesetzt wird. Zudem müssen die Verfahren beim BAMF deutlich und
spürbar beschleunigt werden.  

	Im Rahmen der Erörterungen zu Änderungsmöglichkeiten bei der
Kostenabgeltungsstruktur sind von den kommunalen Spitzenverbänden
Forderungen für eine Veränderung der Kosten­abgeltungsstruktur
vorgetragen und konkretisiert worden. 

	Auf der Basis der Forderungen der kommunalen Spitzenverbände wird
derzeit im Innen­minis­terium ein Konzept zur Änderung des
Aufnahmegesetzes erarbeitet und intern abge­stimmt. Zur
Beschleunigung des Verfahrens wurde hierzu für diese Aufgabe das
Personal in meinem Hause aufgestockt. Der Entscheidungsprozess zur
endgültigen Ausgestaltung der Kostenabgeltungsstruktur ist jedoch
noch nicht abgeschlossen, so dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch
keine Details benannt werden können.  

	Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der
Landesregierung wie folgt: 

	Zu 1.: 

	Wir sind in Gesprächen, aus denen wir noch keine Zwischenergebnisse
geben können. 

	Zu 2.: 

	Hierzu verweise ich auf die Vorbemerkung. 

	Zu 3.: 

	Insbesondere bei den Flüchtlingen aus dem Kosovo war in den letzten
Monaten ein extremer Anstieg zu verzeichnen. Daher hat das
Bundesinnenministerium in einer von mir beantragten
Telefonschalt­kon­fe­renz der Innen­minis­ter am 13. Februar 2015
die Zusage gegeben, vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) über die von kosovarischen Asylsuchenden gestellten An­träge
INNERHALB VON ZWEI WOCHEN zu entscheiden. Dies beschleunigte Verfahren
gilt für alle Antragsteller, die sich AB DEM 18. FEBRUAR 2015 in den
Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder Baden-Württemberg, Bayern,
Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gemeldet haben.  

	Während der zweiwöchigen Verfahrensdauer beim BAMF verbleiben die
Antragsteller in jedem Fall in der Erstaufnahmeeinrichtung. Ziel der
Landesaufnahmebehörde Nieder­sachsen (LAB NI) ist es darüber
hinaus, die Betroffenen nach Eintritt der Ausreisepflicht bis zum
Vollzug der Aufenthaltsbeendigung in der Einrichtung zu belassen. Auch
hierfür werden die zusätzlichen Kapazitäten benötigt.  

	Hinsichtlich der weiteren Asylsuchenden aus den Balkanstaaten gilt
dies nicht. Hier gilt nur die allgemeine Zusicherung, dass der Ausbau
der Kapazitäten letztlich zu einer längeren Ver­weildauer in der
Erstaufnahmeeinrichtung und damit zu einer Entlastung der Kommunen
führen soll. Dies hängt jedoch im Wesentlichen von der Entwicklung
der Zugangszahlen ins­ge­samt in den nächsten Wochen und Monaten
und der Verfügbarkeit weiterer Unter­brin­gungs­plätze ab. Selbst
wenn wir die Kapazitäten deutlich erhöhen würden, könnten wir
derzeit diese Verweildauer nicht erreichen. 

 		--

 		Herausgeber: Nds. Ministerium für Inneres und Sport

 		 

 		Diese Presseinformation im Portal des Landes Niedersachsen:
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  • [Nds-kommunalpolitik] Fwd: Beantwortung der Dringlichen Anfrage der CDU-Fraktion zur Soforthilfe für Flüchtlingsunterbringung, @Strucki_Nds, 19.03.2015

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