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Betreff: Niedersächsische Kommunalpolitk
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[Nds-kommunalpolitik] Fwd: Beantwortung der Dringlichen Anfrage der CDU-Fraktion zur Soforthilfe für Flüchtlingsunterbringung
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- Subject: [Nds-kommunalpolitik] Fwd: Beantwortung der Dringlichen Anfrage der CDU-Fraktion zur Soforthilfe für Flüchtlingsunterbringung
- Date: Thu, 19 Mar 2015 13:22:04 +0100
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- List-id: Niedersächsische Kommunalpolitk <nds-kommunalpolitik.lists.piratenpartei.de>
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-------- Weitergeleitete Nachricht -------- Betreff: Beantwortung der Dringlichen Anfrage der CDU-Fraktion zur Soforthilfe für Flüchtlingsunterbringung Datum: Thu, 19 Mar 2015 13:15:02 +0100 Von: Presse-Abo-Service Niedersachsen <cms AT it.niedersachsen.de> Antwort an: cms AT it.niedersachsen.de An: strucki.nds AT googlemail.com Beantwortung der Dringlichen Anfrage der CDU-Fraktion zur Soforthilfe für Flüchtlingsunterbringung * * * BEANTWORTUNG DER DRINGLICHEN ANFRAGE DER CDU-FRAKTION ZUR SOFORTHILFE FüR FLüCHTLINGSUNTERBRINGUNG SITZUNG DES NIEDERSäCHSISCHEN LANDTAGES AM 19. MäRZ 2015; TOP 18 B) INNENMINISTER BORIS PISTORIUS BEANTWORTET DIE DRINGLICHE ANFRAGE DES FRAKTIONSVORSITZENDEN DER CDU, BJöRN THüMLER Der Abgeordnete hatte gefragt: In den vergangenen beiden Jahren stiegen die Asylbewerberzahlen massiv an. Wurden im Februar 2013 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) noch 5.806 Asylerstanträge gestellt, vervierfachte sich die Zahl bis zum Februar 2015 hingegen auf 22.775 Asylerstanträge im Monat. Mehr als die Hälfte aller Erstantragsteller kam zuletzt aus sechs Balkanländern (Kosovo 6.913, Serbien 1.871, Albanien 1.735, Mazedonien 547, Bosnien und Herzegowina 370, Montenegro 156). Personen aus diesen Ländern haben nur sehr geringe Aussichten auf ein Bleiberecht in Deutschland. Zugleich kamen aber auch 4.023 Personen aus Syrien, 969 Personen aus Afghanistan und 835 Personen aus dem Irak. Asylbewerber aus diesen Ländern haben sehr gute Aussichten auf die Gewährung des Bleiberechts. Im Gesamtjahr 2014 wurden 202.834 Asylanträge gestellt. Für das Jahr 2015 erwartet das BAMF nach jüngsten Schätzungen zwischen 300.000 und 350.000 Asylbewerber. Die ankommenden Flüchtlinge werden vom Land auf die niedersächsischen Kommunen verteilt. Diese müssen sie unterbringen, betreuen und ihnen Unterhalt zahlen. Die Kommunen erhalten dafür einen pauschalierten Kostenausgleich vom Land. Nach Einschätzung der kommunalen Spitzenverbände reicht die gegenwärtige Summe von 6.195 Euro pro Flüchtling und Jahr jedoch nicht aus. Der Niedersächsische Städtetag forderte daher in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ) vom 5. Februar 2015 („Hilfe für Flüchtlinge zwingt zu Schulden") ein konkretes Angebot des niedersächsischen Innenministers für eine höhere Unterstützung. Der Niedersächsische Landkreistag forderte am 13. März 2015 in seiner „Bad Nenndorfer Erklärung zum Asyl- und Zuwanderungsrecht" eine Soforthilfe des Landes in Höhe von 120 Millionen Euro zur Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen. Die HAZ berichtete dazu am 14. März 2015 („Asylkosten entzweien Land und Kreise"), Ministerpräsident Weil habe auf diese Forderung geantwortet, die finanzielle Handlungsfähigkeit sähe auf Kreisebene ganz gut aus. Die HAZ kommentierte hierzu, diese Antwort sei - höflich gesagt - ungeschickt. Das Land erhöhte im Dezember 2014 für die niedersächsischen Kommunen die erwarteten Zuweisungszahlen für Flüchtlinge. Die Landeshauptstadt Hannover beispielsweise hat nunmehr für dieses Jahr von 1.200 zusätzlichen unterzubringenden Personen auszugehen. Insgesamt soll Hannover 2.600 Personen im Jahr 2015 aufnehmen. Die Stadt Hannover plant, um diese Zuweisung zu bewältigen, nun einen Nachtragshaushalt in Höhe von 64,5 Millionen Euro. Davon sind 50 Miliionen Euro für die Beschaffung von Wohncontainern für 1.300 Personen und 14,5 Millionen Euro für die Betreuung der Asylbewerber vorgesehen. Dem steht keine Erhöhung der Einnahmen gegenüber. Die geplante Neuverschuldung der Landeshauptstadt Hannover im Jahr 2015 erhöht sich deswegen auf 149.955.000 Euro. In der Beschlussvorlage für den Rat der Stadt Hannover heißt es: „Mit angemessenen Kostenerstattungen des Landes ist vorerst nicht zu rechnen." Man erwartet dort für das Haushaltsjahr 2015 lediglich Kostenerstattungen durch das Land in Höhe von 8,8 Millionen Euro. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wann legt die Landesregierung, wie von den kommunalen Spitzenverbänden gefordert, den Kommunen ein Angebot für eine höhere Unterstützung etwa in Form eines Sofortprogramms in Höhe von 120 Millionen Euro vor? 2. Trifft die Landesregierung Vorbereitungen für den Fall, dass die vom BAMF für das Jahr 2015 erwartete Zahl von 300.000 bis 350.000 Asylbewerbern überschritten wird, oder geht sie davon aus, dass diese Schätzung zuverlässig ist? 3. Was tut die Landesregierung, damit Asylbewerber aus den Balkanstaaten während des gesamten Asylverfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes verbleiben können und nicht auf die Kommunen verteilt werden? Innenminister Boris Pistorius beantwortet namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt: Die Flüchtlingsaufnahme ist eine nationale, gesamtstaatliche Aufgabe. Der Bund und insbesondere die Länder und Kommunen werden weiterhin deutlich steigende Flüchtlingszahlen zu bewältigen haben. Das BAMF prognostiziert nunmehr einen weiteren Anstieg der Asylbewerberzahlen auf 300.000 bis 350.000 Personen. Auf Niedersachsen würden damit zwischen 28.000 bis knapp 32.500 Personen entfallen. Diese hohe Prognose könnte noch zu tief gegriffen sein. In den ersten beiden Monaten hat Niedersachsen bereits 6.634 Flüchtlinge aufgenommen. Dies auf das Jahr hochgerechnet würde sogar eine Zugangszahl im laufenden Jahr von rund 39.000 Personen bedeuten. Zur Abgeltung aller Kosten, die den Kommunen durch die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes entstehen, zahlt das Land den Landkreisen, der Region Hannover und den kreisfreien Städten eine jährliche Pauschale. Diese Pauschale beträgt ab Januar 2015 6.195 Euro pro tatsächlicher Leistungsempfängerin/tatsächlichem Leistungsempfänger. Die Kommunen begrüßen die vor kurzem durch Verordnung vorgenommene Anhebung der Kostenabgeltungspauschale von 5.932 Euro auf die vorgenannten 6.195 Euro. Um den Kommunen in dieser Situation zu helfen hat die Landesregierung bereits erhebliche Anstrengungen unternommen: So wurden die Kapazitäten der Landesaufnahmebehörden im Vergleich zur Regierungszeit der Vorgängerregierung bis heute nahezu verdoppelt und in Osnabrück bereits ein neuer Standort auf den Weg gebracht. Zusätzliche Plätze wurden in der Außenstelle Hildesheim und durch die Nutzung mehrerer Hotels in Duderstadt, Groß Denkte und Braunschweig geschaffen. Außerdem werden durch die Aufstellung größer Unterkunftscontainer, die früher von der Polizei genutzt wurden, an den Standorten Bramsche und Braunschweig weitere Kapazitäten eröffnet. Zudem sind die Vorbereitungen für den Standort in Osterode kurz vor dem Abschluss. Weitere Standorte werden folgen und für mehr Entlastung sorgen. Die Vorgängerregierung hat hingegen in ihren zehn Jahren die Aufnahmekapazität der Landesaufnahmebehörden beinahe halbiert und ganze Standorte wie Oldenburg geschlossen, obwohl die Zugänge von Asylbewerbern von 2008 bis 2012 von 2.269 auf 7.422 massiv gestiegen sind, wurde nicht reagiert. Diese Landesregierung muss diesen Zustand mühsam wieder beheben. Auch finanziell wird die Landesaufnahmebehörde besser ausgestattet. Die Landesregierung wird 2016 fast 74 Millionen Euro für den Betrieb der Landesaufnahmebehörden ausgeben. Mehr als dreimal so viel wie im Jahre 2011. Darüber hinaus wurde die Pauschale, die den Kommunen gezahlt wird, in den letzten zwei Jahren bereits zwei Mal erhöht. 2016 wird das Land damit insgesamt mehr als 160 Millionen Euro an die Kommunen für die Leistungen nach dem Aufnahmegesetz zahlen. 2011 war es halb so viel Geld. Diese enormen Anstrengungen des Landes werden jedoch nicht die Probleme alleine lösen können, wenn nicht seitens des Bundes eine strukturelle Förderung der Länder bei den Kosten für Asylbewerber umgesetzt wird. Zudem müssen die Verfahren beim BAMF deutlich und spürbar beschleunigt werden. Im Rahmen der Erörterungen zu Änderungsmöglichkeiten bei der Kostenabgeltungsstruktur sind von den kommunalen Spitzenverbänden Forderungen für eine Veränderung der Kostenabgeltungsstruktur vorgetragen und konkretisiert worden. Auf der Basis der Forderungen der kommunalen Spitzenverbände wird derzeit im Innenministerium ein Konzept zur Änderung des Aufnahmegesetzes erarbeitet und intern abgestimmt. Zur Beschleunigung des Verfahrens wurde hierzu für diese Aufgabe das Personal in meinem Hause aufgestockt. Der Entscheidungsprozess zur endgültigen Ausgestaltung der Kostenabgeltungsstruktur ist jedoch noch nicht abgeschlossen, so dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Details benannt werden können. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1.: Wir sind in Gesprächen, aus denen wir noch keine Zwischenergebnisse geben können. Zu 2.: Hierzu verweise ich auf die Vorbemerkung. Zu 3.: Insbesondere bei den Flüchtlingen aus dem Kosovo war in den letzten Monaten ein extremer Anstieg zu verzeichnen. Daher hat das Bundesinnenministerium in einer von mir beantragten Telefonschaltkonferenz der Innenminister am 13. Februar 2015 die Zusage gegeben, vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über die von kosovarischen Asylsuchenden gestellten Anträge INNERHALB VON ZWEI WOCHEN zu entscheiden. Dies beschleunigte Verfahren gilt für alle Antragsteller, die sich AB DEM 18. FEBRUAR 2015 in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gemeldet haben. Während der zweiwöchigen Verfahrensdauer beim BAMF verbleiben die Antragsteller in jedem Fall in der Erstaufnahmeeinrichtung. Ziel der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) ist es darüber hinaus, die Betroffenen nach Eintritt der Ausreisepflicht bis zum Vollzug der Aufenthaltsbeendigung in der Einrichtung zu belassen. Auch hierfür werden die zusätzlichen Kapazitäten benötigt. Hinsichtlich der weiteren Asylsuchenden aus den Balkanstaaten gilt dies nicht. Hier gilt nur die allgemeine Zusicherung, dass der Ausbau der Kapazitäten letztlich zu einer längeren Verweildauer in der Erstaufnahmeeinrichtung und damit zu einer Entlastung der Kommunen führen soll. Dies hängt jedoch im Wesentlichen von der Entwicklung der Zugangszahlen insgesamt in den nächsten Wochen und Monaten und der Verfügbarkeit weiterer Unterbringungsplätze ab. Selbst wenn wir die Kapazitäten deutlich erhöhen würden, könnten wir derzeit diese Verweildauer nicht erreichen. -- Herausgeber: Nds. Ministerium für Inneres und Sport Diese Presseinformation im Portal des Landes Niedersachsen: http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=14797&article_id=132246&_psmand=33 [1] Sie haben diese E-Mail bekommen, weil Sie sich beim Presse-Abo-Service eingetragen haben. Wenn Sie keine Presseinformationen mehr erhalten möchten, dann klicken Sie bitten auf diesen Link: http://www.mi.niedersachsen.de/opt/out/used52a49de04de12/ [2] Zum Presse-Abo-Service, um Ihr Presseinfo-Abonnement anderweitig zu ändern/ergänzen: http://www.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presse_service/presseinformationen/aboservice/ [3] Links: ------ [1] http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=14797&article_id=132246&_psmand=33 [2] http://www.mi.niedersachsen.de/opt/out/used52a49de04de12/ [3] http://www.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presse_service/presseinformationen/aboservice/ |
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- [Nds-kommunalpolitik] Fwd: Beantwortung der Dringlichen Anfrage der CDU-Fraktion zur Soforthilfe für Flüchtlingsunterbringung, @Strucki_Nds, 19.03.2015
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