Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

nds-kommunalpolitik - [Nds-kommunalpolitik] Windeltonnen

nds-kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Niedersächsische Kommunalpolitk

Listenarchiv

[Nds-kommunalpolitik] Windeltonnen


Chronologisch Thread 
  • From: Andreas Neugebauer <didiman2000 AT googlemail.com>
  • To: nds-kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Nds-kommunalpolitik] Windeltonnen
  • Date: Fri, 01 Nov 2013 09:35:32 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-kommunalpolitik>
  • List-id: Niedersächsische Kommunalpolitk <nds-kommunalpolitik.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver

'hoi,

die Fraktion der Piraten im Stadtrat Delmenhorst hat folgenden Antrag
gestellt:

"
Betreff: Einführung einer "Windeltonne" für junge Eltern

Text: Der Rat der Stadt Delmenhorst möge beschliessen, dass Eltern von
Neugeborenen oder Inkontinente gegen Hinterlegung eines Pfandes von
25,00 Euro gegen eine vergünstigte Gebühr eine "Windeltonne" (60 Liter)
im Rathaus bzw. bei der ADG beantragen können .

Der Nachweis des Anspruchs dieser Leistung ist bei Neugeborenen durch
die Geburtsurkunde und bei Inkontinenten durch eine ärztliches Attest zu
erbringen. Der Nachweis ist bei der Beantragung vorzulegen.

Die Nutzungsdauer der Tonne beträgt für Neugeborene 36 Monate ab dem
Datum der Geburt und bei Inkontinenten bis zum Wegfall des
Nutzungsrechtes.

Die Gebühr beträgt 5,00 Euro im Monat. Bei Mehrlingsgeburten reduziert
sich die Gebühr ab dem zweiten Kind auf 2,50 Euro im Monat für die
zweite und jede weitere Windeltonne."

Die Stellungnahme der Verwaltung ist:

"Sachstandsdarstellung der Verwaltung:
Der § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (siehe Anlage)
regelt eindeutig, dass soziale Gesichtspunkte – wie hier gegeben – nicht
bei der Gebührenbemessung von Einrichtungen mit Anschluss- und
Benutzungszwang – ebenfalls hier gegeben - berücksichtigt werden dürfen.
Aufgrund des Anschluss- und Benutzungszwanges verbieten sich
Entsorgungslösungen außerhalb der öffentlichen Einrichtung
Abfallentsorgung. Auf andere potentielle Probleme (Missbrauch der
Behälter, Verwaltungsaufwand, hygienische Fragestellungen) soll an
dieser Stelle lediglich verwiesen werden."

Natürlich hat man selten so eine schlechte Verwaltungsvorlage gesehen,
ist es doch so, dass bei der Windeltonne kein Anschluss- oder
Benutzungszwang gegeben ist, wenn diese beantragt werden muss. Auch die
Hygienefrage ist gerade im Bereich Müllentsorgung ja nicht ernsthaft zu
erwägen. Wo lassen denn die Menschen heute ihre Windeln.

Wir werden daher mit Unterstützung der Linken und der SPD diesen Antrag
wohl durchbekommen. Also, wer möchte: Copy, Share,Remix

bis dann

--Andreas




  • [Nds-kommunalpolitik] Windeltonnen, Andreas Neugebauer, 01.11.2013

Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang