nds-hameln-pyrmont AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kreisverband Hameln-Pyrmont
Listenarchiv
- From: Constantin Grosch <groschorama AT googlemail.com>
- To: Kreisverband Hameln-Pyrmont <nds-hameln-pyrmont AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [NDS-Hameln-Pyrmont] Liquid Democracy in die KV Satzung
- Date: Sat, 21 Jan 2012 13:43:18 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-hameln-pyrmont>
- List-id: Kreisverband Hameln-Pyrmont <nds-hameln-pyrmont.lists.piratenpartei.de>
Die genau Formulierung ist mir Wumpe. Der Mehrheitsbeschluss, dass auch Nichtmitglieder Simmrecht erhalten finde ich persönlich noch nicht ganz so glücklich. Wird der einmal getroffen? Muss das jährlich neu gemacht werden? Dürfen dann ausgetretene Mitglieder ihren Account behalten usw.
Vielleicht sollten wir das am Sonntag mal besprechen.
Lg,
Conny
Am 21. Januar 2012 13:40 schrieb Lars Reineke <spitblog AT googlemail.com>:
Ich würde das allgemeiner halten und vielleicht reinschreiben, dass der Vorstand sicherstellt, dass nur stimmberechtigte Mitglieder teilnehmen und auf Mehrheitsbeschluss auch Nichtmitglieder Stimmrecht erhalten. Das wird auch auf Parteitagen so gehandhabt.
--von unterwegs gesendetSo wie ich das verstanden habe, wollen wir hier im KV einen Schritt weiter gehen und quasi ständig ermöglichen, dass die Mitglieder über Dinge abstimmen und nicht nur ein Meinungsbild erstellen. Mir ist dabei dann nur wichtig, dass das rechtlich alles korrekt abläuft und nicht hinterher wer ankommt und sagt: Person XY hat aber doch noch nicht den Mitgliedsbeitrag gezahlt und daher ist die Abstimmung ungültig. Da aber niemand, außer vielleicht der Vorstand durch die Mitgliederdaten, weiß wer schon bezahlt hat, sollte es im Zweifelsfall die Möglichkeit geben, dass ein Mitglied diese Überprüfung anordnen kann, damit sichergestellt wird, dass das Abstimmungsergebnis auch dann noch das selbe Ergebnis erreicht, wenn eventl. 1-2 Personen nicht mitgezählt werden dürfen.Letztlich ist es mir ja völlig wurscht wie Liquid Democracy hier in die Satzung kommt. Ich will nur, dass es funktioniert und ob da ein Satz mehr oder weniger in der Satzung steht ist mir auch völlig schnuppe. Hauptsache LQFB und ähnliches.Lg,Conny
Am 20. Januar 2012 22:44 schrieb Lars Reineke <mail AT larsreineke.de>:Schiedsgericht ist klar.
Zu der anderen Anregung:
Teil 1:
"Accounts von Mitgliedern, die bis zum 01.03 eines jeden Jahres ihren Mitgliedsbeitrag noch nicht überwiesen haben, sind im System unverzüglich zu deaktivieren und nach der bestätigten Zahlung wieder zu reaktivieren."
Die geht zu sehr ins Detail und gehört daher nicht in die Satzung, sondern in die "Anforderungen für den Liquid Democracy Systembetrieb", die in § 14 (1) erwähnt und vom Vorstand beschlossen werden.
Dort kann der Vorstand verbindliche Regeln für LQFB aufstellen, z.B. wie werden Benutzerkennungen vergeben, wie oft ist zu sichern, wer hat Adminzugang, wie ist der geregelt, etc.
Wenn man das einzeln in die Satzung packt, kann man das immer nur mit 2/3-KMV-Mehrheit ändern, und das ist viel zu unflexibel, weil sich die technischen Gegebenheiten schnell ändern können.
Außerdem ergibt sich diese Regelung ohnehin schon aus
Satzung § 4 (4): Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist.
und (neu)
Satzung § 14 (6): Teilnahmeberechtigt ist jeder Pirat, der nach der Satzung stimmberechtigt ist.
Beides zusammen ergibt logischerweise, dass einem säumigen Mitglied das Stimmrecht entzogen werden muss, das muss nicht erneut festgehalten werden.
Teil 2:
"Jedes Mitglied hat das Recht eine genau Überprüfung des Ergebnisses einer Meinungsbildung zu beantragen. Dabei muss überprüft werden, welche Stimmen nach derSatzung gezählt werden dürfen."
Das ist schon deshalb überflüssig, weil jedes Mitglied jederzeit _sehen_ kann, wie jeder abgestimmt hat, wobei wir schon sehr viel weiter gehen als ein übliches Meinungsbild, das auf einem Parteitag per Handzeichen abgegeben und in der Regel nicht ausgezählt wird.
Da es auch nur ein Meinungsbild und kein Beschluss ist und sich aus den Absätzen (4) und (5) kein verbindliches Handlungsgebot an die Organe ableiten lässt, halte ich das für überflüssig, zumal man ansonsten auch in die Lage käme, öffentlich sagen zu müssen, dass Abstimmung X nicht gültig ist, weil ein Mitglied noch nicht gezahlt hat, was zur Folge hätte, dass bei erneuter Abstimmung rauskäme, wer noch nicht gezahlt hat, wiederum niemanden etwas angeht.
Am 20. Januar 2012 20:22 schrieb Constantin Grosch <groschorama AT googlemail.com>:Hab noch zwei Anregungen dazu geschrieben.Lg,ConnyAm 20. Januar 2012 16:45 schrieb Lars Reineke <mail AT larsreineke.de>:
--Hi,
ich habe, wie gestern besprochen, einen Alternativantrag zu dem von Conny eingebracht, der Liquid Democracy in unserer Satzung verankern soll.
Es handelt sich hierbei um den (geprüften) Satzungstext aus Berlin, der sich gegenüber dem von Conny insofern unterscheidet, dass:
Mit der Bitte um Unterstützung:
- Liquid Democracy und nicht Liquid Feedback eingeführt wird (wer weiß, was mal kommt), obwohl die Beschreibung genau die Funktionalität von LQFB umreisst
- er beschreibt, was die Mindestanforderungen eines solchen Systems sind
- er andererseits so formuliert ist, dass er auch auf AGs und Stadtverbände anwendbar wäre.
http://lqfb.piraten-hameln.de/issue/show/21.html
Viele Grüße
Lars
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- [NDS-Hameln-Pyrmont] Liquid Democracy in die KV Satzung, Lars Reineke, 20.01.2012
- Re: [NDS-Hameln-Pyrmont] Liquid Democracy in die KV Satzung, Constantin Grosch, 20.01.2012
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- [NDS-Hameln-Pyrmont] Plenum, Matthias Hackbarth, 22.01.2012
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