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nds-gifhorn - Re: [NDS-Gifhorn] Betrauung der Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing Gifhorn GmbH mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse

nds-gifhorn AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Ortsgruppe Gifhorn (Niedersachsen)

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Re: [NDS-Gifhorn] Betrauung der Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing Gifhorn GmbH mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse


Chronologisch Thread 
  • From: Matthias <Pirat AT Gomex.de>
  • To: nds-gifhorn AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [NDS-Gifhorn] Betrauung der Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing Gifhorn GmbH mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
  • Date: Tue, 18 Nov 2014 21:12:39 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-gifhorn>
  • List-id: "Ortsgruppe Gifhorn \(Niedersachsen\)" <nds-gifhorn.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Piratenpartei

Hallo Björn,

danke für die schnelle Antwort.
Für mich sieht das noch schlimmer aus.
1. Bei 220k wird es nicht bleiben.

2. Regeln für staatliche Vergabe von Mitteln (Ausschreibungen etc.)
umgehen. ja genau.

3. die minderheitsbeteiligten Firmen zahlen eben nur ein minni Anteil
der Kosten für ihren Cheflobbyisten im Radhaus

4. an Wirtschaftslobbyisten die zudem noch von Steuergeldern bezahlt
werden kann ich keine Daseinsfürsorge erkennen

Mal ein Auszug aus dem Versuch der Legalisierung dieser Aktion:

§1
Betrautes Unternehmen und Art der Gemeinwohlverpflichtung

(1) Die Stadt Gifhorn betraut die WiSta mit der Erbringung von
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse in Form der
allgemeinen und besonderen Wirtschaftsförderung und des allgemeinen und
besonderen Stadtmarketings und aller damit im Zusammenhang stehenden
Leistungen, die der Wirtschaftsförderung und dem Stadtmarketing in der
Stadt Gifhorn dienen. (((sehe da kein Gemeinwohl, nur bla bla)))

(2) Zu den allgemeinen Aufgaben der Wirtschaftsförderung zählen

a) die wirtschaftliche Beratung von Unternehmer/innen sowie die
Beratung über die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Förder- und
Finanzierungsmitteln;
(((Beratung der Unternehmer, wie sie am besten an Steuermittel (zumeist
EU-Mittel) ziehen können, wahrscheinlich mit allen Tricks. Steuerlich
geförderte Steuerverschwendung also)))

b) die Mitgestaltung und Moderation der Kommunikation zwischen
Unternehmer/innen und städtischen Ämtern sowie städtischen
Gesellschaften;
(((Lobbyismus legalisiert. Der direkte Draht ins Rathaus für
die führenden Unternehmer der Stadt.)))

c) Öffentlichkeitsarbeit für den Wirtschaftsstandort Gifhorn
(((Werbung in eigener Sache als Gemeinwohl ;-( )))

(3) Zu den allgemeinen Aufgaben des Stadtmarketings zählen

a) Die Steigerung der Attraktivität der Stadt als Wirtschaftsstandort;
(((Super ungenau. Nix greifbares. )))

b) Aufbau, Korrektur und Pflege des Stadtimages;
((( weiteres bla bla, Wiederholung von a) )))

c) Ausrichtung der städtischen Leistungen auf die Bürger/innen
(((welche Leistungen? Wie wird was ausgerichtet? )))

(4) Zu den besonderen Aufgaben der Wirtschaftsförderung und des
Stadtmarketings zählen einzelne Maßnahmen, Aktionen und Projekte, die
der Sicherung und Ausweitung der Attraktivität des
Wirtschaftsstandortes Gifhorn dienen.
((( Zu den Besonderen Aufgaben gehören vor allem die allgemeinen
Aufgaben. Also bla bla.)))

(5) Die WiSta ist darüber hinaus zu allen Geschäften und Maßnahmen
berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens
unmittelbar zu dienen und diesen zu fördern. Sie kann sich zu diesem
Zweck auch an anderen Unternehmen beteiligen.
((( Da schlägt's doch dem Fass den Boden aus. Der wista ist alles
erlaubt was nur irgendwie geeignet erscheint dem super allgemein
gefassten bla bla dienlich zu sein. Dazu darf es sogar sich an
Not leidenden Unternehmen beteiligen um mit Steuergeldern Misserfolge
abzufangen.)))
Wie gehabt: Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren!

Oder sehe ich da was zu eng?
Jedenfalls nach dem §1 mag ich die anderen nicht mehr weiter lesen.

Gruß Matthias

On Tue, 18 Nov 2014 20:28:23 +0100
Bjoern <bbb AT chefmail.de> wrote:

> Hallo Matthias,
>
>
> Also für mich sieht das ein wenig so aus als ob
> 1) Für immer und ewig ein Betrag von 220k€ für Wirtschaftsförderung
> vertraglich festgeschrieben wird
> 2) Die Entscheidung über die Verwendung der Mittel einem
> Geschäftsführer überlassen wird, so dass
> Regeln für staatliche Vergabe von Mitteln (Ausschreibungen etc.)
> möglicherweise umgangen werden können.
>
> Bin mir allerdings bezüglich beider Punkte nicht ganz sicher.
>
> Mir ist nicht ganz klar geworden welchen Vorteil die 3
> minderheitsbeteiligten Firmen haben. Keine Ahnung. Vielleicht
> erhoffen sie sich auch tatsächlich nur einem Profit vom
> "Wirtschaftswachstum".
>
> Eine funktionierende Wirtschaft & Tourismus sind für eine Stadt
> möglicherweise schon als Teil der Daseinsfürsorge anzusehen, wobei
> allerdings bestimmte Bevölkerungsteile davon mehr profitieren als
> andere. Ich denke, das ist eine relativ weiter Auslegung des
> Begriffs. Aber es gab ja offenbar ein Rechtsgutachten dazu. Ob das
> Konstrukt einer gerichtlichen Prüfung stand hält ist eine andere
> Frage.
>
> Die Frage sollte erstmal lauten "Möchte man jährlich 220k€ für
> Marketing und Wirtschaftsförderung ausgeben?".
> Die Alternative zu dem Konstrukt wäre wohl ein städtischer
> Angestellter, der entsprechende Aufträge an Werbeagenturen usw.
> vergibt. Das hat sicherlich auch Nachteile, man weiss ja wie es
> manchmal so läuft im öffentlichen Dienst.
>
> Soweit mein erster Eindruck. :)
>
>
> Viele Grüße
> Björn
>
>
> On 18.11.2014 19:30, Matthias wrote:
> > Ich würde gern eure Meinung höheren / lesen!
> >
> > Schaut mal bitte unter:
> > https://gifhorn.more-rubin1.de/sitzungen_top.php
> >
> > nach VIII/0540 suchen
> >
> > Ja ist wieder viel zum lesen. Die PDF's mal runter laden.
> >
> > Die EU ist da schon hinterher, das die Allgemeinheit nicht sinnlos
> > und Wettbewerb verzerrend Privatfirmen fördert.
> > In der Anlage VII/0612 wird das ziemlich schlecht versucht zu
> > verschleiern und mit allgemein-Sätzen totzuschlagen:
> > [Vorlage:VIII/0612, vom 28.10.2014] Betrauung der
> > Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing Gifhorn GmbH mit
> > Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
> >
> > Ich bin kein Experte, aber für mich steht da nicht drin, welche
> > Aufgabe der Daseinsvorsorge die neue Gesellschaft dort übernimmt.
> > Nur dann, so verstehe ich es ist die Stadt berechtigt Gelder
> > herauszugeben und sich für weitere Gelder zu verpflichten.
> >
> > Beste Grüße Matthias Stoll
>





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