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muenster - [MS Piraten] Wahrnehmung des Informationsrechts | B51 und A1 im Stadtgebiet Münster

muenster AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreis Münster/ NRW

Listenarchiv

[MS Piraten] Wahrnehmung des Informationsrechts | B51 und A1 im Stadtgebiet Münster


Chronologisch Thread 
  • From: Pascal Powroznik <pascal.powroznik AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: Lewe AT stadt-muenster.de
  • Cc: Kreis Münster/ NRW <muenster AT lists.piratenpartei.de>, kupferschmidt AT stadt-muenster.de
  • Subject: [MS Piraten] Wahrnehmung des Informationsrechts | B51 und A1 im Stadtgebiet Münster
  • Date: Fri, 16 May 2014 23:28:41 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/muenster>
  • List-id: Kreis Münster/ NRW <muenster.lists.piratenpartei.de>

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Markus Lewe,

als Einwohner und wahlberechtigter Bürger der Stadt Münster bitte ich Sie mir kurzfristig alle gutachterlichen Aussagen zu den Verkehrseinflussbereichen der Bundestraße B51 sowie der Autobahn A1 im Gebiet der Stadt Münster zu übermitteln. Das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen garantiert jeder natürlichen Person ein Informationsfreiheitsrecht und damit einen Anspruch auf Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen amtlichen Informationen.

Bei meiner Amtsübernahme als Mitglied im Rat der Stadt Münster habe ich den Eid geschworen, dass ich mich zum Wohle der Stadt Münster sowie ihrer Einwohnerinnen und Einwohner einsetze. Als Ratsmitglied habe ich nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens unter anderem die Aufgabe die Verwaltung zu kontrollieren, insbesondere besitze ich ein Informationsrecht um meine Pflichten wahrzunehmen.

Ich bitte Sie, mir die Wahrnehmung meiner Pflichten zu ermöglichen, indem Sie mir unmittelbar alle gutachterlichen Aussagen zu den Verkehrseinflussbereichen der Bundestraße B51 sowie der Autobahn A1 im Gebiet der Stadt Münster übermitteln. Darüber hinaus fordere ich Sie auch auf, mir unverzüglich alle aktuellen verwaltungsinternen Stellungnahmen komplett und differenziert zu übermitteln. Ich betone ausdrücklich, dass meinem Informationsrecht nicht erst nach einer endgültigen verwaltungsseitigen Erstellung einer Vorschlagsliste zu geplanten Lärmschutzmaßnahmen nachgekommen werden soll. Bitte teilen Sie mir bitte den aktuellen Diskussionsstand innerhalb der Verwaltung vom 16.05.2014 detailliert und unverzüglich mit. Zum letzten Punkt bitte ich Sie, mir innerhalb von drei Arbeitstagen zumindestens einen nachvollziehbaren Zwischenbericht zu übermitteln. Ich gehe davon aus, dass schon vorhande Lärmgutachten mir am kommenden Montag per Email an pascal.powroznik AT piratenpartei-nrw.de oder per Ratspost zugestellt werden. Falls irgendwelche Gründe die Bearbeitung meiner Anfrage verzögern sollten, so bitte ich Sie, mir dies unmittelbar, mit dem Verweis auf die entsprechende Rechtslage- oder sprechung, nachvollziehbar schriftlich zu begründen.

Die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens stellt klar, dass der Rat durch den Oberbürgermeister über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zu unterrichten ist. Die Ihnen vorliegenden Bürgeranfragen zum angesprochenen Themenkomplex und die lokale Berichterstattung bezeugen ein dringendes öffentliches Interesse an dieser Angelegenheit. Zudem sind Sie als Oberbürgermeister verpflichtet, einem Ratsmitglied auf Verlangen Auskunft zu erteilen.

Sie haben als Oberbürgermeister-Kandidat und als amtierender Leiter der Verwaltung der Stadt Münster in der Vergangenheit immer wieder betont, dass Sie die Rathaustüren öffnen wollen. Ihnen ist sicherlich auch nicht entgangen, dass es ein wachsenden Bedürfnis nach Informationen und Transparenz der öffentlichen Verwaltung gibt. Der Aufschwung meiner Partei und die Motivation, sich bei der Piratenpartei einzubringen, ist mit diesem Anliegen ganz eng verknüpft. Der freie Zugang zu Informationen erhöht nicht nur die Nachvollziehbarkeit, sondern auch die Akzeptanz behördlicher Entscheidungen. Er dokumentiert das Prinzip einer offenen Verwaltung, die im Dienst der Bürgerinnen und Bürger steht. Ziel der Einführung eines Informationszugangsrechtes ist es darüber hinaus, die Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf das Handeln staatlicher Organe dadurch zu optimieren, dass ihnen eine verbesserte Argumentationsgrundlage an die Hand gegeben wird. Transparenz staatlichen Handelns und das Ziel einer bürgerschaftlichen Gestaltung des Gemeinwesens setzen voraus, dass die zur Verfügung gestellten Informationen möglichst originär, direkt und unverfälscht sind.

Beste Grüße

Pascal Powroznik

Einwohner der Stadt Münster
Mitglied im Rat der Stadt Münster
Mitglied der Piratenpartei Münster



  • [MS Piraten] Wahrnehmung des Informationsrechts | B51 und A1 im Stadtgebiet Münster, Pascal Powroznik, 16.05.2014

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