muenster AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kreis Münster/ NRW
Listenarchiv
- From: Matthias Vill <piraten AT cconstruct.de>
- To: Ortsgruppe Münster (Nordrhein-Westfalen) <muenster AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [MS Piraten] Antw: Einwohner vs. Bürger
- Date: Fri, 14 Aug 2009 14:41:18 +0200
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- List-archive: <http://service.piratenpartei.de/mailman/private/muenster>
- List-id: Ortsgruppe Münster (Nordrhein-Westfalen) <muenster.lists.piratenpartei.de>
Hallo,
ich finde es ok, wenn jemand an mehreren Stellen Komunalwahlberechtigt
ist, so lange es nicht zwei Wahlkreise der gleichen Komune sind.
Ähnlich wie Pascal finde ich es wichtig, dass alle anderen
Möglichkeiten der politischen Partizipation allen Einwohnern zur
Verfügung stehen.
Grüße
Matthias
Am 14. August 2009 13:34 schrieb Pascal Powroznik
<pascal AT piratenpartei-muenster.de>:
> Tobias Fiegen schrieb:
>> Moin!
>>
>> Da wäre ich ganz vorsichtig.
>>
>> Bürger bist du da, wo du mit Hauptwohnung gemeldet bist, Einwohner an
>> jedem deiner Nebenwohnsitze.
>>
>> Wenn du also in Münster mit Hauptwohnung und bei deinen Eltern in
>> Dortmund und deinen Großeltern in Düsseldorf sowie bei deiner Tante in
>> Essen gemeldet bist, bist du in den drei Städten Einwohner. Idealerweise
>> solltest du aber nur in einer Gemeinde wahlberechtigt sein.
>>
>>
>> Gruß
>>
>> Tobi
>>
>
> Da hat Tobi einen guten Einwand. Speziell beim Kommunalwahlrecht können
> wir nicht nur den Begriff "Einwohnern" verwenden, sondern "Einwohner mit
> 1. Wohnsitz" oder so ähnlich.
> Wir sollten evtl. trotzdem in vielen unsere Forderungen "Einwohner"
> benutzen. Beim Kommunalwahlrecht sehe ich ein, dass es unsinnig ist in 2
> Kommunen wählen zu können. Aber ich bin der Meinung, dass ansonsten
> alle Partizipationsmöglichkeiten (die mir gerade einfallen)
> grundsätzlich für alle Einwohner, egal ob 1. oder 2. Wohnsitz, gelten
> sollten. Bsp: "sachkundige Einwohner".
>
> cu
> Pascal
>
>
>>
>> Pascal Powroznik <pascal AT piratenpartei-muenster.de> schrieb am
>> Mittwoch, 12.
>> August 2009 um 13:39:
>>> Moin!
>>>
>>> Beim studieren der Linklist von Tobi ist mir eine begriffliche
>>> Differenzierung von "Einwohner" und "Bürger" aufgefallen:
>>> Go NRW $ 21:
>>> "
>>> (1) Einwohner ist, wer in der Gemeinde wohnt.
>>> (2) Bürger ist, wer zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt ist.
>>> "
>>>
>>> Bitte auf diese Unterscheidung achten! Zum Beispiel bei der
>> Ausweitung
>>> des Kommunalwahlrechts "Einwohner" verwenden.
>>>
>>> Der Einwohner hat also kein Wahlrecht (von Kommunalwahl etc. über
>>> Bürgerentscheide) darf aber § 28:
>>> "
>>> (1) Der Einwohner ist zu einer nebenberuflichen vorübergehenden
>>> Tätigkeit für die Gemeinde verpflichtet (ehrenamtliche Tätigkeit).
>>>
>>> (2) Der Bürger ist zur nebenberuflichen Übernahme eines auf Dauer
>>> berechneten Kreises von Verwaltungsgeschäften für die Gemeinde
>>> verpflichtet (Ehrenamt).
>>> "
>>>
>>> für eine ehrenamtliche Tätgikeit verpflichetet werden. -Finde ich
>> gerade
>>> etwas komisch und "ungerecht".
>>>
>>> Es gibt sogenannte "sachkundige Bürger", die zum Beispiel in
>> Ausschüssen
>>> berufen werden können. Vgl. zum Beispiel § 58. -Schade, da steht
>> leider
>>> nicht "Einwohner".
>>>
>>> cu
>>> Pascal
>
>
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- [MS Piraten] Einwohner vs. Bürger, Pascal Powroznik, 12.08.2009
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- Re: [MS Piraten] Antw: Einwohner vs. Bürger, Pascal Powroznik, 14.08.2009
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