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muenster - Re: [MS Piraten] [Kommunalwahlprogramm] Diskussion einzelner Aussagen | "Fotografieren in öffentlichen Gebäuden"

muenster AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreis Münster/ NRW

Listenarchiv

Re: [MS Piraten] [Kommunalwahlprogramm] Diskussion einzelner Aussagen | "Fotografieren in öffentlichen Gebäuden"


Chronologisch Thread 
  • From: Till Achinger <till AT achinger.com>
  • To: "Ortsgruppe Münster (Nordrhein-Westfalen)" <muenster AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [MS Piraten] [Kommunalwahlprogramm] Diskussion einzelner Aussagen | "Fotografieren in öffentlichen Gebäuden"
  • Date: Fri, 14 Aug 2009 09:19:58 +0200
  • List-archive: <http://service.piratenpartei.de/mailman/private/muenster>
  • List-id: Ortsgruppe Münster (Nordrhein-Westfalen) <muenster.lists.piratenpartei.de>

Bastian Greshake wrote:
Am 13.08.2009 um 23:16 schrieb Matthias Vill:

Am 13. August 2009 23:09 schrieb Till Achinger <till AT achinger.com>:
Pascal Powroznik wrote:

Bitte Diskutieren! Pro & Contra- Argumente sammeln!
Verbesserungsvorschläge! Neuformulierungen!

"
Privates Fotografieren grundsätzlich in allen öffentlichen Gebäuden
erlauben.
"

-----------------------------------------------------------------------

PRO:
[Bitte ergänzen, Argument mit Namensnennung]
Matthias:
- Beim Blitzlosen Fotografieren ist keine Zerstörung von
Austellungsgegenständen zu erwarten. Ein normaler Besucher hat auch
nicht die Möglichkeit perfekte Bilder der Werke zu machen, so dass die
Museen die besseren Bildbände haben sollten.
- Möglichkeit auch nicht Dokumentierte Werke zu Hause erneut
betrachten zu können

CONTRA:
[Bitte ergänzen, Argument mit Namensnennung]


Wozu ist das gut?
In manchen öffentlichen Gebäuden (Museen, Theater) hat es einen guten Grund,
warum man nicht fotografieren soll.

Was ist der gute Grund? Fotografieren ohne Blitz stört niemanden. Alternative Gründe sehe ich gerade keine.
Mach mal den Feldversuch, wie viele Ottonormalknipser ihren Blitz überhaupt deaktivieren können.

Neben dem Blitz gibt es aber einen weiteren "guten Grund": Nicht alles, was öffentlich ausgestellt wird, ist frei von Urheberrechten. Nehmen wir ein Museum: Da hängen auch Exponate, die noch geschützt sind. Und das Abfotografieren fremder Werke ist keine "Privatkopie", oder?

Ich denke ja auch, dass man hier und da die Regelungen lockern könnte, aber eine derart allgemeine Forderung wie "grundsätzlich in allen öffentlichen Gebäuden" finde ich uneinsichtig. Damit greifen wir in das Hausrecht der Institutionen ein. Das kriegst Du als Stadt ohnehin nur für Häuser mit komplett städtischer Trägerschaft hin. Mal sehen, was da noch übrig bleibt. Rathausflure. (bitte auch meinen Kommentar weiter unten beachten)


Matthias:
- Gefahr von Coyprigthverletzungen beim Hochladen der Fotos.
- In dieser algemeine Fassung wird die Privatsphäre der Angestellten
nicht erwähnt.
- Wir können noch nicht alle Konsequenzen der Forderung absehen.

-----------------------------------------------------------------------

Verbesserungsvorschläge & Neuformulierungen:
*Pascal: Aussage auf "öffentlichen Raum" erweitern, soweit ich
mitbekommen habe, haben Fotografen rechtliche Probleme Gebäude
abzulichten.
Stichwort: Panoramafreiheit (http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit#Deutschland)
Abgesehen davon, dass auch das wieder keine kommunale Angelegenheit ist, weiß ich nicht, was wir dann noch gegen Google Streetview vorbringen sollen.
*[Bitte ergänzen, Vorschlag mit Nammensnennung]
Bastian:
- “Privates” in “Nichtkommerzielles” ändern, damit wird der erste Kontrapunkt von Matthias eigentlich überflüssig da nichtkommerzielle Fotografien imho rechtlich unproblematisch sind.
- Einfügen von “unter der Beachtung der Persönlichkeitsrechte” entschärft auch den 2. Kritikpunkt von Matthias.

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