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Betreff: Piraten aus dem Landkreis Lörrach
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- Subject: [Piraten Loerrach] Wahlprogrammantrag BTP 2017.1
- Date: Sat, 11 Feb 2017 09:45:45 +0100
Hallo zusammen,
ich habe mir folgenden Antrag für das Wahlprogramm für den kommenden BPT
überlegt und würde ihn gerne mit euch diskutieren. Einsendeschluss ist
ja der 24.02., daher würde ich gerne bis spätestens zum 20.02. eine
finale Formulierung beschließen, in der Hoffnung, 4 weitere Unterstützer
zu finden, die ich dann in das Formular mit eintragen würde.
Das Formular findet ihr unter
http://wiki.piratenpartei.de/wiki/index.php?title=Spezial:Mit_Formular_bearbeiten/Programmantrag_BPT&Programmantrag_BPT[bundesparteitag]=2017.1
Mein Antrag bezieht sich auf
http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm#St.C3.A4rkung_von_Nutzern
:
===Titel:===
Keine Kopierschutzmechanismen verbieten.
===Zusammenfassung:===
Ich möchte, dass das Verbot von Kopierschutzmechanismen aus dem
Wahlprogramm entfernt wird.
===Antragstext:===
Ich beantrage folgende Änderung eines Satzes in unserem Wahlprogramm
unter "Internet, Netzpolitik und Artverwandtes" im Kapitel
"Urheberrecht", Unterkapitel "Stärkung von Nutzern":
Vorher: "Das Recht auf Privatkopie und die Erstellung von Remixes und
Mashups wird erleichtert, Kopierschutzmaßnahmen werden komplett
untersagt und die Nutzung von Tauschbörsen vollständig legalisiert."
Nachher: "Das Recht auf Privatkopie und die Erstellung von Remixes und
Mashups wird erleichtert und die Nutzung von Tauschbörsen vollständig
legalisiert."
===Begründung:===
Ich bin dafür, dass wir die Verwendung von Kopierschutzmechanismen nicht
untersagen sollten, denn ich sehe uns nicht als Verbotspartei und wenn
jemand unbedingt seine Software schützen möchte, dann soll er die
Freiheit dazu haben. Der im Grundsatzprogramm formulierten Bedenken
(künstlicher Mangel, ggf. fehlende Abspielgeräte in zukünftigen
Generationen, Wirtschaftlichkeit der Kopierschutzmechanismen) sollten
meiner Meinung nach im Ermessen des Lizenzinhabers liegen. Weiterhin
sollte die ebenfalls im Grundsatzprogramm genannte "vollkommen
inakzeptable Kontrollierbarkeit" meiner Meinung nach nicht über ein
Verbot geregelt werden, sondern im Einzelfall geprüft werden, denn nicht
jeder Kopierschutzmechanismus verletzt automatisch die Privatsphäre der
Endnutzer.
Ich als Informatiker möchte meine Software weiterhin schützen dürfen.
Viele Grüße
Alexander
- [Piraten Loerrach] Wahlprogrammantrag BTP 2017.1, Alexander Raiola, 11.02.2017
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